Vorsorgen

Konkubinat in der Schweiz: 10 Tipps für Paare ohne Trauschein

Als Paar profitiert man im Konkubinat von Freiheit und Unabhängigkeit. Gleichzeitig verzichtet man auf klare gesetzliche Regelungen von Rechten und Pflichten. Um Klarheit zu schaffen und sich gegenseitig rechtlich und finanziell abzusichern, müssen die Konkubinatspartner selber Vorkehrungen treffen. Erfahren Sie mehr dazu in diesem Beitrag.

Lesedauer: 5 Minuten

Zusammenfassung

– Vorteile: Das Konkubinat, also die Paarbeziehung ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft, bietet Freiheit und Unabhängigkeit. Zudem profitiert man im Konkubinat oft von tieferen Einkommens- und Vermögenssteuern.

– Nachteile: Andererseits fehlen spezifische gesetzliche Regelungen für Rechte und Pflichten von Konkubinatspartnern, so z.B. beim Güterstand, bei gemeinsamen Kindern oder bei Vorsorge und Erbrecht.

– Absicherung: Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen ist es wichtig, dass sich Konkubinatspartner mit finanziellen und rechtlichen Massnahmen selber absichern (Konkubinatsvertrag, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, medizinische Auskunftsvollmacht, Testament/Erbvertrag, 3. Säule usw.).

Konkubinatspaar Ehepaar / eingetragene Partnerschaft

Güterstand

Keine gesetzliche Regelung, stattdessen Anwendung des Rechts der einfachen Gesellschaft und eines allfälligen Konkubinatsvertrags

Drei Güterstände gesetzlich geregelt

Einkommens- und Vermögenssteuer

Getrennte Besteuerung

Gemeinsame Besteuerung

Erbschaftssteuer

Kein spezifischer gesetzlicher Erbanspruch, oft keine steuerliche Vorzugsbehandlung

Gesetzlicher Erbanspruch, steuerliche Vorzugsbehandlung

AHV/EL

Im Erlebensfall Einzelrente, im Todesfall keine Witwer-/Witwenrente

Im Erlebensfall Ehepaarrente, im Todesfall Witwer-/Witwenrente

Pensionskasse

Leistungen gemäss Reglement (i.d.R. identisch mit Ehepaaren und eingetragenen Partnern)

Leistungen gemäss Reglement

Säule 3a

Leistungen gemäss Reglement: Ehepartner und eingetragener Partner immer an 1. Stelle der Begünstigungsordnung, nachfolgend aber Anpassung möglich

Leistungen gemäss Reglement: Ehepartner und eingetragener Partner immer an 1. Stelle der Begünstigungsordnung

Medizinisches Auskunfts- und Vertretungsrecht

Mit Vollmacht möglich

Gesetzlich vorgesehen

Kinder

Alleiniges Sorgerecht der Mutter, ausser bei Vorliegen von Vaterschaftsanerkennung und Erklärung für gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht

Checkliste im Konkubinat: Das sollten Sie rechtzeitig regeln

– Eröffnung von gemeinsamem Konto für gemeinsame Ausgaben.

– Erstellen von Konkubinatsvertrag.

– Erstellen von Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und medizinischer Auskunftsvollmacht (Schweigepflichtentbindung)

– Erstellen von Testament oder Erbvertrag.

– Mitteilung an die eigenen Pensionskasse über Konkubinatspartner als begünstigte Person.

– Mitteilung an die 3a-Vorsorgestiftung zur Anpassung der Begünstigungsordnung (Platzierung des Konkubinatspartners möglichst weit oben in der Reihenfolge der begünstigten Personen).

– Bedarfsabklärung für zusätzliche Lebensversicherungen (Todesfallversicherungen).

– Bei gemeinsamen Kindern: Vaterschaftsanerkennung, Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts, Klärung des Nachnamens für das Kind

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