Frühpensionierung: So gehen Sie vor
Sie freuen sich auf den spannenden Lebensabschnitt nach der Berufstätigkeit und liebäugeln mit der vorzeitigen Pensionierung? Dann stellen sich viele Fragen: Reichen die Finanzen, um sich den gewohnten Lebensstandard leisten zu können oder mit welcher Einbusse ist zu rechnen? Wie gross sind die finanziellen Lücken und wie lassen sich diese am besten schliessen? Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Wie entstehen Vorsorgelücken?
Die 1. und 2. Säule garantieren im Pensionsalter im Normalfall rund 60 % des Bruttolohns, den man zuletzt bezogen hatte. Wenn man also keine 3. Säule aufbaut bzw. nicht weiter zur Altersvorsorge beiträgt, hat man von einem Tag auf den anderen nur noch etwas mehr als die Hälfte seines einstigen Einkommens monatlich zur Verfügung. Als Faustregel gilt: Man sollte 80 Prozent des letzten Lohnes anstreben, um einen gewissen Lebensstandard halten zu können. Erreicht man diesen Richtwert zwischen 60 und 80 Prozent nicht, entsteht eine Vorsorgelücke.
Oft sind es ganz normale Lebensumstände, die eine Vorsorgelücke verursachen. Zum Beispiel: Man arbeitet nur Teilzeit oder kann über einige Jahre nicht in die Vorsorge einzahlen. Vielleicht, weil man Kinder grosszieht. Oder aber auch, weil man eine Weiterbildung macht oder sich während den berufstätigen Jahren eine längere Auszeit von mehr als einem Jahr nimmt. Eine Frühpensionierung kann die Vorsorgelücke natürlich vergrössern. Denn jedes fehlende AHV-Beitragsjahr führt zu einer lebenslänglichen Kürzung der Rente.
Wichtig: Die AHV-Beitragspflicht endet erst, wenn man sein Referenzalter erreicht hat. Wer vorzeitig in Pension geht, muss folglich weiterhin AHV-Beiträge zahlen. Aber: Frühpensionierte werden von der AHV nicht automatisch dazu aufgefordert, Beiträge zu zahlen. Sie müssen sich bei der Zweigstelle ihrer Wohngemeinde als nichterwerbstätig anmelden, wenn sie keine rentenmindernden Beitragslücken riskieren wollen. Zudem kann die AHV die Beiträge der letzten fünf Jahre nachfordern, wenn sie das Versäumnis feststellt – und zwar samt Verzugszins von bis zu 5 Prozent.
