Pensionskasse: Rente oder Kapital beziehen?
Soll man das Pensionskassen-Guthaben als Rente beziehen oder eher als Kapital auszahlen lassen? Ein einmaliger Entscheid von grosser Bedeutung, zumal dieser nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Entsprechend wichtig ist es, die Unterschiede zu kennen, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und die Weichen rechtzeitig zu stellen. Gut zu wissen: Auch eine Kombination von Altersrente und Kapitalbezug ist möglich.

Rentenbezug | Kapitalbezug | |
Sicherheit des Einkommens | Lebenslang garantiertes Einkommen | Schwankungsrisiko abhängig von der Anlagestrategie |
Höhe des Einkommens | Abhängig vom Umwandlungssatz der Pensionskasse (bleibt aber mit Beginn des Rentenbezugs unverändert) | Einkommen abhängig von der Anlagestrategie |
Flexibilität | Fixe Rente pro Monat | Frei planbare Kapitalentnahmen |
Teuerungsausgleich | Abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse, in der Regel aber kein vollständiger Teuerungsausgleich | Teuerungsausgleich je nach Wahl der Kapitalanlagen gewährleistet (zum Beispiel durch höhere Zinserträge) |
Steuern | Rente zu 100 % als Einkommen steuerbar | Einmalige Besteuerung zum Zeitpunkt des Kapitalbezugs (getrennt vom übrigen Einkommen), danach Kapital als Vermögen und Kapitalerträge als Einkommen steuerbar |
Hinterbliebene Eheleute (inkl. eingetragene Partnerschaften) | Witwen- bzw. Witwerrente von 60% der Altersrente (wobei je nach Pensionskasse abweichende Bestimmung möglich sind) | Begünstigung im Rahmen des Ehe- und Erbrechts möglich |
Andere Hinterbliebene | Keine Rente an erwachsene Kinder mit abgeschlossener Ausbildung, je nach Pensionskasse Konkubinats-Rente möglich | Begünstigung im Rahmen des Erbrechts möglich |
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