Wohnen

Abschaffung Eigenmietwert: Folgen und wie Sie jetzt vorgehen

Die Schweiz hat entschieden: Der Eigenmietwert wird abgeschafft, frühestens ab der Steuerperiode 2028. Was bedeutet das für Sie als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer? Die Antworten sind nicht für alle gleich. Je nachdem, wie hoch Ihre Hypothek ist, wie alt Ihr Eigenheim ist und in welcher Lebensphase Sie sich befinden, ergeben sich unterschiedliche Folgen. Wir zeigen Ihnen, was der Systemwechsel für Ihre persönliche Situation bedeutet und wie Sie jetzt die richtigen Schritte einleiten.

Publiziert Aktualisiert
Lesedauer: 6 Minuten

Zusammenfassung

Abstimmung: Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Es ist ein kompletter Systemwechsel: Mit dem Eigenmietwert fallen auch die Steuerabzüge für Unterhaltskosten weg, und Steuerabzüge für Schuldzinsen sind in beschränktem Umfang nur noch für Ersterwerber von Wohneigentum und private Eigentümer von vermieteten oder verpachteten Objekten möglich.

Zeitplan: Die Reform tritt frühestens ab der Steuerperiode 2028 in Kraft. Bis dahin müssen Sie den Eigenmietwert weiterhin versteuern und können Hypothekarzinsen sowie Unterhaltskosten wie bisher abziehen.

– Gewinner und Verlierer: Von der Eigenmietwert-Abschaffung profitieren Neuerwerber von Wohneigentum sowie Besitzer von Wohneigentum, dessen Hypothekarfinanzierung bereits weitgehend oder ganz amortisiert ist. Umgekehrt erfahren Besitzer von sanierungsbedürftigem Wohneigentum im Vergleich zu heute steuerliche Nachteile.

– Energetische Sanierungen: Mit der Eigenmietwert-Abschaffung können die Kosten von energetischen Sanierungen bei den Bundessteuern nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Trotzdem empfehlen sich energetische Sanierungen weiterhin, insbesondere mit Blick auf die weiterhin möglichen kantonalen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und die kantonalen Energiegesetze.

Nächste Schritte: Wie gehe ich jetzt konkret vor?

1. Persönliche Situation analysieren

Machen Sie eine Bestandsaufnahme:

  • Wie hoch ist Ihre Hypothek im Verhältnis zum Immobilienwert?
  • Welche Unterhaltsarbeiten oder Sanierungen stehen in den nächsten Jahren an?
  • In welcher Lebensphase befinden Sie sich? (Erstkauf, Familie, Pensionierung)
  • Wie entwickelt sich Ihr Einkommen in den nächsten Jahren?

2. Steuerliche Auswirkungen berechnen lassen

Die konkreten Folgen hängen stark von Ihrem Kanton, Ihrer Steuersituation und Ihren individuellen Verhältnissen ab. Analysieren Sie:

  • Wie sich Ihre Steuerlast nach 2028 verändert.
  • Ob eine Anpassung Ihrer Hypothek sinnvoll ist.
  • Welche Optimierungen möglich sind.

Unser Angebot: Die Migros Bank unterstützt Sie mit einer individuellen Analyse. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zum Eigenmietwert – wir rechnen gemeinsam durch, was die Reform für Sie bedeutet.

3. Sanierungen planen und umsetzen

Falls Sie grössere Unterhaltsarbeiten oder energetische Sanierungen planen:

  • Erstellen Sie eine Prioritätenliste: Was ist dringend, was kann warten?
  • Holen Sie frühzeitig Offerten ein – je näher 2028 rückt, desto höher die Nachfrage.
  • Prüfen Sie Förderprogramme: Viele Kantone und Gemeinden unterstützen energetische Sanierungen finanziell.
  • Planen Sie die Finanzierung: Reicht Ihre Liquidität, oder benötigen Sie eine Aufstockung der Hypothek?.

Unser Angebot: Wir beraten Sie zur optimalen Finanzierung Ihrer energetischen Sanierung.

4. Kantonale Entwicklungen verfolgen

  • Führt Ihr Kanton eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen ein?
  • Erlaubt Ihr Kanton weiterhin Abzüge für energetische Sanierungen?
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Steuerverwaltung über die geplante Umsetzung in Ihrem Kanton.

5. Nichts überstürzen

Die Reform tritt frühestens 2028 in Kraft – Sie haben also noch mindestens zwei Jahre Zeit. Vermeiden Sie Schnellschüsse:

  • Amortisieren Sie Ihre Hypothek nicht voreilig.
  • Lassen Sie sich beraten, bevor Sie grössere Entscheidungen treffen.

Fragen rund um den Eigenmietwert? Gemeinsam finden wir Antworten.

Wohneigentum hat viele finanzielle Facetten – von der Finanzierung über den Unterhalt bis hin zum Eigenmietwert. Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

– Beratung zum Eigenmietwert vereinbaren

– Beratung zur Energetischen Sanierung vereinbaren

– Beratung zu ihren Wohneigentumsplänen vereinbaren

Disclaimer
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