Vorsorgen

Ehevertrag: Wichtige Absicherung oder Romantikkiller?

Für viele Paare ist der Ehevertrag ein Tabuthema – dabei schafft er vor allem eines: Klarheit. Ein Vertrag regelt, was im Alltag oft unausgesprochen bleibt, und schützt beide Seiten, wenn das Leben unerwartet anders verläuft – sei es bei einer Trennung oder einem Todesfall. Dieser Ratgeber zeigt, was ein Ehevertrag wirklich bedeutet, welche Möglichkeiten Sie haben und warum es sich lohnt, das Thema frühzeitig und in Ruhe anzupacken.

Publiziert
Lesedauer: 6 Minuten

Zusammenfassung

Ein Ehevertrag regelt, wie Ihr Vermögen im Trennungs- und Todesfall aufgeteilt wird. Er schafft Klarheit dort, wo die gesetzlichen Vorgaben nicht zu Ihrer Lebenssituation passen.

Wahl des Güterstands: Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Mit einem Ehevertrag können Sie den Güterstand anpassen – etwa Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder eine modifizierte Errungenschaftsbeteiligung, bei der bestimmte Vermögenswerte individuell geregelt werden.

Besonders sinnvoll: Ein Ehevertrag empfiehlt sich insbesondere bei Selbstständigkeit, Unternehmen, gemeinsamem Eigenheim, Patchwork-Familien, ungleichen Vermögensverhältnissen oder dem Wunsch nach besserer Absicherung im Todesfall.

Zeitpunkt: Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe abgeschlossen und später verändert werden – solange beide einverstanden sind. Der Inhalt lässt sich flexibel an persönliche Bedürfnisse und Vermögensverhältnisse anpassen.

Formvorschrift und Kosten: Ein Ehevertrag ist nur gültig mit notarieller Beurkundung. Die Kosten variieren je nach Kanton, Beratungsaufwand und Komplexität des Vertrags.

Güterstand Was gehört wem? Wie wird im Scheidungsfall geteilt? Eignet sich für

Errungenschaftsbeteiligung (Standard)

Eigengut bleibt getrennt, Errungenschaft gehört beiden

Errungenschaft wird hälftig geteilt

Paare ohne spezielle Vermögenssituationen

Gütertrennung

Alles bleibt vollständig getrennt

Keine Teilung

Paare mit grossem Vermögensgefälle, Selbstständige und Unternehmer

Gütergemeinschaft

Fast das gesamte Vermögen gehört beiden gemeinsam

Gesamtgut wird geteilt

Paare, die bewusst alles gemeinsam führen wollen

Häufige Fragen zum Ehevertrag

Kann man den Ehevertrag nachträglich ändern?

Ja. Ein Ehevertrag kann jederzeit angepasst oder ergänzt werden, sofern beide Partner einverstanden sind. Jede Änderung muss – wie der ursprüngliche Vertrag – öffentlich beurkundet werden. Eine Anpassung kann auch sinnvoll sein, wenn sich Ihre Vorsorgesituation ändert oder Sie im Todesfall eine andere Absicherung wünschen.

Ist der Ehevertrag nur etwas für reiche Paare?

Nein. Ein Ehevertrag ist für alle sinnvoll, deren Lebenssituation nicht vollständig durch die gesetzlichen Regeln abgedeckt ist – zum Beispiel bei Eigenheim, Selbstständigkeit, Patchwork-Familien oder besonderen Vorsorgefragen. Der Ehevertrag schafft zudem nicht nur Klarheit im Falle einer Trennung, sondern kann auch festlegen, wie Vermögen im Todesfall aufgeteilt wird und wie die Partnerin oder der Partner besser abgesichert werden kann.

Ich stehe kurz vor der Hochzeit: Brauche ich einen Ehevertrag?

Nicht zwingend. Er lohnt sich aber, wenn bereits Vermögen vorhanden ist, Sie ein Eigenheim planen oder bestimmte Regelungen – etwa für den Todesfall oder ein Unternehmen – früh klären möchten. Die wichtigsten Fragen lassen sich gut vor der Hochzeit besprechen.

Wie spreche ich meinen Partner bzw. meine Partnerin auf einen Ehevertrag an, ohne unromantisch zu wirken?

Am einfachsten gelingt das Gespräch, wenn Sie den Fokus auf Fairness, Transparenz und gegenseitige Absicherung legen. Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum, sondern eine gemeinsame Entscheidung, Verantwortung füreinander zu übernehmen – sowohl für den Fall einer Trennung als auch für den Todesfall.

Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit noch machen?

Ja. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe abgeschlossen werden. Viele Paare entscheiden sich erst später dafür – etwa nach einem Hauskauf, bei der Gründung eines Unternehmens oder wenn die Absicherung im Todesfall neu geregelt werden soll.

Fragen rund um die Vorsorge? Gemeinsam finden wir Antworten.

Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.

Mehr erfahren

Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschliesslich zu Informationszwecken für Personen in der Schweiz und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Jegliche Haftung, die aus der Nutzung der Inhalte entstehen, wird ausgeschlossen. Für (individuelle) Beratung und spezifische Fragestellungen empfehlen wir, sich an eine qualifizierte Fachberaterin bzw. einen qualifizierten Fachberater oder an eine Steuerexpertin bzw. einen Steuerexperten zu wenden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Links übernehmen.