Wohnen

Gelder aus Pensionskasse und Säule 3a für Wohneigentum?

Das Immobilienangebot ist knapp, die Preise bleiben hoch. Die Spar- und Anlageumfrage 2025 der Migros Bank zeigt: Jede dritte Person in der Schweiz spart gezielt fürs Eigenheim – und 48 Prozent davon tun dies hauptsächlich über die Säule 3a. Die Wohneigentumsförderung (WEF) erlaubt, Vorsorgegelder aus der Säule 3a oder aus der Pensionskasse (2. Säule) per Vorbezug oder Verpfändung für Wohneigentum einzusetzen. Sei es für Kauf, Bau, Renovationen, Hypothekaramortisation und Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

Lesedauer: 9 Minuten

Zusammenfassung

– Zulässige Vorsorgegelder: Gelder der Pensionskasse (PK, 2. Säule) und der Säule 3a dürfen verwendet werden für Kauf, Bau, Hypothekaramortisation, Renovation und Erwerb von Genossenschaftsanteilen – aber nur für selbstbewohntes Wohneigentum in der Schweiz, das als Hauptwohnsitz dient.  

– Vorbezug oder Verpfändung: Für die obigen Zwecke können PK-Gelder und 3a-Gelder entweder vorbezogen oder verpfändet werden.

– PK-Vorbezug/Verpfändung: Mindestbetrag pro Vorbezug/Verpfändung 20‘000 Franken, nur alle fünf Jahre möglich. Vorbezug/Verpfändung bis spätestens drei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter (oder später gemäss PK-Reglement) möglich. Rückzahlung des Vorbezugs möglich.

– 3a-Vorbezug/Verpfändung: Kein Mindestbetrag pro Vorbezug/Verpfändung, nur alle fünf Jahre möglich. Vorbezug/Verpfändung bis spätestens fünf Jahre vor der ordentlichen AHV-Alter. Keine Rückzahlung des Vorbezugs möglich.

– Besteuerung von PK/3a-Vorbezug: PK- und 3a-Vorbezüge sind zum Vorsorgetarif von Bund/Kanton/Gemeinde/Kirche (ca. 3 bis 15 Prozent) zu versteuern, separat zum übrigen Einkommen.

Kapital Vorbezug 3a (in Franken) Ohne Vorbezug 3a (in Franken)

Eigenmittel aus 3a

100'000

---

Weitere Eigenmittel

100'000

200'000

Hypothek (80%)

800'000

800'000

Kapital Verpfändung 3a (in Franken) Ohne Verpfändung 3a (in Franken)

Eigenmittel

100'000

200'000

Verpfändete 3a-Sicherheit

100'000

---

Hypothek (90/80%)

900'000

800'000

Kapital Vorbezug PK (in Franken) Ohne Vorbezug PK (in Franken)

Eigenmittel aus PK

100'000

---

Weitere Eigenmittel

100'000

200'000

Hypothek (80%)

800'000

800'000

Kapital Verpfändung PK (in Franken) Ohne Verpfändung PK (in Franken)

Eigenmittel

100'000

200'000

Verpfändete PK-Sicherheit

100'000

---

Hypothek (90/80%)

900'000

800'000

Kriterium Vorbezug Verpfändung

Eigenkapital

erthöht

unverändert

Hypothek

sinkt

bleibt gleich

Altersrente PK

sinkt

bleibt gleich

Steuer

Kapitalleistungssteuer

keine

Zinskosten

tiefer

höher

Rückzahlung PK

möglich

nicht nötig

Kann ich Vorsorgegelder für eine Ferienwohnung nutzen?

Kann ich Vorsorgegelder für Renovationen verwenden?

Welche Auswirkungen hat ein PK-Vorbezug auf die PK-Rente?

Welche steuerlichen Folgen hat ein Vorbezug?

Wie oft kann ich Vorbezüge/Verpfändungen tätigen?

Gibt es Altersgrenzen?

Muss bei Vorbezügen/Verpfändungen der Ehepartner zustimmen?

Was passiert mit dem vorbezogenen Betrag bei einer Scheidung

Was passiert mit dem vorbezogenen PK-Betrag bei einem Verkauf der Immobilie?

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