Teilnahmebedingungen Wettbewerb

Teilnahmebedingungen

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Privatpersonen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz,
    • die im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 Inhaberin oder Inhaber eines Privatkontos bei der Migros Bank AG sind oder in diesem Zeitraum ein solches Konto eröffnen,
    • die sich im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 für den Wettbewerb anmelden oder automatisch teilnahmeberechtigt sind und 
    • die im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. November 2026 auf diesem Privatkonto regelmässige Zahlungseingänge verzeichnen.
  • Kundinnen und Kunden, die im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 ein Privatkonto eröffnen, nehmen automatisch am Wettbewerb teil. 
  • Für Kundinnen und Kunden, die bereits ein Privatkonto besitzen, erfolgt die Teilnahme am Wettbewerb über ein separates Webformular
  • Als regelmässige Zahlungseingänge gelten mindestens zwei Zahlungseingänge von Dritten wie bspw. Lohn- oder Renteneingänge in Höhe einer minimalen AHV-Altersrente. 
  • Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme möglich. 

     

Wettbewerbsveranstalterin

Wettbewerbsveranstalterin ist die Migros Bank AG, Seidengasse 12, 8001 Zürich.

Verlosung und Benachrichtigung

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 15. Dezember 2026 per Zufallsverlosung durch die Migros Bank AG ermittelt. Die Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt persönlich durch die Migros Bank AG.

Ausschluss von der Teilnahme

Mitarbeitende der Migros Bank AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahmeschluss

Der Teilnahmeschluss ist der 30. September 2026, wobei Zahlungseingänge bis zum 30. November 2026 berücksichtigt werden. 

Gewinne

  • Unter allen Teilnehmenden werden am 15. Dezember 2026 drei Gewinnerinnen oder Gewinner ausgelost. Der Gewinn beträgt pro Gewinnerin oder Gewinner CHF 10’000.–. 
  • Die Auszahlung des Gewinns erfolgt ausschliesslich auf das teilnehmerberechtigte Privatkonto bei der Migros Bank AG. Jede Person kann nur einmal gewinnen. 

Ausschluss und Änderungen

Die Migros Bank AG behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch, Verstösse gegen die Teilnahmebedingungen oder andere wichtige Gründe vermutet oder festgestellt werden. Zudem ist die Migros Bank AG berechtigt, den Wettbewerbsmodus jederzeit anzupassen sowie den Wettbewerb bei Vorliegen wichtiger Gründe auszusetzen, abzubrechen, vorzeitig zu beenden oder zu verlängern. Die Migros Bank AG behält sich ebenso vor, Zahlungseingänge, deren Ursprung der Wertehaltung der Migros Bank AG (Kriminalität, Glücksspiel, Waffen, Rotlicht etc.) nicht entsprechen, vom Gewinn auszuschliessen.

Verrechnungssteuer

Sie nehmen zur Kenntnis, dass Gewinne mit einem Wert von über CHF 1100.– der Verrechnungssteuer unterliegen und die Migros Bank AG die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet.

Weitere Bestimmungen

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – mit Ausnahme der Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner – keine Korrespondenz geführt.
  • Ergänzende Informationen zum Umgang mit Ihren Personendaten finden Sie in unseren «Informationen zum Datenschutz», die in elektronischer Form auf unserer Website unter www.migrosbank.ch/grundlagen abrufbar sind oder bei Bedarf bei uns in Papierform bezogen werden können.

Ihr Anruf wurde gestartet

Bitte beachten Sie, dass dieses Gespräch wie bei einem gewöhnlichen Telefongespräch unverschlüsselt übertragen wird.