AHV Maximalrente: So erreichen Sie die volle Altersrente
Die AHV-Maximalrente 2025 beträgt 2520 Franken pro Monat. Sie erhält nur, wer 44 Jahre lang lückenlos einzahlt und ein Durchschnittseinkommen von mindestens 90'720 Franken vorweist. Zu achten ist also auf Erwerbsunterbrüche wegen Kindern, Auslandaufenthalte oder schwankende Einkommen. Wer die Mechanismen versteht, kann seine Rente optimieren.

Zusammenfassung
– Aktuelle Beträge: In der AHV beträgt die Maximalrente 2520 Franken monatlich, die Mindestrente (bei voller Beitragsdauer) 1260 Franken. Per Januar 2025 wurden die Renten um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht.
– Voraussetzungen für Maximalrente: Sie benötigen 44 lückenlose Beitragsjahre vom 21. bis zum 65. Lebensjahr sowie ein aufgewertetes Durchschnittseinkommen von mindestens 90'720 Franken.
– Ehepaar-Plafonierung: Die kombinierte Rente beider Partner darf maximal 3780 Franken monatlich betragen. Diese Begrenzung betrifft 88 Prozent aller Schweizer Rentner-Ehepaare durch proportionale Kürzung.
– Beitragslücken kosten: Jedes fehlende Beitragsjahr reduziert die Rente um etwa 2,3 Prozent. Beispielsweise bei fünf fehlenden Jahren erhalten Sie rund 290 Franken weniger pro Monat.
– Erziehungsgutschriften nutzen: Bei Kindern unter 16 Jahren erhalten Sie (Stand 2025) ein Gutschrift von 45’360 Franken pro Jahr angerechnet, was das Durchschnittseinkommen verbessert.
– Optimierungsmöglichkeiten: Sie können Beitragslücken innerhalb von fünf Jahren schliessen (ab 530 Franken jährlich) und ab 50 Jahren eine Rentenvorausberechnung bestellen. Die flexible Pensionierung ist zwischen 63 und 70 Jahren ist möglich.
– Sofort handeln: Bestellen Sie alle fünf Jahre einen AHV-Kontoauszug, und beantragen Sie jährlich Betreuungsgutschriften, wenn Sie sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern.
Vorsorgelücken identifizieren & schliessen
- Der erste Schritt – AHV-Kontoauszug bestellen: Bestellen Sie alle drei bis fünf Jahre kostenlos einen Kontoauszug bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse. Dieser zeigt Ihnen alle erfassten Beitragsjahre und Ihr anrechenbares Einkommen. So entdecken Sie Lücken früh.
- Beitragslücken können Sie schliessen: Fehlende Beiträge können Sie innerhalb von fünf Jahren nachzahlen. Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt 530 Franken pro Jahr (Stand 2025). Auch während des Studiums können Sie freiwillig einzahlen.
- Jugendbeiträge helfen: Wer vor dem 20. Lebensjahr AHV-Beiträge zahlt, kann maximal drei spätere Lückenjahre kompensieren. Lehrlingslöhne oder Ferienjobs zählen bereits.
- Rentenvorausberechnung ab 50: Ab dem 50. Lebensjahr sollten Sie eine kostenlose Rentenvorausberechnung bei der AHV bestellen. Sie zeigt Ihnen schwarz auf weiss, mit welcher Rente Sie rechnen können – und wo noch Verbesserungspotenzial besteht.
- Fazit: Vorsorgelücken entstehen oft unbemerkt und können teuer werden. Umso wichtiger ist es, sie rechtzeitig zu erkennen und zu handeln. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber-Artikel über AHV-Beitragslücken.
Private Vorsorge stärken
- Säule 3a ausschöpfen: Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile voll aus. 2025 können Sie als Angestellter 7258 Franken in die Säule 3a einzahlen, als Selbständiger ohne Pensionskasse sogar 36'288 Franken.
- Pensionskasse prüfen: Viele Pensionskassen erlauben freiwillige Einkäufe. Diese verbessern nicht nur Ihre 2. Säule, sondern bringen auch Steuervorteile. Lassen Sie sich von Ihrer Pensionskasse eine Einkaufsmöglichkeit berechnen.
- Staffelweise einzahlen: Verteilen Sie grössere Einkäufe auf mehrere Jahre. So optimieren Sie die Steuerprogression und zahlen weniger Steuern.
