Pensionskassengeld anlegen: So sichern Sie Ihr Vermögen
Wenn Sie Ihr Pensionskassengeld als Kapital beziehen, stellt sich bald die nächste Frage: Wie legen Sie das Geld so an, dass es möglichst bis ans Lebensende reicht und Sie trotzdem flexibel bleiben? Entscheidend sind dabei Ihr laufender Finanzbedarf, eine ausreichende Liquiditätsreserve, Ihr Anlagehorizont und die Risiken, die Sie tragen können und wollen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Pensionskassengeld sinnvoll anlegen und die Entnahmen planen.
Zusammenfassung
– Eigenverantwortung: Mit dem Kapitalbezug entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihr Pensionskassengeld anlegen und über die Jahre einsetzen.
– Anlagestrategie: Sie sollte zu Ihrem Finanzbedarf, Ihrem Anlagehorizont sowie Ihrer Risikofähigkeit und Risikobereitschaft passen.
– Drei-Töpfe-Strategie: Sie hilft, das Vermögen nach dem Zeitpunkt aufzuteilen, zu dem Sie es voraussichtlich benötigen.
– Entnahmen: Ein Entnahmeplan legt fest, wie viel Geld Sie regelmässig aus Ihrem Vermögen beziehen. Faustregeln wie die 4-Prozent-Regel dienen dabei als Orientierung.
– Diversifikation: Eine breite Streuung reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Anlageklassen, Märkten oder Unternehmen.
– Risiken: Beim Kapitalbezug tragen Sie unter anderem Markt-, Inflations-, Liquiditäts- und Langlebigkeitsrisiken selbst.
– Finanzplanung: Auch Steuern, Hypotheken, Nachlass und mögliche Pflegekosten sollten in die Planung einbezogen werden. Da dies schnell komplex werden kann, empfehlen wir eine Pensionsplanung.
Grundsatzentscheidung: Rente, Kapitalbezug oder Kombination?
Bevor Sie Ihr Pensionskassengeld anlegen können, steht der Entscheid über die Bezugsform an: Rente, Kapital oder eine Kombination aus beidem. Beim Kapitalbezug übernehmen Sie selbst die Verantwortung dafür, wie Sie Ihr Vermögen anlegen und über die Jahre einsetzen.
Welche Bezugsform zu Ihnen passt, hängt unter anderem von Ihrem Finanzbedarf, Ihrer familiären Situation, Ihrer Risikofähigkeit und Ihren persönlichen Plänen für den Ruhestand ab. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Ratgeber «Pensionskasse auszahlen: Rente, Kapital oder beides?».
| Rente | Kapitalbezug | Kombination | |
|---|---|---|---|
Einkommen |
Lebenslange regelmässige Rente |
Entnahmen müssen selbst geplant werden |
Rente plus flexibel verfügbares Kapital |
Anlage |
Pensionskasse verwaltet das Vermögen |
Sie entscheiden über die Anlage |
Nur der Kapitalteil wird selbst angelegt |
Risiko |
Pensionskasse trägt das Anlage- und Langlebigkeitsrisiko |
Sie tragen Anlage- und Langlebigkeitsrisiko |
Risiken verteilen sich auf Rente und Kapital |
Der Umwandlungssatz: Was er für den Entscheid bedeutet
Der sogennante Umwandlungssatz bestimmt, wie hoch Ihre jährliche Pensionskassenrente ausfällt. Bei einem Umwandlungssatz von 5 Prozent ergeben 500'000 Franken Altersguthaben beispielsweise eine lebenslängliche jährliche Rente von 25'000 Franken. Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge gilt aktuell ein gesetzlicher Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent; für überobligatorische Guthaben können andere Sätze gelten. Daher arbeiten die meisten Pensionskassen mit Mischsätzen.
Wichtig für den Kapitalbezug: Der Umwandlungssatz lässt sich nicht mit der Rendite einer Geldanlage gleichsetzen. Wer beispielsweise auf eine Rente mit einem Umwandlungssatz von 5 Prozent verzichtet, muss mit seinem Kapital nicht einfach jedes Jahr 5 Prozent Rendite erzielen, um gleich gut dazustehen. Denn die Rentenzahlung setzt sich vereinfacht aus Anlageerträgen und einem schrittweisen Vermögensverzehr zusammen. Beim Kapitalbezug kann das benötigte Einkommen ebenfalls aus einer Kombination von Rendite und geplantem Vermögensverzehr finanziert werden. Bei der Rente fliessen zudem die Lebenserwartung und die lebenslange Auszahlung in die Berechnung ein.
