Vorsorgen

So geniessen Sie den Ruhestand im Ausland

Ihre Renten können Sie sich an jeden beliebigen Wohnort überweisen lassen. Die Auszahlung erfolgt dabei durch die Schweizerische Ausgleichskasse in der Regel direkt in der Währung Ihres Wohnsitzstaates. Alternativ können Sie Ihre Rente auch auf ein Schweizer Bankkonto auszahlen lassen. Während Sie beim Umzug ins Ausland keine Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen mehr erhalten, werden Ihnen IV-Renten unter gewissen Umständen weiterhin ausgerichtet. Das hängt vom Invaliditätsgrad und vom Wohnsitzland ab (mehr Informationen hier). Sowohl auf IV- als auch auf AHV-Renten erhebt die Schweiz keine Steuern. Stattdessen obliegt die Besteuerung Ihrem neuen Aufenthaltsland.

Lesedauer: 3 Minuten

Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschliesslich zu Informationszwecken für Personen in der Schweiz und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Jegliche Haftung, die aus der Nutzung der Inhalte entstehen, wird ausgeschlossen. Für (individuelle) Beratung und spezifische Fragestellungen empfehlen wir, sich an eine qualifizierte Fachberaterin bzw. einen qualifizierten Fachberater oder an eine Steuerexpertin bzw. einen Steuerexperten zu wenden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Links übernehmen.