Hypothek im Alter: Bleibt meine Hypothek tragbar?
Die Pensionierung bringt viele Veränderungen mit sich – auch für Ihre Hypothek. Während Ihr Einkommen sinkt, bleiben die Regeln für die Finanzierung gleich. Das kann dazu führen, dass die Tragbarkeit Ihrer Hypothek neu berechnet werden muss. Doch keine Sorge: Wer frühzeitig plant, kann sein Eigenheim auch im Ruhestand unbeschwert geniessen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und wie Sie Ihre Hypothek im Alter sichern.
Zusammenfassung
– Die Tragbarkeit wird bei der Pensionierung neu berechnet, da Ihr Einkommen in der Regel auf 60 bis 70 Prozent des letzten Erwerbseinkommens sinkt. Die kalkulatorischen Wohnkosten dürfen maximal ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens ausmachen. Die Migros Bank rechnet aktuell mit 4,75 statt 5 Prozent kalkulatorischem Zins und 0,8 statt 1 Prozent Nebenkosten – das erleichtert die Tragbarkeit.
– Die maximale Belehnung sinkt von 80 auf 65-67 Prozent des Liegenschaftswerts. Die zweite Hypothek muss bis zur Pensionierung vollständig amortisiert sein. Mit Erreichen des Pensionierungsalters ist keine neue Zweithypothek mehr erhältlich.
– Beginnen Sie mit der Planung ab 50 Jahren. Erstellen Sie ein realistisches Budget für die Zeit nach der Pensionierung und prüfen Sie die Tragbarkeit mit dem reduzierten Einkommen. Wer rechtzeitig plant, kann finanzielle Engpässe vermeiden.
– Verschiedene Lösungen sichern die Tragbarkeit: Freiwillige Amortisationen, Berücksichtigung von freiem Vermögen, Solidarschuldnerschaft oder Verkauf an die Kinder. Eine persönliche Beratung hilft Ihnen, die passende Strategie zu finden.
– Gut zu wissen: Zu viel amortisieren kann problematisch sein. Wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen in die Hypothekenrückzahlung stecken, fehlt Ihnen später die finanzielle Flexibilität für Renovationen oder Gesundheitskosten. Eine Hypothek wieder aufzustocken, kann schwierig sein und ist nicht garantiert. Behalten Sie deshalb liquide Reserven.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte die Hypothek bei der Pensionierung sein?
Die Hypothek sollte maximal 67 Prozent des Belehnungswerts betragen. Die kalkulatorischen Wohnkosten dürfen nicht mehr als 33 Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen.
Details:
- Maximale Belehnung: 67 Prozent des Belehnungswerts (bei der Migros Bank)
- Tragbarkeitsgrenze: 33 Prozent des Bruttoeinkommens im Rentenalter
- Berechnung: Kalkulatorischer Zins (4,75 Prozent) + Nebenkosten (0,8 Prozent) = max. 33 Prozent des Einkommens
- Wichtig: Die zweite Hypothek muss bis zur Pensionierung vollständig zurückbezahlt sein
Die konkrete Höhe hängt von Ihrem Renteneinkommen und dem Wert Ihrer Liegenschaft ab. Nutzen Sie unseren Tragbarkeitsrechner für eine individuelle Berechnung.
Kann mich die Bank zum Verkauf zwingen?
Ein Zwangsverkauf gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn die Tragbarkeit nicht mehr gegeben ist und keine andere Lösung gefunden wird.
- In der Praxis: Banken suchen aktiv nach Lösungen, um Zwangsverkäufe zu vermeiden:
– Freiwillige Amortisation mit Vorsorgeguthaben
– Berücksichtigung von freiem Vermögen
– Einbindung von Familienangehörigen (Solidarschuldnerschaft)
– Verkauf an Kinder mit Wohnrecht - Prävention:
– Beginnen Sie die Planung ab 50 Jahren
– Kommunizieren Sie frühzeitig mit Ihrer Bank
– Prüfen Sie verschiedene Finanzierungsoptionen
– Erstellen Sie ein realistisches Budget - Fazit: Wer rechtzeitig plant, kann einen Zwangsverkauf praktisch immer vermeiden.