Flexibel pensionieren
- Länger arbeiten lohnt sich: Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, kann seine AHV-Rente aufbessern. Seit 2024 ist eine einmalige Neuberechnung möglich. Zudem erhalten Sie einen Rentenzuschlag: Nach fünf Jahren Aufschub steigt die Rente um 31,5%.
- Teilpensionierung nutzen: Die AHV 21-Reform ermöglicht flexible Übergänge. Sie können zwischen 20 und 80 Prozent Ihrer Rente vorbeziehen und trotzdem weiterarbeiten. Das schont das Budget und verlängert die Erwerbsphase.
- Ehepartner koordinieren: Verheiratete Paare sollten ihre Pensionierung koordinieren. Durch gestaffelte Rentenbezüge können Sie unter Umständen Steuern sparen.
Steueroptimierung nicht vergessen
- Wohnsitz prüfen: In verschiedenen Kantonen und Gemeinden werden Renten unterschiedlich besteuert. Ein Umzug vor der Pensionierung kann sich lohnen – aber rechnen Sie alle Kosten mit ein.
- Bezugsstrategie planen: Der Zeitpunkt, wann Sie welche Vorsorgegelder beziehen, beeinflusst Ihre Steuerbelastung massiv. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Häufige Fragen zur AHV-Maximalrente (FAQ)
Wer bekommt eine volle AHV-Rente?
Die volle AHV-Maximalrente von 2520 Franken monatlich erhalten nur Personen mit 44 lückenlosen Beitragsjahren (vom 21. bis 65. Lebensjahr) und einem Durchschnittseinkommen von mindestens 90'720 Franken. Das sind deutlich weniger als die Hälfte aller Schweizer Rentner.
Wie hoch ist die Ehepaarrente in der Schweiz?
Bei Ehepaaren gilt die 150-Prozent-Plafonierung: Die Summe beider AHV-Renten darf maximal 3780 Franken pro Monat betragen. Liegt die theoretische Summe darüber, werden beide Renten proportional gekürzt. Rund 88 Prozent aller Schweizer Rentner-Ehepaare sind von dieser Kürzung betroffen.
Wie hoch ist die AHV-Rentenerhöhung per 1. Januar 2025?
Per 1. Januar 2025 wurden die AHV-Renten um 2,9 Prozent erhöht. Die Maximalrente stieg von 2450 auf 2520 Franken, die Mindestrente von 1225 auf 1260 Franken.
Wie viel AHV bekommt eine Ehefrau, die nie gearbeitet hat?
Dank dem Splitting-Verfahren werden alle AHV-Einkommen der Ehejahre automatisch hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Zusätzlich erhält sie Erziehungsgutschriften von 45'360 Franken pro Jahr bei Kindern unter 16. Die konkrete Rentenhöhe hängt vom Einkommen des Ehepartners und der Anzahl Erziehungsjahre ab.
Was gilt, wenn man nicht in der Schweiz lebt?
Schweizer, EU- und EFTA-Bürger können ihre AHV-Rente weltweit beziehen. Die Schweiz hat zudem Sozialversicherungsabkommen mit 22 weiteren Ländern (USA, Kanada, Australien usw.). In Ländern ohne Abkommen und bei Staatsangehörigkeit eines dieser Länder verfallen die Rentenansprüche – Sie erhalten nur eine zinslose Rückerstattung Ihrer Beiträge, und diese muss beantragt werden.
Kann ich freiwillige Beiträge leisten für die AHV?
Schweizer Bürger können sich bei Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA freiwillig versichern. Die Anmeldung muss innerhalb eines Jahres nach Verlassen der Schweiz erfolgen. Beitragslücken können Sie innerhalb von fünf Jahren nachzahlen – der Mindestbeitrag beträgt 2025 530 Franken jährlich.
Was passiert mit der Rente meines Ehepartners, wenn ich sterbe?
Der überlebende Partner erhält eine Witwen- oder Witwerrente in Höhe von 80 Prozent der Rente des Verstorbenen. Alternativ kann er seine eigene Rente plus einen 20—Prozent Zuschlag beziehen – je nachdem, was höher ist. Die Plafonierung entfällt bei Verwitwung automatisch.
Fragen rund um die Vorsorge? Gemeinsam finden wir Antworten.
Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.
Disclaimer
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