Vorsorgen

Vorsorgelücken frühzeitig erkennen und schliessen

Wer im Erwerbsleben zu wenig in AHV, Pensionskasse oder Säule 3a einzahlt, riskiert eine Vorsorgelücke – und damit eine tiefere Rente im Alter. Besonders betroffen sind Frauen: Laut Bundesamt für Statistik (BFS) beziehen sie im Ruhestand im Schnitt rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche, eine Scheidung oder der Schritt in die Selbstständigkeit gehören zu den häufigsten Ursachen. Dieser Beitrag zeigt, wie eine Vorsorgelücke entsteht, wie Sie sie erkennen und berechnen – und mit welchen Schritten Sie sie gezielt schliessen.

Marlies Keck
Publiziert Aktualisiert
Lesedauer: 7 Minuten
spezialisten

Zusammenfassung

– Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn AHV, Pensionskasse und Säule 3a zusammen nicht für den gewohnten Lebensstandard im Alter reichen.

– Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche, ein tiefer Lohn, Scheidung, Konkubinat und Selbständigkeit zählen zu den häufigsten Ursachen.

– Frauen sind aufgrund von Teilzeitarbeit und Care-Arbeit besonders oft betroffen – man spricht vom Gender Pension Gap.

– Mit dem AHV-Kontoauszug und dem Pensionskassenausweis erkennen Sie eine mögliche Lücke schnell.

– AHV-Nachzahlungen, ein PK-Einkauf und die Säule 3a helfen, Lücken in allen drei Säulen zu schliessen.

– Seit 2025 lassen sich verpasste Einzahlungen in die Säule 3a rückwirkend bis zu 10 Jahre nachholen.

Wie entsteht eine Vorsorgelücke?

Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn während des Erwerbslebens zu wenig in die drei Säulen der Altersvorsorge eingezahlt wird. Am häufigsten sind folgende Gründe:

  • Teilzeitarbeit: Bei einem reduzierten Pensum zahlen Sie weniger in die Pensionskasse ein – der Koordinationsabzug bleibt gesetzlich unverändert bei CHF 26'460 (Stand 2026), sofern das Pensionskassenreglement nichts anderes vorsieht.
  • Erwerbsunterbrüche: Wer wegen Kinderbetreuung, Weiterbildung oder einem Auslandaufenthalt pausiert, zahlt in dieser Zeit keine PK-Beiträge mehr; die AHV-Pflicht als nichterwerbstätige Person bleibt jedoch bestehen, solange Sie in der Schweiz wohnhaft sind.
  • Tiefer Lohn: Liegt Ihr Jahreslohn unter CHF 22'680 (Stand 2026), sind Sie nicht obligatorisch in der Pensionskasse versichert.
  • Scheidung: Das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben wird hälftig geteilt. Mehr dazu in unserem Beitrag Scheidung und Vorsorge.
  • Konkubinat: Ohne Trauschein gelten Sie rechtlich als Einzelperson und sind schlechter abgesichert. Wie Sie zu zweit richtig vorsorgen, zeigen wir im entsprechenden Beitrag. Selbständigkeit: Selbständigerwerbende sind nicht automatisch in einer Pensionskasse versichert. Wie Sie als Selbstständigerwerbende optimal vorsorgen, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Gender Pension Gap: Warum sind vor allem Frauen betroffen?

Frauen sind von einer Vorsorgelücke überdurchschnittlich oft betroffen: Sie arbeiten häufiger Teilzeit, übernehmen einen Grossteil der unbezahlten Care-Arbeit und unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit öfter als Männer. Entscheidend ist dabei der koordinierte Lohn in der Pensionskasse. Weil der Koordinationsabzug unabhängig vom Pensum in voller Höhe abgezogen wird, sinkt der versicherte Lohn bei Teilzeitarbeit meistens überproportional: Bei einem 50-Prozent-Pensum und einem Vollzeitlohn von 70'000 Franken verbleiben nach Abzug des Koordinationsabzugs von 26'460 Franken (Stand 2026) nur 8540 Franken als versicherter Lohn – rund 24 Prozent des effektiven Einkommens. Bei einem Vollzeitpensum wären es 43'540 Franken oder rund 62 Prozent.

Hinzu kommt ein Wissens- und Interessengefälle: Laut der Spar- und Anlageumfrage 2025 der Migros Bank interessieren sich nur 17 Prozent der Frauen stark für Finanzthemen (Männer: 37 Prozent), und 53 Prozent schätzen ihr eigenes Finanzwissen als eher gering ein. Diese Zurückhaltung zeigt sich auch beim Anlegen selbst: Frauen setzen ihr Geld seltener in renditestärkere Anlageformen wie Aktien oder Fonds um und verpassen dadurch einen zusätzlichen Hebel, um ihre Vorsorgelücke zu schliessen.

