Vorsorge
Unsere Vorsorgelösungen
Schaffen Sie sich ein wichtiges Polster für die Zukunft – mit einem kostenlosen Vorsorgekonto und der Auswahl von zehn attraktiven Vorsorgefonds der Migros Bank. Profitieren Sie von 1,00% und attraktiven Renditechanchen.
Ihre Vorteile
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Vorsorgefonds: kostengünstig anlegen
Profitieren Sie von 1,00% Zins auf dem Konto oder investieren Sie in unsere Vorsorgefonds. Wählen Sie je nach Renditeerwartung und Risikobereitschaft eine aus fünf Strategien. Kauf, Verwahrung und Verkauf sind für Sie kostenlos.
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Vorsorge 3a: Sparen mit Steuervorteil
Wählen Sie jährlich frei Ihre Einlage bis zum gesetzlichen Maximalbetrag. Sie bezahlen keine Gebühren und profitieren vom Steuervorteil. Eine Investition in Vorsorgefonds ist jederzeit möglich. -
Einfacher Transfer: Bankwechsel lohnt sich
Vorsorgeguthaben 3a lassen sich jederzeit einfach zur Migros Bank transferieren und in einen der attraktiven klassischen oder nachhaltigen Vorsorgefonds investieren.
Eignung
Für Privatpersonen ab 18 Jahren mit Erwerbseinkommen.
Maximalbetrag der Säule 3a für 2024
Zahlen Sie auf das Vorsorgekonto ein und sparen Sie Steuern
Alle Ihre Einzahlungen bis zum Maximalbetrag auf Ihr Vorsorgekonto bis Ende Dezember können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Maximalbetrag für Personen mit Pensionskasse ist CHF 7'056. Für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse ist es max. CHF 35'280 (maximal 20% des Nettoeinkommens).
Aktuelle Zinsen
Vorsorgekonto Säule 3a: 1,00%
Freizügigkeitskonto: 0,40%
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Das vorliegende (indikative) Angebot ist nicht das Ergebnis einer (unabhängigen) Finanzanalyse und dient ausschliesslich Informationszwecken. Die hierin gemachten Aussagen und beschriebenen Produkte sowie Dienstleistungen sind allgemeiner Art und keine Kaufempfehlungen. Insbesondere stellen sie keine persönliche Empfehlung oder Anlageberatung dar. Sie berücksichtigen weder Anlageziele, das bestehende Portfolio noch die Risikobereitschaft oder Risikofähigkeit oder finanzielle Situation oder andere besondere Bedürfnisse des Empfängers. Der Empfänger ist ausdrücklich aufgerufen, seine allfälligen Anlageentscheide auf Grund eigener Abklärungen inklusive Studium der rechtsverbindlichen Basisinformationsblätter und Prospekte oder auf der Informationsbasis einer Anlageberatung zu treffen.