Pensionsplanung in der Schweiz: So sichern Sie Ihren Lebensstandard
Wie viel Geld steht Ihnen im Alter wirklich zur Verfügung? Eine berechtigte Frage – denn AHV und Pensionskasse decken zusammen oft nur 60 bis 70 Prozent des letzten Lohns. Die Lücke müssen Sie selbst schliessen. Am besten frühzeitig. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was Sie ab 45, ab 50 und ab 60 Jahren konkret tun können, damit Sie im Ruhestand Ihren Lebensstandard halten können.
Das Wichtigste in Kürze
– Die Leistungen aus AHV und Pensionskasse decken den finanziellen Bedarf im Alter oft nicht vollständig.
– Für einen angemessenen Lebensstandard nach der Pensionierung ist privat angespartes Kapital nötig.
– Privater Vermögensaufbau braucht Zeit – idealerweise beginnen Sie spätestens ab 45 damit.
– Je früher Sie planen, desto mehr Optimierungsmöglichkeiten haben Sie: bei Steuern, Vorsorgelücken und dem Bezug von Vorsorgekapital.
– Die wichtigsten Entscheide – Rente oder Kapital, Pensionierungszeitpunkt, Nachlass – sollten gut vorbereitet sein.
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Fehler bei der Pensionsplanung lassen sich oft mit der richtigen Vorsorgeberatung vermeiden. Die Migros Bank analysiert Ihre Situation ganzheitlich – von der Vorsorgelücke über die Steueroptimierung bis zur Nachlassplanung – und zeigt Ihnen konkrete Massnahmen auf.
Häufige Fragen zur Pensionsplanung
Was muss ich bei der Planung einer Frühpensionierung beachten?
Eine Frühpensionierung hat ihren Preis: Sie erhalten eine tiefere AHV-Rente – und das lebenslang. Zudem müssen Sie bis zum ordentlichen Referenzalter weiterhin AHV-Beiträge bezahlen, auch wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind. Planen Sie deshalb frühzeitig, ob Ihre Ersparnisse und Ihr Vorsorgekapital für einen längeren Ruhestand ausreichen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Frühpensionierung.
Wie viel Geld sollte man mit 50 in der Pensionskasse haben?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht – das hängt von Ihrem Lohn, Ihrer Karriere und Ihren Sparzielen ab. Als grobe Orientierung gilt: Mit 50 sollten Sie rund das Drei- bis Vierfache Ihres Jahreslohns in der Pensionskasse angespart haben. Weicht Ihr Guthaben davon ab, lohnt sich ein Blick auf freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse.
Sinkende Umwandlungssätze: Habe ich im Alter noch genug Geld?
Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Rente Sie aus Ihrem Pensionskassenguthaben erhalten. Viele Pensionskassen haben ihn in den letzten Jahren gesenkt – und weitere Senkungen sind möglich. Das bedeutet: Gleich viel Kapital ergibt künftig eine tiefere Rente. Umso wichtiger ist es, die Vorsorgelücke frühzeitig zu erkennen und mit der Säule 3a oder freiwilligen PK-Einkäufen gegenzusteuern.
Ich bin geschieden. Was muss ich bei der Pensionsplanung beachten?
Bei einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben aufgeteilt. Das kann Ihre Altersleistung erheblich reduzieren. Prüfen Sie nach einer Scheidung unbedingt Ihren PK-Ausweis und lassen Sie sich beraten, wie Sie allfällige Lücken schliessen können.
Ich bin selbstständig. Was muss ich bei der Pensionsplanung beachten?
Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch in einer Pensionskasse versichert – und haben damit oft eine deutlich grössere Vorsorgelücke. Sie können sich jedoch freiwillig einer Pensionskasse anschliessen oder über die Säule 3a bis 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens einzahlen. Eine frühzeitige Planung ist hier besonders wichtig.
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