Für Ihre Anlagestrategie ist deshalb nicht der Umwandlungssatz die entscheidende Zielgrösse. Wichtiger ist, wie viel Einkommen Sie im Ruhestand benötigen, wie lange Ihr Anlagehorizont ist und welche Risiken Sie tragen können.
Anlagestrategie im Alter: Wie lege ich mein Pensionskassengeld sinnvoll an?
Wenn Sie Ihr Pensionskassengeld anlegen, kommt es vor allem darauf an, wann Sie welchen Teil des Vermögens benötigen. Kurzfristig benötigtes Geld sollte möglichst sicher und verfügbar bleiben. Für längerfristig nicht benötigtes Kapital kommen dagegen Anlagen mit höheren Renditechancen infrage.
Die wichtigste Frage ist nicht, welche Anlage gerade die höchste Rendite verspricht, sondern wann Sie das Geld benötigen. Erst daraus ergibt sich, welche Schwankungen ein Teil des Vermögens verkraften kann.
Sacha MarienbergLeiter Investment Office der Migros Bank
Die Drei-Töpfe-Strategie
Bei der Drei-Töpfe-Strategie wird das Vermögen nach dem Zeitpunkt aufgeteilt, zu dem Sie es voraussichtlich benötigen:
- Topf 1: Liquidität für die nächsten Jahre. Dieser Topf deckt die Ausgaben, die Ihre regelmässigen Einnahmen nicht abdecken, sowie absehbare grössere Anschaffungen und Reserven. Als Orientierung können Sie den Bedarf für die nächsten ein bis drei Jahre einplanen. Das Geld sollte jederzeit oder kurzfristig verfügbar sein, beispielsweise auf einem Sparkonto oder in kurz laufenden Festgeldern. So vermeiden Sie, Wertschriften in einer ungünstigen Börsenphase verkaufen zu müssen.
- Topf 2: Kapital für die mittlere Frist. Geld, das Sie erst in einigen Jahren benötigen, kann etwas stärker investiert werden. Für einen Anlagehorizont von ungefähr vier bis zehn Jahren kommen eher schwankungsarme bis ausgewogene Anlagen infrage, beispielsweise breit diversifizierte Anlagelösungen mit einem begrenzten Aktienanteil. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, hängt von Ihrer Risikofähigkeit und Risikobereitschaft ab.
- Topf 3: Kapital für die langfristige Anlage. Vermögen, auf das Sie länger als zehn Jahre verzichten können, hat den längsten Anlagehorizont. Dadurch lässt sich ein höherer Anteil in renditeorientierte Anlagen wie breit diversifizierte Aktienanlagen investieren. Dieser Topf soll dazu beitragen, das Vermögen langfristig zu erhalten und den Kaufkraftverlust durch Inflation abzufedern. Je nach persönlicher Situation kann er auch Vermögen enthalten, das später vererbt werden soll.
Die Entnahmestrategie
Mit einer Entnahmestrategie legen Sie fest, wie viel Geld Sie regelmässig aus Ihrem Vermögen beziehen. Entscheidend ist, dass die Entnahmen zu Ihrem Finanzbedarf, Ihren übrigen Einkünften und Ihrer Anlagestrategie passen.
Eine bekannte Faustregel ist die 4-Prozent-Regel: Bei der ersten Entnahme werden 4 Prozent des angelegten Vermögens entnommen, danach wird dieser Frankenbetrag jährlich an die Inflation angepasst. Bei einem Vermögen von 500'000 Franken wären das im ersten Jahr 20'000 Franken. Die Regel bietet jedoch nur eine Orientierung und passt nicht zu jeder persönlichen Situation.
Beispiel für einen vereinfachten Entnahmeplan: Angenommen, Sie verfügen nach der Pensionierung über 500'000 Franken Kapital und benötigen zusätzlich zu AHV und allfälligen weiteren Einkünften 24'000 Franken pro Jahr für Ihren Lebensunterhalt. Ihr persönlicher Bedarf liegt damit über dem Betrag, der sich aus der 4-Prozent-Regel ergeben würde. Ein Entnahmeplan könnte beispielsweise so aussehen:
- Jährlicher Zusatzbedarf: 24'000 Franken
- Monatliche Entnahme: 2'000 Franken
- Liquiditätsreserve: 72'000 Franken für drei Jahre laufende Entnahmen; eine zusätzliche Reserve für unerwartete grössere Ausgaben ist je nach Situation separat einzuplanen
- Übriges Vermögen: 428'000 Franken werden entsprechend den unterschiedlichen Anlagehorizonten angelegt.
