Gelder aus Pensionskasse und Säule 3a für Wohneigentum?
Das Immobilienangebot ist knapp, die Preise bleiben hoch. Die Spar- und Anlageumfrage 2025 der Migros Bank zeigt: Jede dritte Person in der Schweiz spart gezielt fürs Eigenheim – und 48 Prozent davon tun dies hauptsächlich über die Säule 3a. Die Wohneigentumsförderung (WEF) erlaubt, Vorsorgegelder aus der Säule 3a oder aus der Pensionskasse (2. Säule) per Vorbezug oder Verpfändung für Wohneigentum einzusetzen. Sei es für Kauf, Bau, Renovationen, Hypothekaramortisation und Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

Zusammenfassung
– Zulässige Vorsorgegelder: Gelder der Pensionskasse (PK, 2. Säule) und der Säule 3a dürfen verwendet werden für Kauf, Bau, Hypothekaramortisation, Renovation und Erwerb von Genossenschaftsanteilen – aber nur für selbstbewohntes Wohneigentum in der Schweiz, das als Hauptwohnsitz dient.
– Vorbezug oder Verpfändung: Für die obigen Zwecke können PK-Gelder und 3a-Gelder entweder vorbezogen oder verpfändet werden.
– PK-Vorbezug/Verpfändung: Mindestbetrag pro Vorbezug/Verpfändung 20‘000 Franken, nur alle fünf Jahre möglich. Vorbezug/Verpfändung bis spätestens drei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter (oder später gemäss PK-Reglement) möglich. Rückzahlung des Vorbezugs möglich.
– 3a-Vorbezug/Verpfändung: Kein Mindestbetrag pro Vorbezug/Verpfändung, nur alle fünf Jahre möglich. Vorbezug/Verpfändung bis spätestens fünf Jahre vor der ordentlichen AHV-Alter. Keine Rückzahlung des Vorbezugs möglich.
– Besteuerung von PK/3a-Vorbezug: PK- und 3a-Vorbezüge sind zum Vorsorgetarif von Bund/Kanton/Gemeinde/Kirche (ca. 3 bis 15 Prozent) zu versteuern, separat zum übrigen Einkommen.
Kapital | Vorbezug 3a (in Franken) | Ohne Vorbezug 3a (in Franken) |
---|---|---|
Eigenmittel aus 3a |
100'000 |
--- |
Weitere Eigenmittel |
100'000 |
200'000 |
Hypothek (80%) |
800'000 |
800'000 |
Kapital | Verpfändung 3a (in Franken) | Ohne Verpfändung 3a (in Franken) |
---|---|---|
Eigenmittel |
100'000 |
200'000 |
Verpfändete 3a-Sicherheit |
100'000 |
--- |
Hypothek (90/80%) |
900'000 |
800'000 |
Kapital | Vorbezug PK (in Franken) | Ohne Vorbezug PK (in Franken) |
---|---|---|
Eigenmittel aus PK |
100'000 |
--- |
Weitere Eigenmittel |
100'000 |
200'000 |
Hypothek (80%) |
800'000 |
800'000 |
Kapital | Verpfändung PK (in Franken) | Ohne Verpfändung PK (in Franken) |
---|---|---|
Eigenmittel |
100'000 |
200'000 |
Verpfändete PK-Sicherheit |
100'000 |
--- |
Hypothek (90/80%) |
900'000 |
800'000 |
Kriterium | Vorbezug | Verpfändung |
---|---|---|
Eigenkapital |
erthöht |
unverändert |
Hypothek |
sinkt |
bleibt gleich |
Altersrente PK |
sinkt |
bleibt gleich |
Steuer |
Kapitalleistungssteuer |
keine |
Zinskosten |
tiefer |
höher |
Rückzahlung PK |
möglich |
nicht nötig |
Kann ich Vorsorgegelder für eine Ferienwohnung nutzen?
Kann ich Vorsorgegelder für Renovationen verwenden?
Welche Auswirkungen hat ein PK-Vorbezug auf die PK-Rente?
Welche steuerlichen Folgen hat ein Vorbezug?
Wie oft kann ich Vorbezüge/Verpfändungen tätigen?
Gibt es Altersgrenzen?
Muss bei Vorbezügen/Verpfändungen der Ehepartner zustimmen?
Was passiert mit dem vorbezogenen Betrag bei einer Scheidung
Was passiert mit dem vorbezogenen PK-Betrag bei einem Verkauf der Immobilie?
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