Tipp: Manche Pensionskassen passen den Koordinationsabzug proportional zum Arbeitspensum an, statt einen fixen Betrag abzuziehen – so etwa die Migros-Pensionskasse. Achten Sie bei der Jobwahl auf diesen Punkt im Vorsorgereglement. 

Wie kann ich eine Vorsorgelücke erkennen?

Eine Vorsorgelücke erkennen Sie anhand von drei Dokumenten, die Sie kostenlos bei Ihren Vorsorgeeinrichtungen erhalten:

AHV-Kontoauszug (IK-Auszug)

  • Online bestellbar bei ahv-iv.ch oder bei Ihrer Ausgleichskasse
  • Zeigt alle einbezahlten Beiträge seit Ihrem 18. Altersjahr – fehlende Jahre sind sofort ersichtlich
  • Achtung: Lücken lassen sich nur 5 Jahre rückwirkend schliessen

Pensionskassenausweis

  • Sie erhalten ihn jährlich automatisch von Ihrer Pensionskasse
  • Wichtigste Kennzahlen: versicherter Lohn, Altersguthaben, projizierte Altersrente
  • Vergleichen Sie diese mit Ihrem Bedarf im Alter
  • Tipp:  So lesen Sie Ihren Vorsorgeausweis richtig

Säule 3a-Kontostand

  • Prüfen Sie, ob Sie den Maximalbetrag ausschöpfen (2026/2027: 7258/7373 Franken für Angestellte mit Pensionskasse)
  • Berechnen Sie, wie viel bis zur Pensionierung zusammenkommt
  • Eröffnen Sie mehrere Konten, damit Sie sie später über mehrere Jahre beziehen können (Steuervorteil).

Warnsignale für eine Vorsorgelücke:

  • Mehrjährige Erwerbsunterbrüche ohne AHV-Beiträge
  • Teilzeitarbeit unter 70 Prozent über längere Zeit
  • Keine oder unregelmässige Einzahlungen in die Säule 3a
  • Eine Scheidung ohne anschliessenden Pensionskassen-Einkauf
  • Ein WEF-Vorbezug für Wohneigentum ohne anschliessende Rückzahlung

Wie berechnet man die Vorsorgelücke?

Eine Vorsorgelücke berechnen Sie in drei Schritten:

  1. Schritt 1 – Bedarf im Alter ermitteln
    - Faustregel: Sie benötigen bis zu 80 Prozent Ihres letzten Einkommens
    - Bei 80'000 Franken Jahreseinkommen wären das rund 64'000 Franken pro Jahr im Ruhestand
    - Beachten Sie wegfallende Kosten (z.B. Arbeitsweg) und neue Ausgaben (z.B. Gesundheit, Reisen)
  2. Schritt 2 – Erwartete Renten zusammenzählen
    - AHV-Maximalrente: 2520 Franken pro Monat für Einzelpersonen (Stand 2026); per Dezember 2026 kommt erstmals eine 13. AHV-Rente dazu
    - PK-Rente: gemäss Vorsorgeausweis unter «projizierte Altersleistung»
    - 3. Säule: Kapital geteilt durch 20 ergibt die ungefähre Jahresrente
  3. Schritt 3 – Lücke berechnen
    - Bedarf minus erwartete Renten ergibt Ihre Vorsorgelücke
    - Beispiel: Bedarf 60'000 Franken minus Renten 45'000 Franken = Lücke 15'000 Franken pro Jahr

Nutzen Sie dafür auch den Rentenrechner der Migros Bank: Er hilft Ihnen, Ihre persönliche Vorsorgesituation zu analysieren und mögliche Lücken zu identifizieren.
Tipp: Planen Sie einen Puffer von 10-15 Prozent ein. Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich, und unvorhergesehene Gesundheitskosten können das Budget belasten.

Wie kann ich meine Vorsorgelücke schliessen?

Eine Vorsorgelücke lässt sich mit der richtigen Strategie in allen drei Säulen reduzieren oder ganz schliessen. Je früher Sie handeln, desto wirksamer sind Ihre Massnahmen dank Zinseszinseffekt und längerer Ansparzeit.

AHV (1. Säule): Beitragslücken vermeiden

Die AHV bildet das Fundament Ihrer Altersvorsorge. Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt Ihre Rente lebenslang um rund 2,3 Prozent. So vermeiden Sie AHV-Lücken:

  • Mindestbeitrag zahlen: mind. 530 Franken pro Jahr (Stand 2026), auch bei Teilzeit oder Erwerbsunterbruch
  • Nachzahlung prüfen: Fehlende Jahre lassen sich bis 5 Jahre rückwirkend nachbezahlen
  • Erziehungsgutschriften nutzen: werden automatisch für Kinder unter 16 Jahren gutgeschrieben
  • Betreuungsgutschriften beantragen: bei Pflege von Angehörigen mit Hilflosenentschädigung
  • Mehr zu AHV-Beitragslücken und wie Sie diese vermeiden.

