Das bietet Ihr 3a Depot mit Vorsorgefonds
Säule 3a Depot Konto eröffnen und profitieren
- Keine Depotgebühren, sämtliche Transaktionen kostenlos
- Breit gestreut investiert für ein stabileres Portfolio
- Gewissenhaft anlegen mit Blick auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft
- Langfristig mehr aus Ihrem Vorsorgekapital herausholen
- Kapitalbezug ist in folgenden Fällen kurzfristig möglich: Wohneigentum, Einkauf in die Pensionskasse, Selbstständigkeit, Wechsel der Vorsorgestiftung, Invalidität oder Auswanderung.
Zinsen, Gebühren und Konditionen:
- Voraussetzungen: Für Privatpersonen ab 18 Jahren mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen und Wohnsitz in der Schweiz.
- Gebühren & Konditionen: Es fallen keine Depotgebühren an. Zusätzlich sind sämtliche Transaktionen kostenlos.
Downloads
- Das Wichtigste auf zwei Seiten
- Vorsorgefonds - Das Wichtigste auf zwei Seiten
- Reglement der Vorsorgestiftung (3a)
- 3. Säule: Kapitalauszahlung ab Alter 60
- 3. Säule: Vorbezug für Wohneigentum
- 3. Säule: Formular Übertrag an andere Vorsorgeeinrichtung
- Detaillierte Preisinformationen
- Datenschutzerklärung der Vorsorgestiftung der Migros Bank
So funktioniert's: In 3 Schritten zum 3a Vorsorgedepot
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01
Strategie festlegen
Gemeinsam klären wir Ihre Ziele und finden die passende Vorsorgestrategie, per Video oder in der Filiale.
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02
Depot eröffnen
Wir eröffnen Ihr 3a-Depot und beraten bei der Auswahl der passenden Vorsorgefonds.
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03
Einzahlen und Steuern sparen
Zahlen Sie jedes Jahr ein und senken Sie Ihr steuerbares Einkommen. Wie viel möglich ist, klären wir mit Ihnen in der Beratung.
Fondsübersicht
FAQ
Das wichtigste zum Säule 3a Depot
Wie hoch ist der maximale Betrag der Säule 3a im Jahr 2026?
Im Jahr 2026 beträgt der maximale einzahlbare Betrag in ein Säule 3a Konto für Personen mit Pensionskasse CHF 7258. Für Personen ohne Pensionskasse liegt der Maximalbetrag bei 20% des jährlichen Erwerbseinkommens, jedoch höchstens bei CHF 36'288.
Wann kann ich die Säule 3a beziehen?
Das Guthaben auf Ihrem Vorsorgekonto 3a kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter bezogen werden (aktuell 64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer). Ein vorzeitiger Bezug ist in bestimmten Fällen möglich, z. B. beim Kauf von Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder bei einer definitiven Auswanderung.
Wie kann ich die Säule 3a investieren?
Für die Fondslösung eröffnen Sie zusätzlich zum 3a-KLonto ein Depot. Mit dem Fondssparplan 3a investieren Sie Ihre Einzahlungen automatisch und regelmässig in einen Vorsorgefonds – je nach Risikobereitschaft mit 0, 25, 45, 65 oder 85 Prozent Aktienanteil, klassisch oder nachhaltig investierend. Sie können den Betrag jederzeit anpassen, aussetzen oder den Fonds wechseln. Ein Dauerauftrag glättet dabei Kursschwankungen: Weil Sie regelmässig zu unterschiedlichen Kursen einkaufen, mitteln sich Höchst- und Tiefststände über die Zeit aus.
Wann kann ich meine Säule 3a auszahlen lassen?
Bei definitiver Auswanderung können Sie Ihre gesamte Säule 3a beziehen – unabhängig vom Zielland. Der Bezug ist aber erst nach der Abmeldung in der Schweiz und Anmeldung im neuen Wohnsitzland möglich. Kritischer Steuertipp: Die Quellensteuer auf 3a-Bezüge variiert je nach Standort der Vorsorgeeinrichtung. Schwyz bietet mit 4,8 Prozent die schweizweit niedrigste Quellensteuer, während andere Kantone bis zu 14,3 Prozent verlangen. Ein rechtzeitiger Transfer kann daher erhebliche Steuerersparnisse bringen. Revolutionäre Neuerung 2026: Das neue System der rückwirkenden Beiträge erlaubt es, versäumte 3a-Einzahlungen der letzten 10 Jahre nachzuholen. Dies bietet erhebliche Steueroptimierungsmöglichkeiten für angehende Auswanderer, da alle nachgeholten Beiträge voll steuerlich abzugsfähig sind. Die 3a-Limiten 2026: Arbeitnehmer mit Pensionskasse können 7258 Franken einzahlen, Selbstständige ohne Pensionskasse 36'288 Franken.
Kann ich Beiträge der Säule 3a für vergangene Jahre nachzahlen?
Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr 2025 nur 3000 Franken in die Säule 3a einbezahlt – obwohl Sie bis zu 7258 Franken einzahlen dürften. Es entsteht also eine Lücke von 4258 Franken. Dank der neuen Regelung dürfen Sie diese Lücke ab dem Jahr 2026 nachträglich schliessen. Sie könnten also 2026 zusätzlich zu Ihrem regulären 3a-Beitrag bis zu 4258 Franken für 2025 nachzahlen – und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen in der Steuererklärung 2026 abziehen. Im Jahr 2027 könnten Sie dann sogar zwei Jahre nachholen: Wenn Sie auch 2026 den Maximalbetrag nicht ausgeschöpft haben, dürfen Sie die Lücken aus 2025 und 2026 zusammen nachzahlen – immer vorausgesetzt, Sie hatten in den beiden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen. So erweitert sich der Zeitraum jedes Jahr um ein weiteres Beitragsjahr – bis maximal zehn Jahre rückwirkend möglich sind. Der totale Nachzahlungsbetrag in einem Jahr entspricht dem Maximalbetrag für Angestellte (2025 und 2026: 7258 Franken, dies gilt auch für Selbständigerwerbende).
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Vorsorgekonto 3a inklusive Sparkonto
Sichern Sie Ihre Zukunft mit dem Vorsorgekonto 3a: Sie profitieren von einem attraktiven Zinssatz und können Ihre Einzahlungen ausserdem vom steuerbaren Einkommen abziehen.
- Steuern sparen
- Vorsorgelücke schliessen
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- Jederzeit Zugriff via E-Banking