Bis zu welchem Alter bekommt man eine Hypothek?
Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze für Hypotheken in der Schweiz. Die Migros Bank gewährt auch pensionierten Personen Hypotheken, sofern die Tragbarkeit gegeben ist.
- Bedingungen im Alter:
– Tragbarkeit muss erfüllt sein (33 Prozent des Renteneinkommens)
– Maximale Belehnung 67 Prozent des Belehnungswerts
– Keine neue Zweithypothek nach Pensionierung
– Aufstockung der Ersthypothek möglich (z.B. für Renovationen) - Besonderheiten ab 75 Jahren:
– Kürzere Laufzeiten empfohlen (wegen Erbschaft/Verkauf)
– Höherer Eigenkapitalanteil oft gefordert
– Strengere Bonitätsprüfung
Welche Einkünfte zählen im Alter für die Hypothek?
AHV-Renten, Pensionskassenrenten und je nach Bank auch fiktive Renten aus freiem Vermögen werden bei der Tragbarkeitsberechnung berücksichtigt.
- Immer angerechnet:
– AHV-Renten (1. Säule)
– Pensionskassenrenten (2. Säule)
– Renten aus der Säule 3a (falls als Rente bezogen) - Oft angerechnet:
– Fiktive Rente aus freiem Vermögen (wird umgerechnet)
– Mieteinnahmen aus vermieteten Objekten
– Erwerbseinkommen nach der Pensionierung
– Leistungen aus privaten Lebensversicherungen - Nicht angerechnet:
– Einmaliges Kapital aus der Säule 3a (nur als Verpfändung)
– Einmaliges Kapital aus der Pensionskasse (nur als Verpfändung)
– Vermögen ohne regelmässige Erträge
– Schenkungen oder Erbschaften - Wichtig: Die Regelungen unterscheiden sich von Bank zu Bank. Ein Vergleich lohnt sich.
Muss ich die Hypothek bei der Pensionierung abbezahlen?
Nein, nur die zweite Hypothek muss bis zur Pensionierung vollständig amortisiert werden. Die erste Hypothek kann weiterlaufen, wenn die Tragbarkeit gegeben ist.
- Amortisationspflicht:
– Zweithypothek: Muss bis Pensionierung zurückbezahlt sein (gesetzliche Pflicht)
– Ersthypothek: Keine Amortisationspflicht, wenn Tragbarkeit erfüllt ist - Vorteile einer teilweisen Amortisation:
– Tiefere Zinsbelastung
– Bessere Tragbarkeit
– Mehr finanzielle Sicherheit - Nachteile einer vollständigen Amortisation:
– Weniger liquide Mittel verfügbar
– Verlust von Steuerabzügen (Schuldzinsen)
– Keine Flexibilität bei Notfällen
– Wiederaufstockung im Alter schwierig - Empfehlung: Finden Sie die richtige Balance zwischen Schuldenabbau und Liquidität. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Amortisation.
Tipp: Höhere Hypotheken im Alter?
Wer nach der Pensionierung im Eigenheim wohnen bleibt, muss vielleicht die in die Jahre gekommene Immobilie renovieren oder altersgerecht umbauen. Dafür überlegt man sich die Aufstockung der Hypothek. Finanzbedarf besteht möglicherweise auch, weil den Kindern ein Erbvorbezug ausgerichtet werden soll. Die finanzielle Tragbarkeit vorausgesetzt, gewährt die Migros Bank pensionierten Personen Hypotheken. Zu beachten ist allerdings, dass mit Erreichen des Pensionierungsalters keine Zweithypothek mehr erhältlich ist. Die Belehnung kann also maximal 67 statt 80 Prozent betragen.
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