Pensionskasse (2. Säule) optimieren

Die Pensionskasse bietet den grössten Hebel zur Schliessung von Vorsorgelücken – insbesondere durch freiwillige Einkäufe. Ihre Möglichkeiten:

  • Freiwilliger Einkauf bis zum reglementarischen Maximum
  • Steuerersparnis: Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig
  • Gestaffelte Einkäufe über mehrere Jahre optimieren die Steuerprogression
  • Sperrfrist beachten: Nach einem Einkauf gilt eine 3-jährige Sperrfrist für alle Kapitalbezüge

Beispiel: Bei einem Einkauf von CHF 50'000 und einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sparen Sie 15'000 Franken Steuern – Ihre effektiven Kosten betragen nur CHF 35'000. Alles zum Einkauf in die Pensionskasse – darauf müssen Sie achten.

Private Vorsorge (3. Säule) schliesst Lücken

Die Säule 3a ist die flexibelste Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen – mit attraktiven Steuervorteilen.

Maximalbeiträge 2026/2027:

  • Mit Pensionskasse: pro Jahr 7258 Franken (2026) bzw. 7373 Franken (2027)
  • Ohne Pensionskasse: pro Jahr 36'288 Franken (2026) bzw. 36'864 Franken (2027), maximal jedoch 20 Prozent des Erwerbseinkommens

Neu: Verpasste Einzahlungen nachholen

Seit 2025 lassen sich Beitragslücken in der Säule 3a rückwirkend bis zu 10 Jahre schliessen. Ab 2026 können Sie erstmals eine Lücke aus dem Jahr 2025 nachzahlen – vorausgesetzt, Sie haben den Maximalbetrag für das laufende Jahr bereits vollständig eingezahlt und in beiden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt.

Ihre weiteren Vorteile:

  • Steuerabzug auf reguläre Einzahlungen und Nachzahlungen
  • Zinseszinseffekt: Je früher Sie beginnen, desto stärker wirkt die Verzinsung
  • Flexibilität zwischen Kontolösung und Wertschriften
  • Vorbezug möglich für Wohneigentum, Selbständigkeit oder Auswanderung

Rechenbeispiel: Wer ab 35 Jahren jährlich 7000 Franken einzahlt, hat bei Pensionierung mit 65 rund 210'000 Franken angespart (ohne Zinsen) – mit 2 Prozent Verzinsung sogar über 280'000 Franken.

Tipp: Frühzeitige Planung und Beratung helfen

Zeit ist Ihr wichtigster Verbündeter beim Schliessen einer Vorsorgelücke: Je früher Sie handeln, desto kleiner die nötigen Beiträge dank Zinseszinseffekt. Mit der Vorsorgeberatung der Migros Bank erhalten Sie eine fundierte Analyse Ihrer persönlichen Lücke in allen drei Säulen sowie einen konkreten Massnahmenplan – inklusive Timing von PK-Einkäufen und Steueroptimierung. Auch für besondere Lebenssituationen wie eine Scheidung oder den Schritt in die Selbständigkeit lohnt sich eine frühzeitige Pensionsplanung.

Fazit

  • Eine Vorsorgelücke entsteht oft unbemerkt – durch Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche, eine Scheidung, Konkubinat oder den Schritt in die Selbstständigkeit. Mit dem AHV-Kontoauszug und dem Pensionskassenausweis erkennen Sie eine mögliche Lücke frühzeitig. 
  • Schliessen lässt sie sich in allen drei Säulen: mit AHV-Nachzahlungen, einem PK-Einkauf und der Säule 3a, deren Lücken sich seit 2025 sogar rückwirkend auffüllen lassen. Wer darüber hinaus frei verfügbares Vermögen aufbaut – zum Beispiel mit einem regelmässigen Fondssparplan –, schafft sich zusätzlichen Spielraum, allerdings ohne die Steuervorteile der Säule 3a. Eine Lücke von 15'000 Franken pro Jahr summiert sich über 20 Pensionsjahre auf 300'000 Franken – ein guter Grund, frühzeitig zu handeln. 

Fragen rund um die Vorsorge? Gemeinsam finden wir Antworten.

Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.

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Disclaimer
Diese Informationen richten sich zu Werbezwecken an Personen mit Domizil in der Schweiz und ohne Steuerpflicht in den USA. Sie haben ausschliesslich beschreibenden, informativen Charakter und stellen kein Angebot, keine Anlageberatung und keine Finanzplanung dar. Sie sind keine persönliche Empfehlung zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten oder zur Durchführung bestimmter Transaktionen oder zum Abschluss eines anderen Rechtsgeschäftes. Die Migros Bank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vorliegenden Informationen und lehnt jegliche Haftung für allfällige Verluste oder Schäden irgendwelcher Art ab, welche im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen könnten. Die vorliegenden Informationen stellen lediglich eine Momentaufnahme im Zeitpunkt der Veröffentlichung dar; es erfolgen keine automatischen, regelmässigen Anpassungen.

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