- Überprüfung: einmal jährlich prüfen, ob Finanzbedarf, Anlagestrategie und Höhe der Entnahmen noch zusammenpassen
Hinweis: Das Beispiel ist eine vereinfachte Modellrechnung. Steuern, Inflation, Anlageerträge, Gebühren und ausserordentliche Ausgaben sind nicht berücksichtigt. Wie lange das Kapital reicht, kann deshalb deutlich abweichen.
Ein Entnahmeplan ist kein fixer Fahrplan für die nächsten 20 oder 30 Jahre. Ausgaben, übrige Einkünfte und Vermögensentwicklung verändern sich – deshalb sollte auch die Höhe der Entnahmen regelmässig überprüft werden.
Olivier SerexLeiter FInanzplanung der Migros Bank
Was sind die Risiken bei der Anlage von Pensionskassengeld?
Mit dem Kapitalbezug übernehmen Sie selbst die Verantwortung dafür, dass Ihr Vermögen trotz Entnahmen möglichst lange reicht. Dabei sollten Sie verschiedene Risiken berücksichtigen:
- Marktrisiko: Aktien, Obligationen und andere Anlagen können an Wert verlieren. Besonders problematisch sind grössere Verluste, wenn Sie gleichzeitig auf das investierte Geld angewiesen sind.
- Renditereihenfolge-Risiko: Schwache Börsenjahre zu Beginn der Entnahmephase können das Vermögen stärker belasten als Verluste zu einem späteren Zeitpunkt. Denn wenn Sie nach Kursverlusten Kapital entnehmen, steht weniger Vermögen für eine spätere Erholung zur Verfügung.
- Langlebigkeitsrisiko: Niemand weiss im Voraus, wie lange das Vermögen reichen muss. Beim Kapitalbezug tragen Sie das Risiko selbst, dass Sie länger leben als in Ihrer Finanzplanung angenommen.
- Inflationsrisiko: Steigende Preise verringern die Kaufkraft Ihres Vermögens. Bleibt die Rendite langfristig hinter der Teuerung zurück, können Sie sich mit dem gleichen Kapital immer weniger leisten.
- Liquiditätsrisiko: Unerwartete Ausgaben können dazu führen, dass Sie kurzfristig auf mehr Geld angewiesen sind als geplant. Eine ausreichende Liquiditätsreserve reduziert das Risiko, Anlagen zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkaufen zu müssen. Im Falle einer Rente ist das Liquiditätsrisiko allerdings noch grösser, da gar nicht die Möglichkeit besteht, auf grössere finanzielle Mittel zurückzugreifen.
Diese Risiken lassen sich nicht vollständig vermeiden. Eine auf Ihren Finanzbedarf und Anlagehorizont abgestimmte Vermögensaufteilung hilft jedoch, kurzfristig benötigtes Geld von langfristig investiertem Kapital zu trennen.
Gut zu wissen: Bankeinlagen sind in der Schweiz bis maximal 100'000 Franken pro Kundin oder Kunde und Bank besonders geschützt. Depotwerte wie Aktien und Fondsanteile sind dagegen keine Bankeinlagen, sondern werden bei einem Bankkonkurs grundsätzlich ausgesondert
Die besten Geldanlagen im Alter – Tabelle
Welche Geldanlage für Sie die beste ist, hängt von Ihrem Finanzbedarf, Ihrem Anlagehorizont sowie Ihrer Risikofähigkeit und Risikobereitschaft ab. In der Praxis bietet sich meist eine Kombination verschiedener Anlageformen an. Je länger Sie auf einen Teil des Vermögens verzichten können, desto eher kommen auch Anlagen mit stärkeren Wertschwankungen infrage.
