Vorsorgen

Säule 3a nachzahlen: Was ab 2026 gilt

Ab 2026 dürfen Sie verpasste Beträge in die Säule 3a nachzahlen – und können so Ihre Altersvorsorge verbessern und Steuern sparen. Möglich wird das durch eine neue gesetzliche Regelung, die erstmals Nachzahlungen für das Jahr 2025 erlaubt. Wer nachzahlen darf, wie es funktioniert und was Sie jetzt tun sollten.

Lesedauer: 4 Minuten

Zusammenfassung

– Neu möglich: 2026 können erstmals verpasste Beiträge in die Säule 3a nachgezahlt werden – rückwirkend für Kalenderjahre ab 2025.

– Zeitlich begrenzt: Es dürfen maximal zehn Beitragsjahre rückwirkend nachgezahlt werden. 2026 kann erst ein Jahr (2025) nachgezahlt werden, 2027 dann für zwei Jahre (2025 und 2026) usw.

Voraussetzung: Nur Erwerbstätige mit AHV-pflichtigem Einkommen dürfen nachzahlen – und nur, wenn im aktuellen Jahr der Maximalbetrag bereits eingezahlt wurde und wenn im jeweiligen Nachzahlungsjahr der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft und kein 3a-Vorsorgegeld infolge Alter aufgelöst wurde.

– Steuerlich attraktiv: Nachzahlungen sind im Jahr der Nachzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar – und können so die Steuerbelastung senken.

– Jetzt handeln: Wer 2025 nichts oder nur teilweise in die Vorsorge 3a eingezahlt hat, kann diese Lücke ab 2026 nachträglich schliessen – mit Planung und Beratung.

Kriterium Voraussetzung

AHV-pflichtiges Einkommen im Nachzahlungsjahr

Sie haben im Nachzahlungsjahr ein Einkommen erzielt, das AHV-pflichtig ist

Bestehende Säule 3a

Sie brauchen immer ein 3a-Konto oder eine 3a-Police bei einem anerkannten Anbieter

Maximalbetrag im laufenden Jahr einbezahlt

Sie müssen den Maximalbetrag im laufenden Jahr in die Säule 3a vollständig einbezahlt haben, bevor Sie eine Nachzahlung für vergangene Jahre tätigen können

Maximalbetrag im Nachzahlungsjahr nicht ausgeschöpft

Sie haben im betreffenden Nachzahlungsjahr weniger als den Maximalbetrag einbezahlt, es besteht also eine Lücke

Nachzahlung möglich für...

Für Kalenderjahre ab 2025

Nachzahlung steuerlich abziehbar

Ja, Nachzahlungen könnenim Jahr, in dem Sie sie vornehmen, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden; sie wird Ihnen auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen.

Kriterium Einkauf in PK (2. Säule) Nachzahlung in Säule 3a

Zweck

Schliessung von Lücken in der beruflichen Vorsorge

Freiwillige Ergänzung zur AHV und Pensionskasse

Flexibilität

Eingezahltes Kapital ist bis zur Pensionierung gebunden, Nutzung für Wohneigentumsfinanzierung

Freier wählbare Beträge, Auszahlung frühestens 5 Jahre vor Pension, Nutzung für Wohneigentumsfinanzierung

Steuervorteil

Volle Abzugsfähigkeit im Jahr der Einzahlung

Volle Abzugsfähigkeit im Jahr der Nachzahlung

Maximalbetrag

Abhängig von der individuellen Lücke der Pensionskasse

Nachholbar maximal 10 Jahre à Maximalbetrag für Angestellte des aktuellen Jahres

Renditeaussichten

Abhängig von Pensionskassen-Verzinsung

Zinseszinseffekt und attraktive Renditechance, abhängig vom Anbieter und der gewählten Anlagestrategie

Geeignet für

Personen mit grossem PK-Einkaufsvolumen und langfristigem Horizont

Personen mit kleinen Lücken in der PK und Wunsch nach flexibler Vorsorge

Fragen rund um die Vorsorge? Gemeinsam finden wir Antworten.

Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.

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