Abstimmung über die Individualbesteuerung: Was ändert sich?
Am 8. März 2026 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Einführung der Individualbesteuerung ab. Der Systemwechsel soll die steuerliche Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren gewährleisten. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was sich bei einem Ja ändert.
Zusammenfassung
– Abstimmungsvorlage: Am 8. März 2026 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Einführung der Individualbesteuerung ab. Bei einem Ja werden Ehepaare und eingetragene Partnerschaften nicht mehr gemeinsam besteuert. Stattdessen wird wie bei unverheirateten Paaren jede Person separat besteuert.
– Gewinner/Verlierer: Profitieren werden von einem Ja u.a. Doppelverdiener-Paare mit gleichmässiger Einkommensverteilung, während Paare mit einem einzigen Haushaltseinkommen oder mit sehr unterschiedlicher Einkommensverteilung tendenziell höhere Steuern zahlen werden. Was die Individualbesteuerung für die konkrete persönliche Situation bedeutet, ist z.B. auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ersichtlich.
– Vermögen: Vermögenswerte werden künftig nach den Eigentumsverhältnissen besteuert. Bei Wohneigentum sind der Eintrag ins Grundbuch und der Hypothekarvertrag relevant.
– Vorsorge: Bei der Vorsorge werden die Bezüge von beiden Ehegatten bzw. von beiden eingetragenen Partnern nicht mehr zusammengerechnet, sondern pro Person separat versteuert.
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Steuerfolgen
Beispiele für verheiratete Paare mit zwei Kindern
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Die Darstellungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigen, wie sich mit der Individualbesteuerung die Steuerbelastung bei der direkten Bundessteuer für Ehepaare mit zwei Kindern verändert. In diesen Konstellationen erhält das Ehepaar im Status quo einen Zweiverdienerabzug, dessen Höhe vom Zweiteinkommen abhängt.
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Steuerfolgen
Beispiele für verheiratete Paare mit zwei Kindern
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Die Darstellungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigen, wie sich mit der Individualbesteuerung die Steuerbelastung bei der direkten Bundessteuer für Ehepaare mit zwei Kindern verändert. In diesen Konstellationen erhält das Ehepaar im Status quo einen Zweiverdienerabzug, dessen Höhe vom Zweiteinkommen abhängt.
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Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschliesslich zu Informationszwecken für Personen in der Schweiz und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Jegliche Haftung, die aus der Nutzung der Inhalte entstehen, wird ausgeschlossen. Für (individuelle) Beratung und spezifische Fragestellungen empfehlen wir, sich an eine qualifizierte Fachberaterin bzw. einen qualifizierten Fachberater oder an eine Steuerexpertin bzw. einen Steuerexperten zu wenden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Links übernehmen.