Konkubinat in der Schweiz: 10 Tipps für Paare ohne Trauschein
Als Paar profitiert man im Konkubinat von Freiheit und Unabhängigkeit. Gleichzeitig verzichtet man auf klare gesetzliche Regelungen von Rechten und Pflichten. Um Klarheit zu schaffen und sich gegenseitig rechtlich und finanziell abzusichern, müssen die Konkubinatspartner selber Vorkehrungen treffen. Erfahren Sie mehr dazu in diesem Beitrag.

Zusammenfassung
– Vorteile: Das Konkubinat, also die Paarbeziehung ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft, bietet Freiheit und Unabhängigkeit. Zudem profitiert man im Konkubinat oft von tieferen Einkommens- und Vermögenssteuern.
– Nachteile: Andererseits fehlen spezifische gesetzliche Regelungen für Rechte und Pflichten von Konkubinatspartnern, so z.B. beim Güterstand, bei gemeinsamen Kindern oder bei Vorsorge und Erbrecht.
– Absicherung: Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen ist es wichtig, dass sich Konkubinatspartner mit finanziellen und rechtlichen Massnahmen selber absichern (Konkubinatsvertrag, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, medizinische Auskunftsvollmacht, Testament/Erbvertrag, 3. Säule usw.).
Konkubinatspaar | Ehepaar / eingetragene Partnerschaft | ||
---|---|---|---|
Güterstand |
Keine gesetzliche Regelung, stattdessen Anwendung des Rechts der einfachen Gesellschaft und eines allfälligen Konkubinatsvertrags |
Drei Güterstände gesetzlich geregelt |
|
Einkommens- und Vermögenssteuer |
Getrennte Besteuerung |
Gemeinsame Besteuerung |
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Erbschaftssteuer |
Kein spezifischer gesetzlicher Erbanspruch, oft keine steuerliche Vorzugsbehandlung |
Gesetzlicher Erbanspruch, steuerliche Vorzugsbehandlung |
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AHV/EL |
Im Erlebensfall Einzelrente, im Todesfall keine Witwer-/Witwenrente |
Im Erlebensfall Ehepaarrente, im Todesfall Witwer-/Witwenrente |
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Pensionskasse |
Leistungen gemäss Reglement (i.d.R. identisch mit Ehepaaren und eingetragenen Partnern) |
Leistungen gemäss Reglement |
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Säule 3a |
Leistungen gemäss Reglement: Ehepartner und eingetragener Partner immer an 1. Stelle der Begünstigungsordnung, nachfolgend aber Anpassung möglich |
Leistungen gemäss Reglement: Ehepartner und eingetragener Partner immer an 1. Stelle der Begünstigungsordnung |
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Medizinisches Auskunfts- und Vertretungsrecht |
Mit Vollmacht möglich |
Gesetzlich vorgesehen |
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Kinder |
Alleiniges Sorgerecht der Mutter, ausser bei Vorliegen von Vaterschaftsanerkennung und Erklärung für gemeinsames Sorgerecht |
Gemeinsames Sorgerecht |
Checkliste im Konkubinat: Das sollten Sie rechtzeitig regeln
– Eröffnung von gemeinsamem Konto für gemeinsame Ausgaben.
– Erstellen von Konkubinatsvertrag.
– Erstellen von Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und medizinischer Auskunftsvollmacht (Schweigepflichtentbindung)
– Erstellen von Testament oder Erbvertrag.
– Mitteilung an die eigenen Pensionskasse über Konkubinatspartner als begünstigte Person.
– Mitteilung an die 3a-Vorsorgestiftung zur Anpassung der Begünstigungsordnung (Platzierung des Konkubinatspartners möglichst weit oben in der Reihenfolge der begünstigten Personen).
– Bedarfsabklärung für zusätzliche Lebensversicherungen (Todesfallversicherungen).
– Bei gemeinsamen Kindern: Vaterschaftsanerkennung, Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts, Klärung des Nachnamens für das Kind
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