Nachlassplanung: Erbschaft frühzeitig planen
Der eigene Tod – kein angenehmes Thema. Trotzdem ist die Nachlassplanung eine der wichtigsten Entscheidungen für Sie und Ihre Liebsten. Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge – und Konkubinatspartner/-innen gehen beispielsweise leer aus. Doch keine Sorge: Wer frühzeitig plant, schafft Klarheit, vermeidet Streit und kann Steuern sparen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, worauf es ankommt – von Testament über Pflichtteile bis zur optimalen Vorgehensweise.
Zusammenfassung
Eine durchdachte Nachlassplanung sorgt dafür, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird – und Ihre Angehörigen Klarheit haben:
– Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge – Konkubinatspartner erben nicht.
– Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein neues Erbrecht. Die Pflichtteile wurden reduziert, was Ihnen mehr Freiheit bei der Nachlassplanung gibt. Sie können nun einen grösseren Teil Ihres Vermögens frei verteilen (sogenannte freie Quote). Der Pflichtteil der Kinder beträgt nur noch 50 statt 75 Prozent, und der Pflichtteil der Eltern entfällt ganz.
– Wichtige Instrumente der Nachlassplanung sind Testament und Erbvertrag.
– Steuern variieren je nach Kanton: Ehepartner und direkte Nachkommen sind meist befreit, andere Erben zahlen je nach Verwandtschaftsgrad und Wohnkanton.
– Wer frühzeitig plant, kann Konflikte vermeiden und Erbschaftssteuern optimieren – besonders in Patchwork-Familien oder Konkubinaten.
Eine Nachlassplanung ist also kein Tabuthema, sondern ein Akt der Fürsorge – für Sie und Ihre Liebsten.
| Testament | Erbvertrag |
|---|---|
Einseitige Verfügung |
Vertragliche Vereinbarung |
Jederzeit frei änderbar |
Nur mit Zustimmung aller Parteien änderbar |
Keine Beurkundung nötig (bei eigenhändiger Form) |
Notarielle Beurkundung zwingend |
Keine Einschränkung bei Schenkungen |
Schenkungsverbot: Keine substanziellen Schenkungen erlaubt, die den Nachlass schmälern |
Ideal für einfache Verhältnisse |
Ideal bei komplexen Familienverhältnissen oder Unternehmensnachfolge |
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist eine Nachlassplanung?
Eine Nachlassplanung regelt, was mit Ihrem Vermögen und Ihren persönlichen Angelegenheiten nach Ihrem Tod geschieht. Wichtige Instrumente der Nachlassplanung sind Testament und Erbvertrag. Ziel ist, Klarheit zu schaffen, Streit zu vermeiden und Ihre Liebsten finanziell abzusichern. Wer frühzeitig plant, kann auch steuerliche Vorteile nutzen und individuelle Wünsche berücksichtigen.
Wer erbt, wenn Alleinstehende ohne Nachkommen sterben?
Haben Sie weder Ehepartner/-in noch Kinder, greift die gesetzliche Erbfolge:
- Zuerst erben Ihre Eltern und deren Nachkommen (also Geschwister, Nichten, Neffen).
- Leben keine Angehörigen dieses Stammes mehr, erben die Grosseltern oder deren Nachkommen.
- Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt der Nachlass an den Staat.
Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie selbst bestimmen, wem Sie Ihr Vermögen hinterlassen möchten – etwa einer vertrauten Person oder einer gemeinnützigen Organisation.
Gehört die Säule 3a zum Nachlass?
Nicht automatisch: Guthaben aus der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) fallen aus der Erbmasse, solange ein Begünstigter oder eine Begünstigte im Vertrag festgelegt ist.
- Ohne Begünstigung oder nach deren Tod wird das Guthaben Teil des Nachlasses.
- Wichtig: Die Reihenfolge der gesetzlichen Begünstigten ist im Vorsorgerecht genau geregelt (Ehepartner/-in, Kinder, Lebenspartner/-in, Eltern, Geschwister usw.).
Prüfen Sie regelmässig, wer in Ihrem 3a-Vertrag eingetragen ist – besonders nach Heirat, Scheidung/Trennung oder neuen Partnerschaften.
Was passiert mit meiner Pensionskasse nach dem Tod?
Die Pensionskasse zahlt keine Erbschaft im klassischen Sinn aus. Dennoch können Leistungen an Hinterlassene fliessen – abhängig vom Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung:
- Ehepartner/-innen oder eingetragene Partner/-innen erhalten in der Regel eine lebenslange Rente oder eine Kapitalabfindung.
- Lebenspartner/-innen können begünstigt sein, wenn sie im Reglement ausdrücklich erwähnt und gemeldet sind.
- Kinder erhalten meist eine Waisenrente bis zu einem bestimmten Alter. Je nach Reglement gibt es auch ein Todesfallkapital für übrige Erben (nicht rentenberechtigte Kinder)
Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Pensionskasse, welche Ansprüche für Ihre Familie oder Ihren Partner bestehen.
Brauche ich einen Anwalt oder Notar für die Nachlassplanung?
Nicht zwingend. Ein Testament können Sie eigenhändig, handschriftlich und datiert verfassen. Für einen Erbvertrag oder ein öffentliches Testament ist jedoch eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Komplexe Familien- oder Vermögensverhältnisse (Unternehmen, Immobilien, Patchwork) sollten Sie unbedingt mit einer Fachperson besprechen. So vermeiden Sie formale Fehler und spätere Streitigkeiten.
Was ist eine digitale Nachlassplanung – und lohnt sich das?
Unter digitaler Nachlassplanung versteht man die Regelung Ihres Online-Lebens nach dem Tod: E-Mails, soziale Netzwerke, Cloud-Daten, Online-Banking oder Abos. In der Schweiz werden nur auf einem physischen Gerät gespeicherte digitale Daten automatisch an die erbrechtlich geltenden Erben vererbt. Nicht aber virtuell gespeicherte Daten wie Fotos oder Videos in einer Cloud. Ohne klare Anweisungen können Angehörige nach dem Tod nur schwer auf diese Daten zugreifen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig festzulegen, wer Zugriff erhält und was mit Ihren Online-Profilen und Daten geschehen soll.
So gehen Sie vor:
- Bestandsaufnahme: Erfassen Sie alle wichtigen Online-Konten – von E-Mail und Cloud bis zu Streaming-Abos oder Social Media.
- Zugangsdaten sichern: Bewahren Sie Passwörter an einem sicheren Ort auf, z.B. in einem Passwortmanager oder einem verschlüsselten Dokument.
- Vertrauensperson bestimmen: Sie können in einer separaten Liste oder über spezialisierte Anbieter festlegen, wer Zugriff auf Ihre digitalen Konten erhält oder welche Profile gelöscht werden sollen. Legen Sie also fest, wer Ihre digitalen Angelegenheiten regeln darf, und informieren Sie diese Person. Viele Plattformen (z.B. Apple, Google oder Facebook) bieten die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt im Profil zu hinterlegen.
- Regelmässig aktualisieren: Prüfen Sie Ihre Liste alle paar Jahre und passen Sie sie an – etwa nach neuen Konten oder Gerätewechseln.
Eine digitale Nachlassplanung erleichtert Ihren Angehörigen den Umgang mit Ihren Daten und verhindert, dass wertvolle Erinnerungen oder wichtige Informationen verloren gehen.
Fragen rund um die Vorsorge? Gemeinsam finden wir Antworten.
Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.
Disclaimer
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