Wohneigentum

Fragen rund um den Eigenmietwert? Gemeinsam finden wir Antworten.

Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Was bedeutet ein Ja, was ein Nein für Sie als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer? Wir schaffen Klarheit und beraten Sie zu Entscheidungen, die jetzt zu Ihrem persönlichen Zuhause und Ihren persönlichen Finanzen anstehen.

Wohneigentum hat viele finanzielle Facetten – von der Finanzierung über den Unterhalt bis hin zum Eigenmietwert. Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

Steuern

Was bedeutet der Eigenmietwert für mich und mein Wohneigentum?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Sie als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer versteuern müssen. Im Gegenzug dürfen Sie Aufwendungen wie Unterhaltskosten und Schuldzinsen von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Ein allfälliger Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beeinflusst Ihre Steuer- und Vermögenssituation.

Mehr zu den Folgen eines Systemwechsels 

Finanzierung

Soll ich jetzt meine Hypothek zurückzahlen?

Lohnen sich freiwillige Rückzahlungen Ihrer Hypothek, z.B. wenn Schuldzinsen bei einer allfälligen Abschaffung des Eigenmietwerts nicht mehr steuerlich abzugsfähig wären? Für die Beantwortung dieser Frage ist nicht nur Ihre Steuersituation relevant, sondern auch ein Blick auf Ihre gesamte Vermögenssituation.

Mehr zur Amortisation Ihrer Hypothek

Energetische Sanierung

Lohnt sich eine Heizungssanierung?

Sie wollen Ihr Eigenheim energetisch sanieren? Eine bessere Dämmung oder der Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energien steigern den Wert Ihrer Immobilie – und sorgen gleichzeitig für ein besseres Wohnklima. Zudem ergeben sich je nach Objekt und Standort steuerliche Vorteile. Wir beraten Sie und finden die passende Finanzierung.

Mehr zur energetischen Sanierung

Weitere Fragen

Worüber stimmen wir am 28. September 2025 ab? Nur über die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Seit der Einführung ist die Besteuerung des Eigenmietwerts politisch umstritten. 2017 erfolgte die Einreichung der parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung». Seither rangen National- und Ständerat um eine Lösung, bis schliesslich in der Wintersession 2024 der folgende Systemwechsel beschlossen wurde:

– Der Eigenmietwert wird für Haupt- und Zweitwohnsitze abgeschafft.

– Unterhaltsabzüge sind für Haupt- und Zweitwohnsitze nicht mehr möglich.

– Schuldzinsenabzüge sind nur für erstmals erworbenes Wohneigentum in den ersten zehn Jahren sowie für vermietete Liegenschaften möglich.

– Gleichzeitig sollen Kantone eine kantonale Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen dürfen, um die wegfallende Eigenmietwertsteuer auf Ferienobjekten zu kompensieren.

Die Einführung der neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erfordert die Zustimmung von Volk und Ständen. Weil die neue Objektsteuer mit der Abschaffung des Eigenmietwerts verbunden ist, wird am 28. September 2025 sowohl über die neue Objektsteuer als auch über die Abschaffung des Eigenmietwerts abgestimmt.

Bei einem Ja am 28. September 2025: Wann würden die Änderungen in Kraft treten?

  • Die Übergangsfrist für die Abschaffung es Eigenmietwerts ist noch offen. Sie dürfte voraussichtlich mindestens zwei Jahre betragen.

Welchen Einfluss hätte eine Abschaffung des Eigenmietwerts auf meinem Renditeobjekt?

  • Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Renditeobjekten (z.B. Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Eigentumswohnungen) könnten Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Sanierungsmassnahmen weiterhin vom steuerbaren Einkommen abziehen, im Unterschied zu Eigentümern von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Allerdings würde der Schuldzinsabzug eingeschränkt. Er ist nur noch im Verhältnis des unbeweglichen Vermögens zum Gesamtvermögen möglich. Beispiel: Bei einer vermieteten Liegenschaft mit 400'000 Franken Steuerwert und einem Gesamtvermögen von 1,2 Millionen Franken wären ein Drittel der Schuldzinsen abzugsfähig.

Welchen Einfluss hätte eine Abschaffung des Eigenmietwerts auf meinem Ferienobjekt?

  • Der Systemwechsel bei Wohneigentumsbesteuerung würde ebenfalls die Ferienobjekte betreffen: Der Eigenmietwert fiele auch für Ferienobjekte weg, gleichzeitig entfiele die Möglichkeit, Unterhaltskosten und Schuldzinsen steuerlich abzuziehen.
  • Um die Steuerausfälle durch die Abschaffung des Eigenmietwerts zu kompensieren, könnten Kantone eine neue Objektsteuer auf Zweitwohnungen einführen.
  • Die Abschaffung des Eigenmietwerts könnte also Ferienobjekte steuerlich entlasten, jedoch durch den Wegfall von Abzugsmöglichkeiten und die mögliche Einführung einer Zweitwohnungssteuer unter Umständen zu einer höheren Gesamtbelastung führen

Lohnt sich eine energetische Sanierung auch unabhängig von Steueranreizen?

Auch unabhängig von steuerlichen Anreizen gibt es gute Gründe für energetische Sanierungsmassnahmen wie z.B. einen Heizungsersatz:

  • Moderne Heizsysteme sind deutlich energieeffizienter und senken die laufenden Energiekosten erheblich. Im Vergleich zu alten Anlagen können Sie bis zu 30 Prozent Heizenergie einsparen, was nicht nur die Umwelt schont, sondern auch Ihre Haushaltskasse entlastet.
  • Zeitgemässe Heizsysteme erhöhen den Wohnkomfort, da sie effizienter und leiser arbeiten. Zudem können sie, wie Wärmepumpen, im Sommer auch zur Kühlung eingesetzt werden.
  • Durch den Einbau einer zeitgemässen Heizung erhalten Sie den Wert Ihrer Immobilie. Denn eine alte Heizungen ist oft nicht mehr konform mit den heutigen Umweltrichtlinien und muss früher oder später ersetzt werden. Dieser Sanierungsbedarf kann sich negativ auf die Zahlungsbereitschaft von Kaufinteressenten Ihrer Immobilie auswirken.   
  • In den kommenden Jahren werden die kantonalen Energievorschriften für Gebäude verschärft – in den ersten Kantonen könnte das bereits ab 2026 der Fall sein. Hintergrund ist die Revision der sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich», kurz MuKEn. Was die neuen «MuKEn 2025» für Wohneigentümerinnen und -eigentümer bedeuten, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Der nächste Schritt: Die passende Finanzlösung

Sie suchen eine optimale Finanzierung oder Absicherung für Ihre Wohnträume? Sie möchten Ihr Eigenheim energetisch sanieren? Oder Sie suchen Antworten auf Ihre Frage, wo und wie Sie im Alter wohnen werden? Sprechen Sie mit unseren Finanzexpertinnen und -experten – ganz unverbindlich und bequem online per (Video-)Beratung.

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