| Anlageform | Anlageform | Renditechance | Typische Rolle im Ruhestand | Typische Risiken |
|---|---|---|---|---|
Sparkonto |
Hoch; allfällige Rückzugs-bedingungen beachten |
Tief |
Liquiditätsreserve |
Kaufkraftverlust durch Inflation |
Festgeld/ Kassenobligationen |
Bis zum Laufzeitende gebunden bzw. eingeschränkt verfügbar |
Fixer Zins, begrenzte Renditechance |
Planbarer Bedarf mit bekanntem Horizont |
Geringe Flexibilität, Zinsänderungs- bzw. Wieder-Anlagerisiko |
Obligationen / Obligationenfonds / Obligationen-ETFs |
In der Regel handelbar |
Eher moderat |
Kurz- bis mittelfristiger Anlagehorizont |
Zins-, Kurs-, Bonitäts- und je nach Anlage Währungsrisiken |
Aktien / Aktienfonds / Aktien-ETFs |
In der Regel handelbar |
Langfristig höhere Renditechancen |
Langfristig nicht benötigtes Kapital |
Deutliche Kurs-schwankungen und Verluste möglich |
Immobilienfonds |
Je nach Produkt handelbar |
Eher moderat |
Langfristige Ergänzung und Diversifikation |
Kurs-, Zins- und Immobilienmarkt-Risiken |
Strategiefonds |
In der Regel handelbar |
Je nach Anlagestrategie und Aktienanteil unterschiedlich |
Breit diversifizierte Anlage für mittel- bis langfristig benötigtes Kapital |
Wertschwankungen sowie je nach Zusammensetzung Aktien-, Zins-, Währungs-, und weitere Marktrisiken |
Wichtig ist nicht, eine einzelne Anlageform auszuwählen, sondern das Vermögen sinnvoll zu verteilen. Kurzfristig benötigtes Geld sollte anders angelegt sein als Kapital, das noch viele Jahre investiert bleiben kann. Eine breite Diversifikation hilft zudem, Risiken nicht auf einzelne Anlagen, Unternehmen oder Märkte zu konzentrieren.
Sacha MarienbergLeiter Investment Office der Migros Bank
Steuerfalle vermeiden: So optimieren Sie den Kapitalbezug
Nach dem Kapitalbezug gehören Zinserträge und Dividenden grundsätzlich zum steuerbaren Einkommen; private Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei, sofern keine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt. Beim Bezug selbst wird das Pensionskassenkapital getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.
Berücksichtigen Sie dabei nicht nur Ihre Pensionskasse, sondern auch Guthaben aus der Säule 3a und aus Freizügigkeitskonten. Beziehen Sie mehrere Vorsorgeguthaben im gleichen Kalenderjahr, werden diese für die Berechnung der Kapitalleistungssteuer grundsätzlich zusammen berücksichtigt. Bei Ehepaaren werden nach heutigem Recht auch die Vorsorgebezüge beider Personen gemeinsam besteuert.
So lässt sich der Bezug staffeln:
- Teilpensionierung nutzen: Beziehen Sie Ihr Pensionskassenguthaben in mehreren Schritten, können sich die Kapitalbezüge auf unterschiedliche Steuerjahre verteilen. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt auch vom Reglement Ihrer Pensionskasse ab. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber «Schrittweise in den Ruhestand».
- Mehrere Säule-3a-Konten einplanen: Ein 3a-Konto muss beim ordentlichen Bezug vollständig aufgelöst werden. Mit mehreren Konten können Sie die Auszahlungen dagegen auf verschiedene Jahre verteilen und so die Steuerprogression reduzieren. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber «Mehrere Säule-3a-Konten: So sparen Sie beim Bezug Steuern».
Planen Sie die Bezüge deshalb frühzeitig gemeinsam. Welche Staffelung steuerlich sinnvoll ist, hängt vom Kanton, von der Höhe der einzelnen Guthaben und von Ihrer persönlichen Vorsorgesituation ab.
Gut zu wissen: Ab 1. Januar 2032 gilt die Individualbesteuerung. Dann werden Vorsorgebezüge von Ehepartnern nicht mehr zusammengerechnet, sondern von jeder Person separat versteuert. Für die Planung von Bezügen bis dahin gelten weiterhin die heutigen Regeln.
Schritt für Schritt Anleitung: Pensionskassengeld anlegen
Wenn die Entscheidung für den Kapitalbezug gefallen ist, geht es an die konkrete Planung. Diese sechs Schritte helfen Ihnen, das Pensionskassengeld auf Ihren Finanzbedarf und Ihren Ruhestand abzustimmen:
- Budget und Einkommenslücke berechnen: Stellen Sie Ihre erwarteten Einnahmen im Ruhestand Ihren laufenden Ausgaben gegenüber. So sehen Sie, welchen Betrag Sie zusätzlich aus Ihrem Vermögen benötigen. Planen Sie auch grössere absehbare Ausgaben ein, beispielsweise für Renovationen, Reisen oder die Ablösung einer Hypothek.
- Liquiditätsreserve festlegen: Bestimmen Sie, wie viel Geld Sie für die nächsten Jahre sicher und kurzfristig verfügbar halten möchten. Diese Reserve deckt die laufende Einkommenslücke und unerwartete Ausgaben, ohne dass Sie dafür langfristige Anlagen zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkaufen müssen.
