So sorgen selbständig Erwerbende optimal vor
Als selbständig erwerbende Person haben Sie verschiedene Vorsorgemöglichkeiten. Entscheidend für die Wahl sind Aspekte wie beispielsweise die Rechtsform Ihres Geschäfts, die Einkommenshöhe oder die von Ihnen gewünschte Flexibilität.

Vorteile eines Pensionskassenanschlusses
Selbständig Erwerbende mit einer AG oder GmbH müssen sich zwingend bei einer Pensionskasse versichern. Einer solchen Vorsorgeeinrichtung anschliessen können sich freiwillig auch Inhaber einer Einzelfirma oder einer Personengesellschaft. Der Pensionskassenanschluss bietet vor allem für Bezüger von hohen Einkommen Steuervorteile:
Steuern: Selbständig Erwerbende ohne Pensionskasse können für Einzahlungen in die Säule 3a jährlich bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens von der Einkommenssteuer abziehen bzw. maximal 34’416 Franken. Selbständig Erwerbende mit Pensionskasse können für diese pro Jahr bis zu 25 Prozent des AHV-Jahreslohns in Abzug bringen bzw. maximal 215’100 Franken; zudem dürfen sie steuerbegünstigte Einzahlungen in die Säule 3a von bis zu 6883 Franken vornehmen.
Nachträgliche Einkäufe: Zusätzlich zu den erwähnten laufenden Pensionskassenbeiträgen können je nachdem rückwirkend bis zum Alter 25 fehlende Beitragsjahre eingekauft und diese Beträge von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
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