11.03.2026

Individualbesteuerung angenommen: Vorsorge rückt stärker in den Fokus der Einzelperson

Mit der Annahme der Individualbesteuerung stellt die Schweiz ihr Steuersystem auf eine neue Grundlage: Einkommen und Vermögen von Ehepartnern werden künftig separat besteuert. An den Regeln der Altersvorsorge ändert sich dadurch zwar nichts direkt – die Reform könnte jedoch den Blick auf die persönliche Vorsorgesituation verändern. Aus Sicht der Migros Bank rückt damit die individuelle Verantwortung für die finanzielle Absicherung im Alter stärker in den Fokus.

«Die Individualbesteuerung macht finanzielle Unterschiede innerhalb von Partnerschaften transparenter», sagt Olivier Serex, Leiter Finanzplanung der Migros Bank. «Damit steigt auch die Bedeutung einer eigenständigen Vorsorgeplanung.»

Teilzeitarbeit prägt die Vorsorgesituation vieler Haushalte

Die Diskussion über individuelle Vorsorge ist eng mit der Arbeitsrealität in der Schweiz verbunden. Teilzeitarbeit ist hierzulande stark verbreitet: Im zweiten Quartal 2024 arbeiteten 39% aller Erwerbstätigen Teilzeit. Besonders hoch ist der Anteil bei Frauen (58%), während er bei Männern bei 21% liegt. Bei Eltern zeigt sich ein noch deutlicheres Bild: 75% der Mütter mit Kindern im Haushalt arbeiten Teilzeit, gegenüber 14% der Väter (Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, «Teilzeit ist bei Frauen fast dreimal häufiger als bei Männern», veröffentlicht am 02.09.2025, abrufbar unter: Teilzeit ist bei Frauen fast dreimal häufiger als bei Männern).

Diese Unterschiede wirken sich langfristig auf die Altersvorsorge aus. Laut Bundesamt für Statistik erhalten Frauen im Ruhestand im Median rund 40% weniger Leistungen aus der zweiten Säule als Männer. Gründe dafür sind unter anderem geringere Einkommen infolge Teilzeitarbeit, Karriereunterbrüche sowie systembedingte Effekte der beruflichen Vorsorge, etwa wenn tiefe Einkommen nicht oder nur teilweise im BVG versichert sind.

Mehr Transparenz bei Einkommen, Vermögen und Vorsorge

Die Individualbesteuerung verändert die gesetzlichen Grundlagen der Altersvorsorge nicht. AHV, Pensionskasse und Säule 3a bleiben unverändert – und damit auch die oben erwähnten Unterschiede bei den Vorsorgeansprüchen.

Neu wird jedoch jede Person steuerlich eigenständig erfasst. Einkommen und Vermögen werden getrennt ausgewiesen. Dadurch werden Unterschiede innerhalb einer Partnerschaft stärker sichtbar – etwa bei der Aufteilung von Erwerbseinkommen, Konten und Wertschriften, bei Liegenschaften und Hypotheken oder bei Einzahlungen in die Säule 3a.

«Viele Paare werden sich erstmals detaillierter mit ihren individuellen Vorsorgesituationen auseinandersetzen», sagt Serex. «Die Reform wirkt weniger als direkte Vorsorgereform, sondern als Auslöser für mehr Transparenz und Eigenverantwortung.»

Was sich für Paare und Familien künftig ändern kann

Bis zur Einführung der Individualbesteuerung dürfte es noch mehrere Jahre dauern. Spätestens ab 1. Januar 2032 müssen die neuen Regelungen angewendet werden. Dennoch kann es sinnvoll sein, die eigene Finanz- und Vorsorgesituation frühzeitig zu überprüfen.

Im Zentrum stehen dabei insbesondere Fragen wie:

  • Wie sind Einkommen und Vermögenswerte innerhalb einer Partnerschaft verteilt?
  • Sind Einzahlungen in die Säule 3a optimal auf die individuelle Einkommenssituation abgestimmt?
  • Werden freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse strategisch genutzt?
  • Wo bestehen mögliche Vorsorgelücken und wie lassen sie sich schliessen?
  • Wie lässt sich der Renten- und Kapitalbezug optimal zwischen den Ehepartnern aufteilen? Bei Personen, die vor der Einführung der Individualbesteuerung in Pension gehen, kann es sinnvoll sein, die Aufteilung des Renten- und Kapitalbezugs zwischen den Ehepartnern zu überprüfen. Allenfalls kann mit Blick auf die kommende Individualbesteuerung heute noch ein Pensionskasseneinkauf bei jener Person vorgenommen werden, die später die tiefere Rente hat. Umgekehrt ist vielleicht bei der anderen Person mit dem höheren Rentenanspruch ein teilweiser Kapitalbezug zur Verringerung der Rente möglich.

Nach Inkrafttreten der Individualbesteuerung kann sich bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern mehr Flexibilität ergeben: Da Kapitalbezüge der Ehepartner steuerlich nicht mehr zusammengelegt werden, könnten diese unabhängig voneinander geplant werden.

Vorsorge bleibt eine individuelle Aufgabe

Die Individualbesteuerung verändert zwar nicht die Struktur des Vorsorgesystems, sie rückt jedoch die individuelle Perspektive stärker in den Vordergrund. Einkommen, Vermögen und Vorsorgeguthaben werden künftig klarer der einzelnen Person zugeordnet.

«Wer seine eigene Vorsorgesituation kennt, kann gezielter planen und langfristig mehr finanzielle Sicherheit aufbauen», sagt Serex.

Weitere Auskünfte 
Public Relations Migros Bank 
Tel. 044 839 88 01, E-Mail: medien@migrosbank.ch

Zur Person: Olivier Serex

Olivier Serex ist seit 2018 bei der Migros Bank tätig und derzeit stellvertretender Leiter Finanzplanung. Per Mai 2026 übernimmt er die Leitung des Bereichs.

Zuvor war er während sieben Jahren bei der Valiant Bank als Finanzplaner und Vorsorgeberater für Unternehmenskunden tätig. Weitere berufliche Stationen führten ihn zur Migros-Pensionskasse sowie zur Adecco Group.

Serex ist dipl. Finanzplanungsexperte NDS HF sowie Certified Financial Planner (CFP®) und verfügt über eidgenössische Fachausweise in Finanzplanung und Sozialversicherungen.

Über die Migros Bank

Die Migros Bank ist eine 100-prozentige Tochter des Migros-Genossenschafts-Bundes und als solche nicht börsenkotiert. Dadurch kann sie sich optimal auf das Schaffen von Kundennutzen fokussieren statt auf die Steigerung des Aktienwerts. Sie beschäftigt rund 2000 Mitarbeitende, betreibt 70 Geschäftsstellen mit ganzheitlicher Finanzberatung in allen Landesteilen und ist so gleichermassen weit vernetzt wie regional gut verankert. Ihre über 1,2 Million Kundinnen und Kunden vertrauen der Bank Kundeneinlagen im Gesamtwert von 46 Milliarden Franken an. Als sechstgrösste Bank in der Schweiz trägt die Migros Bank grosse Verantwortung für ihre Umwelt und die Gesellschaft und nimmt diese auch bewusst wahr. Als erste grosse Schweizer Bank hat sie 2019 ausserdem bereits die Boni abgeschafft, ganz im Sinne eines verantwortungsbewussten und konsequent kundenorientierten Ressourcenumgangs.

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