Vollmacht erteilen und verwalten
Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, Sie rechtsgültig gegenüber der Migros Bank zu vertreten.
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
Was ist eine Vollmacht und wozu dient sie?
Eine Vollmacht ermächtigt eine andere Person (Vollmachtnehmerin oder Vollmachtnehmer), im Namen der vollmachtgebenden Person zu handeln.
Die vollmachtgebende Person kann Aufgaben an andere übertragen, wenn diese aufgrund von Zeitmangel, gesundheitlichen Einschränkungen oder geografischer Distanz nicht selbst handeln kann.
Welche Arten von Vollmachten gibt es?
Es gilt zwischen der Einzelvollmacht und Kollektivvollmacht sowie zwischen der Vollmacht für die ganze Kundenbeziehung und einer kontobezogenen Vollmacht zu unterscheiden.
Einzelvollmacht
Eine Einzelvollmacht berechtigt eine einzelne Person, die Vollmachtgeberin bzw. den Vollmachtgeber allein zu vertreten.
Kollektivvollmacht
Bei einer Kollektivvollmacht dürfen mehrere Bevollmächtigte nur kollektiv (gemeinsam) handeln. Das bedeutet, dass mindestens zwei oder mehr der bevollmächtigten Personen zusammen zustimmen und handeln müssen, um eine Transaktion oder Entscheidung durchzuführen. Diese Art der Vollmacht wird häufig gewählt, um eine zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten, da keine Einzelperson allein handeln kann.
Vollmacht für die ganze Kundenbeziehung
Die bevollmächtigte Person erhält umfassende Rechte über alle Konten und Depots des Kontoinhabers bei der Migros Bank. Sie kann sämtliche Bankgeschäfte im Namen des Kontoinhabers erledigen. Diese Art der Vollmacht ist weitreichend und sollte nur Personen erteilt werden, denen der Kontoinhaber voll vertraut.
Kontobezogene Vollmacht
Eine kontobezogene Vollmacht beschränkt sich auf ein bestimmtes Konto oder Depot. Die bevollmächtigte Person hat nur Zugriff auf das in der Vollmacht genannte Konto oder Depot.
Wird eine Generalvollmacht akzeptiert?
Nein, die Migros Bank akzeptiert keine Generalvollmachten (d.h. umfassende Vollmachten für alle rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten). Stattdessen können bankspezifische Vollmachten erteilt werden. Die Vollmachten werden bei der Migros Bank hinterlegt und die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber hat so die Möglichkeit, eine bestimmte Vollmacht zu widerrufen. Dies sorgt für eine klare Handhabung und reduziert mögliche Interessenkonflikte sowie Risiken.
Vollmacht erteilen
Welche Unterlagen/Dokumente werden benötigt, um eine Vollmacht zu erteilen?
Um eine Vollmacht zu beantragen, benötigen Sie folgende Daten der Person, die Sie bevollmächtigen möchten:
- Vorname und Name
- Geburtsdatum
- Nationalität
- Wohnsitzadresse
- Wohnland
- Beziehung zum Kontoinhaber
Zudem wird eine Ausweiskopie der bevollmächtigten Person benötigt.
Wann wird eine Vollmacht wirksam?
Die Vollmacht ist gültig, sobald wir diese erhalten und geprüft haben.
Welche Risiken sind mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden?
Der Bevollmächtigte könnte die Vollmacht missbrauchen, daher ist es wichtig, eine vertrauenswürdige Person zu wählen.
Wer darf eine Vollmacht erteilen?
Ausschliesslich der Kontoinhaber darf eine Vollmacht erteilen.
Dürfen bevollmächtigte Personen eine Vollmacht erteilen?
Nein, Vollmachten dürfen ausschliesslich vom Kontoinhaber erteilt werden.
Wer kann eine Vollmacht erhalten?
Eine Vollmacht kann nur an volljährige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erteilt werden.
Können Minderjährige eine Vollmacht erhalten?
Nein, bevollmächtigte Personen müssen volljährig sein.
Kann eine Vollmacht in einer Niederlassung beantragt werden?
Ja, der Kontoinhaber kann eine Vollmacht in einer Niederlassung beantragen. Dabei muss die Vollmachtnehmerin oder der Vollmachtnehmer nicht anwesend sein.
Hält eine Person mit einer Vollmacht auch einen E-Banking-Zugang?
Nein. Der E-Banking-Zugang muss separat beantragt werden.
Geltungsbereich und Einschränkungen
Kann ich ein Konto im Namen der Person eröffnen, für die ich eine Vollmacht habe?
Es ist nicht möglich, ein Konto im Namen einer Person zu eröffnen, für die Sie eine Vollmacht besitzen. Die Kontoeröffnung muss stets durch die betreffende Person selbst erfolgen.
Gilt eine Vollmacht auch für Tresor- oder Schliessfächer?
Für Tresor- und Schliessfächer ist eine separate Vollmacht nötig. Diese kann nur über die Niederlassung ausgestellt werden.
Kann eine bevollmächtigte Person eine Geschäftsbeziehung saldieren?
Ja, eine bevollmächtige Person kann eine Geschäftsbeziehung saldieren, sofern eine Vollmacht für die ganze Kundenbeziehung mit Einzelzeichnungsrecht besteht.
Wieso sind Vorsorgekonten nicht im E-Banking ersichtlich, obwohl ich eine Vollmacht für die ganze Kundenbeziehung habe?
Der Inhaber eines Vorsorgekontos kann eine „E-Banking Abfrageermächtigung“ über eine Nachricht im E-Banking oder persönlich in einer unserer Niederlassungen beantragen. Diese ermöglicht das Hinzufügen des Vorsorgekontos zum E-Banking-Vertrag einer weiteren Person, dient jedoch ausschliesslich zur Abfrage im E-Banking. Sie gilt nicht für telefonische Auskünfte oder Aufträge.
Kann eine Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Nein. Die Vollmacht ist immer gültig bis zum Widerruf.
Wie lange ist eine Vollmacht gültig?
Eine Vollmacht ist grundsätzlich so lange gültig, wie der Vollmachtgeber lebt und urteilsfähig ist. Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht jederzeit widerrufen.
Vorsorgeauftrag
Kann eine im Vorsorgeauftrag bevollmächtigte Person Bankgeschäfte tätigen?
Ja, eine im Vorsorgeauftrag bevollmächtigte Person kann Bankgeschäfte übernehmen, sofern dies im Vorsorgeauftrag festgelegt ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Vorsorgeauftrag von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) geprüft und validiert wurde.
Was ist der Unterschied zwischen einer Bankvollmacht und einem Vorsorgeauftrag?
Der Hauptunterschied liegt im Zeitpunkt der Wirksamkeit:
- Eine Bankvollmacht gilt ab sofort und ermöglicht einer bevollmächtigten Person, im Alltag Bankgeschäfte im Namen des Kontoinhabers zu erledigen.
- Ein Vorsorgeauftrag wird erst bei dauerhafter Urteilsunfähigkeit wirksam und muss zuvor von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) validiert werden.
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie eine Person beauftragen, Sie zu betreuen und Ihr Vermögen zu verwalten, falls Sie urteilsunfähig werden. Damit die Migros Bank den Vorsorgeauftrag akzeptieren kann, ist eine Validierung durch die KESB erforderlich.
Wie muss ein Vorsorgeauftrag errichtet werden?
Ein Vorsorgeauftrag muss entweder eigenhändig verfasst oder öffentlich beurkundet werden. Der eigenhändige Vorsorgeauftrag ist von der auftraggebenden Person von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen (Art. 361 ZGB).