Ruhestand im Ausland: AHV & Co. bei Auswanderung
Sonnige Strände in Portugal, italienische Lebensart oder das entspannte Klima in Thailand – viele träumen vom Ruhestand im Ausland. Doch was zunächst als einfacher Umzug erscheint, entpuppt sich als komplexes Vorhaben: Was passiert mit der AHV-Rente? Kann ich meine Pensionskasse auszahlen lassen? Wie versteuere ich meine Säule 3a im neuen Wohnsitzland? Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte, muss sich frühzeitig mit den Tücken des Schweizer Vorsorgesystems, Steuerregeln und Sozialversicherungsabkommen auseinandersetzen.
Zusammenfassung
– Schweizer Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorsorgegelder grundsätzlich ins Ausland mitnehmen, aber die Regeln sind komplex.
– Die AHV-Rente wird in fast alle Länder gezahlt, bei der Pensionskasse bestehen grosse Unterschiede zwischen EU/EFTA-Ländern und Drittstaaten. Die Säule 3a können Sie bei definitiver Auswanderung vollständig beziehen.
– Eine sorgfältige Planung 12-18 Monate im Voraus kann Ihnen tausende von Franken sparen. Der richtige Zeitpunkt für den Bezug der Vorsorgegelder ist entscheidend – eine falsche Reihenfolge kann unnötige Steuern verursachen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Pensionskasse beim Auswandern?
Das hängt vom Zielland ab: Bei EU/EFTA-Ländern können Sie nur den überobligatorischen Teil sofort beziehen, bei Drittstaaten das gesamte Guthaben. Die Quellensteuer variiert je nach Kanton der Pensionskasse.
Kann ich meine AHV ins Ausland mitnehmen?
Ja, als Schweizer Bürger oder EU/EFTA-Staatsangehöriger behalten Sie Ihre AHV-Rente vollständig. Bei anderen Staatsangehörigkeiten behalten Sie Ihre AHV-Rente nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen.
Wird die Rente gekürzt, wenn man im Ausland lebt?
Nein, die AHV-Rente wird ungekürzt ins Ausland gezahlt. Bei der Pensionskasse hängt es von den Statuten ab, ob eine Kürzung bei Wohnsitz im Ausland vorgesehen ist.
Darf ich die Pensionskasse bar auszahlen lassen?
Bei Auswanderung in Drittstaaten ja, bei EU/EFTA-Ländern nur den überobligatorischen Teil. Nach der Pensionierung ist keine Änderung der gewählten Bezugsform mehr möglich.
Kann man sich die AHV auf einmal auszahlen lassen?
Nein, die AHV wird nur als monatliche Rente gezahlt. Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen können Sie aber eine Rückvergütung Ihrer Beiträge beantragen.
Kann ich meine Krankenkasse behalten, wenn ich ins Ausland ziehe?
In EU/EFTA-Ländern ja, wenn Sie eine Schweizer Rente beziehen. In anderen Ländern müssen Sie die Grundversicherung kündigen und eine alternative Deckung organisieren.
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