- Anlagehorizonte definieren: Überlegen Sie, wann Sie welche Teile des Vermögens voraussichtlich benötigen. Kurzfristig benötigtes Geld wird anders angelegt als Kapital, das noch viele Jahre investiert bleiben kann. Die Drei-Töpfe-Strategie bietet dafür eine mögliche Struktur.
- Risikoprofil bestimmen: Klären Sie, welche Wertschwankungen Sie finanziell tragen können und mit welchen Sie sich wohlfühlen. Entscheidend sind sowohl Ihre Risikofähigkeit als auch Ihre persönliche Risikobereitschaft.
- Anlagestrategie festlegen und Vermögen breit verteilen: Wählen Sie eine Mischung aus Anlageformen, die zu den verschiedenen Anlagehorizonten und Ihrem Risikoprofil passt. Eine breite Diversifikation über unterschiedliche Anlageklassen, Märkte und Unternehmen reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Anlagen. Achten Sie dabei auch auf die laufenden Kosten. Verwaltungs-, Depot- und Produktgebühren schmälern die Rendite jedes Jahr und beeinflussen damit, wie viel Vermögen Ihnen langfristig für Entnahmen zur Verfügung steht.
- Entnahmen planen und regelmässig überprüfen: Legen Sie fest, wie viel Sie monatlich oder jährlich aus Ihrem Vermögen beziehen möchten. Prüfen Sie den Entnahmeplan und die Anlagestrategie regelmässig und passen Sie beides an, wenn sich Ihre Ausgaben, Ihre finanzielle Situation oder die Rahmenbedingungen verändern.
Lassen Sie sich beraten
Pensionskassengeld anzulegen ist komplex, weil mehrere Entscheidungen ineinandergreifen. Neben der Anlagestrategie stellen sich oft weitere Fragen: Wie hoch soll die Liquiditätsreserve sein? Welche Entnahmen sind langfristig tragbar? Soll eine Hypothek reduziert oder weitergeführt werden? Und welche Folgen hat der Kapitalbezug für den Nachlass oder die finanzielle Absicherung von Partnerin, Partner oder Familie?
Eine professionelle Finanzplanung betrachtet diese Themen gemeinsam. Sie hilft, Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Steuern, Hypotheken, Vorsorge und Nachlass aufeinander abzustimmen und daraus eine tragfähige Strategie für den Ruhestand abzuleiten.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich einen Vorbezug aus der Pensionskasse tätigen, um mein Geld anzulegen?
Nein. Ein vorzeitiger Bezug aus der Pensionskasse ist nicht allein zu Anlagezwecken möglich. Vor der Pensionierung kann Pensionskassengeld nur unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden, etwa für selbstbewohntes Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder beim definitiven Verlassen der Schweiz. Bei der Pensionierung können Sie das bezogene Alterskapital dagegen nach Ihrer persönlichen Anlagestrategie investieren.
Was mache ich, wenn plötzlich hohe Pflegekosten auf mich zukommen?
Hohe Pflege- oder Heimkosten können den geplanten Kapitalverzehr deutlich verändern. Deshalb sollten Sie in Ihrer Finanzplanung auch ausserordentliche Ausgaben berücksichtigen und genügend Liquidität vorsehen. Reichen Renteneinkünfte und Vermögen für die anerkannten Kosten eines Heimaufenthalts nicht aus, können unter bestimmten Voraussetzungen Ergänzungsleistungen zur AHV helfen. Bei deren Berechnung werden allerdings auch das vorhandene Vermögen berücksichtigt sowie Vermögenswerte angerechnet, auf die man in der Vergangenheit z.B. durch Schenkungen und Erbvorbezüge an die Nachkommen verzichtet hat.
Was passiert mit dem angelegten Pensionskassengeld im Todesfall?
Nach dem Kapitalbezug gehört das ausbezahlte Pensionskassengeld zu Ihrem privaten Vermögen. Was davon beim Tod noch vorhanden ist, fällt grundsätzlich in den Nachlass und wird nach den erbrechtlichen Bestimmungen beziehungsweise nach einem Testament oder Erbvertrag verteilt. Das unterscheidet den Kapitalbezug von der Pensionskassenrente, bei der für Hinterbliebene die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen der Pensionskasse gelten.
Planen Sie Ihre Pensionierung – für einen sorgenfreien Ruhestand
Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zu einem entspannten Ruhestand. Egal, ob Sie sich für einen Kapitalbezug, eine Rente oder eine Kombination aus beidem entscheiden – wir unterstützen Sie dabei, die richtige Wahl zu treffen.
Disclaimer
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