Vorsorgen

Vorsorge für Selbstständige: Pensionskasse, Säule 3a und mehr

Selbstständigerwerbende haben bei der Altersvorsorge mehr Eigenverantwortung, aber auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Angestellte. Mit der richtigen Kombination aus Pensionskasse, Säule 3a und zusätzlichen Versicherungen sichern Sie sich optimal für das Alter ab.

Lesedauer: 7 Minuten

Zusammenfassung

– Studien zeigen: Jede vierte selbstständig erwerbende Person ist nur in der 1. Säule (AHV) versichert und hat weder eine Pensionskasse noch zahlt sie in die Säule 3a ein. Das ist riskant: Die AHV deckt lediglich das Existenzminimum ab.

– Als selbstständig erwerbende Person können Sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und in die Säule 3a einzahlen. Je nach Einkommen sparen Sie dabei mehrere 1000 Franken Steuern pro Jahr.

– Schliessen Sie unbedingt Krankentaggeld- und Unfallversicherungen ab – als selbstständig erwerbende Person haben Sie keinen automatischen Schutz bei Krankheit oder Unfall.

*Obergrenze bei 20 Prozent des Nettoeinkommens
Einkommen (in Fr.) Maixmalbeträge nur Säule 3a (in Fr.) Maximalbeträge mit Pensionskasse (in Fr.)

100'000

20'000

25'000 + 7258 = 32'258

150'000

30'000

37'500 + 7258 = 44'758

200'000

36'288*

50'000 +7258 =57'258

Häufige Fragen

Wer gilt als selbstständigerwerbend?

Sie gelten als selbstständig erwerbend, wenn Sie nach aussen als Firma auftreten, Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen und Ihre Betriebsorganisation frei wählen können. Die wichtigsten Kriterien im Detail:

  • Sie treten öffentlich als Firma auf (Handelsregistereintrag, eigenes Briefpapier, Rechnungen im eigenen Namen), tragen das wirtschaftliche Risiko (langfristige Investitionen, Zahlungsausfallrisiko, eigene Geschäftsräume) und bestimmen selbst über Ihre Arbeitsorganisation (Präsenzzeit, Arbeitsaufteilung, Auftragswahl).
  • Arbeiten Sie für mehrere Auftraggeber, wird dies üblicherweise als selbstständige Erwerbstätigkeit eingestuft – bei nur einem Auftraggeber hingegen meist als unselbstständige Tätigkeit.
  • Sie gelten auch als selbstständig erwerbend, wenn Sie andere Personen beschäftigen.

Muss ich als selbstständig erwerbende Person AHV-Beiträge zahlen?

Ja, Sie sind zur Zahlung von AHV-, IV- und EO-Beiträgen verpflichtet. Die Anmeldung bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse muss innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsstart erfolgen. 2025 beträgt der Mindestbeitrag 530 Franken pro Jahr, bei höheren Einkommen zahlen Sie zwischen 5,371 und 10 Prozent des Nettoerwerbseinkommens.

Kann ich als selbstständig erwerbende Person in die Pensionskasse (BVG) eintreten?

Ja, Sie können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen – sind aber nicht dazu verpflichtet.

Ihnen stehen verschiedene Optionen offen: Berufskassen (falls für Ihre Branche verfügbar), die Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder Sammelstiftungen bei eigenen Mitarbeitenden. Der Anschluss bietet Steuervorteile und automatische Risikoabsicherung.

Wie viel darf ich 2025 in die Säule 3a einzahlen?

Ohne Pensionskasse maximal CHF 36'288 pro Jahr, mit Pensionskasse nur CHF 7'258. Bei fehlender Pensionskasse können Sie bis zu 20% Ihres Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens aber CHF 36'288. Bereits ein minimaler Pensionskassenanschluss reduziert Ihr Limit auf CHF 7'258 – unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Sind Selbstständigerwerbende BVG-pflichtig?

Nein, für Selbstständigerwerbende besteht keine BVG-Pflicht. Anders als angestellte Personen sind sie nicht automatisch einer Pensionskasse angeschlossen. Der Beitritt ist vollständig freiwillig, bietet aber erhebliche Vorteile bei der Steueroptimierung und Risikoabsicherung. Sie entscheiden selbst, ob und bei welcher Kasse Sie sich versichern möchten.

Welche Pensionskassen gibt es für Selbstständigerwerbende?

Zur Verfügung stehen Ihnen Berufskassen, die Auffangeinrichtung BVG oder Sammelstiftungen. Berufskassen existieren für diverse Berufsverbände. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG steht allen offen, die keiner spezifischen Berufskasse beitreten können. Bei eigenen Mitarbeitenden sind auch Sammelstiftungen verschiedener Anbieter möglich.

Fragen rund um die Vorsorge? Gemeinsam finden wir Antworten.

Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.

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