Markteinschätzung

Der Zollstreit mit den USA ist überhaupt nicht vorbei

Die US-Handelsbehörden haben Untersuchungen eingeleitet, um als Reaktion auf angebliche Wettbewerbs- und Freihandelsverzerrungen durch diverse Handelspartner dauerhafte Strafzölle einzuführen. Auch die Schweiz bleibt davon nicht ausgenommen.

Valentino Guggia
Publiziert
Lesedauer: 3 Minuten

Es ist schon fast ein Jahr vergangenen, seit US-Präsident Donald Trump mit einer Tafel in der Hand im Rosengarten des Weissen Hauses die sogenannten reziproken Zölle ankündigte. Am 2. April 2025, dem «Liberation Day», wurde es der Welt klar, dass es Trump mit den Zöllen ernst meinte. Seither ist viel passiert: vorübergehende Sistierung, Handelsabkommen, weitere Drohungen, Veränderungen der Zollsätze als politischer Druckmittel – und schliesslich das Urteil des Supreme Court vom 20. Februar 2026. Mit diesem erklärte die höchste juristische Instanz die reziproken Zölle für rechtswidrig, da eine gültige Gesetzgrundlage fehle und deren Einführung die Zustimmung des Kongresses benötige. 

Das war ein harter Schlag für Trump, der sofort einen weltweiten Zollsatz von 10 Prozent einführte – begrenzt aber auf 150 Tage und mit der Fortführung der bestehenden Ausnahmen wie z.B. für chemische und pharmazeutischen Erzeugnisse. Damit hat sich die Lage für die Schweiz nochmals leicht verbessert, nachdem sie im August 2025 noch mit einem rekordhohen Zollsatz von 39 Prozent bedacht worden war und dann einen Satz von 15 Prozent aushandeln konnte, dies nicht zuletzt dank einer Absichtserklärung zum Abschluss eines Handelsabkommens.

Das Risiko einer erneuten Verschärfung besteht

Auch wenn die US-Zollpolitik aufgrund des laufenden Konflikts im Iran etwas in den Hintergrund geraten ist, ist die Position der Schweiz noch nicht eindeutig geklärt. Die Unsicherheit rund um die US-Handelspolitik ist erheblich, und die konkrete Ausgestaltung der gegenwärtigen und künftigen Massnahmen bleibt unklar. So beschloss der Bundesrat, auch nach dem Gerichtsurteil die Verhandlungen weiterzuführen, in der Hoffnung, eine klare und verbindliche Rechtsgrundlage für den Handel mit den USA zu schaffen. Auf der anderen Seite nahmen sich die USA mit der Einführung der vorübergehenden weltweiten Zolltarife Zeit, um Untersuchungen wegen unfairem Handel auf Basis von Abschnitt 301 des Trade Act durchzuführen, die der US-Regierung die Einführung von länderspezifischen Zöllen erlauben würden.

Zu den Verdächtigen gehören die wichtigsten Handelspartner der USA, wie die Eurozone, Japan, Grossbritannien, China und die Schweiz. Diesen Ländern wird vorgeworfen, durch strukturelle Überkapazitäten, die dank staatlichen Interventionen die Binnen- und weltweite Nachfrage übersteigt, Verzerrungen im Handel mit den USA zu verursachen. Als Hinweise dafür gelten ein Handelsüberschuss sowie angebliche Währungsmanipulationen der Nationalbank zur Abschwächung der heimischen Währung. Die erste Bedingung erfüllt die Schweiz vollständig, auch wenn der Handelsüberschuss nicht durch staatliche Subventionen erzielt wird. Der Staat bemüht sich, gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft aufrechtzuhalten und verzichtet weitgehend auf Industriepolitik. Ob die Währungsinterventionen der Schweizerische Nationalbank, die offiziell nur das Ziel der Preisstabilität verfolgt und vor diesem Hintergrund bei Bedarf Devisenmarktinterventionen vornimmt, von den USA als unfair eingestuft werden, ist fraglich. Eigentlich unterzeichneten die USA und Schweiz im vergangenen Herbst eine unverbindliche Erklärung, die solche Massnahmen unter gewissen Bedingungen erlaubt. 

USA interessieren sich für Arbeitsbedingungen

Die USA haben auch eine zweite Untersuchung eingeleitet, die den Umgang mit Zwangsarbeit entlang der Lieferkette überprüft. Hier könnte das Büro des US-Handelsbeauftragten einen wunden Punkt treffen, da die Schweiz im Gegensatz zur EU kein explizites Gesetz hat, das die Einfuhr von unter Zwangsarbeit erstellten Waren verbietet. Die soziale Verantwortung der Kontrollen wird den Unternehmen überlassen, und noch vor Kurzem lehnte der Ständerat einen Antrag ab, der ein Einfuhrverbot solcher Waren in das Freihandelsabkommen mit Malaysia aufnehmen wollte.

Der Trump-Regierung dürften Ethik und soziale Verantwortung der Unternehmen egal sein. Vielmehr geht es um die Suche nach einer gerichtssicheren Grundlage, die die endgültige Einführung der Zölle erlaubt. Auch wenn Trump ankündigte, dass die Zolleinahmen so hoch sein würden, dass Steuersenkungen und der Abbau der Staatsverschuldung möglich seien, entspricht diese Vorstellung nicht der Realität. Zwar stiegen die Zolleinnahmen im Jahr 2025 auf 289 Milliarden Dollar deutlich an, das reichte aber bei weitem nicht aus, um das Defizit von über 1,7 Billionen Dollar markant zu verringern. Darüber hinaus wurde ein grosser Teil der Zolleinnahmen rechtswidrig erhoben, und die ersten Gerichtsverfahren zur Erlangung einer Rückerstattung haben bereits begonnen. Betroffen sind auch Schweizer Unternehmen, die durch ihre US-Ableger Zollabgaben in Höhe von rund 2 Milliarden Dollar bezahlten.

Zwischen Zöllen und steigenden Energiepreisen

Trotz erhöhter Zollbelastung zeigte sich die Schweizer Wirtschaft resilient und fiel nicht in eine Rezession. Die Aussichten für das laufende Jahr bleiben aber eingetrübt, und wir rechnen mit einem unterdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum. Entscheidend wird das Ausmass des weltweiten Inflationsschubs aufgrund der zuletzt stark angestiegenen Preisen. Auch wenn wir für die Schweiz dank des starken Frankens mit keiner deutlichen Zunahme der Inflation rechnen, reagieren die wichtigsten Handelspartner wie die EU und insbesondere Deutschland deutlich empfindlicher auf Erhöhungen der Energiepreise, was deren Nachfrage nach schweizerischen Waren und Dienstleistungen belasten wird. 

(Foto: Keystone / Laurent Gilliéron)

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