Wohnen

Ferienwohnung finanzieren: Eigenkapital, Hypothek & Hürden

Der Traum von der eigenen Ferienwohnung lockt – ob als Rückzugsort in den Bergen, als Rendite-Objekt oder beides zugleich. Doch die Finanzierung einer Zweitwohnung ist anspruchsvoller als die des Hauptwohnsitzes. Strengere Eigenkapital- und Amortisationserfordernisse, höhere Zinsen sowie besondere steuerliche Regeln prägen den Weg zum Feriendomizil. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie achten sollten und wie Sie Ihr Vorhaben erfolgreich umsetzen.

Marlies Keck
Publiziert
Lesedauer: 5 Minuten

Zusammenfassung

– Eigenkapital: Für eine Ferienwohnung benötigen Sie i.d.R. mindestens 33 Prozent Eigenkapital – deutlich mehr als beim Hauptwohnsitz (i.d.R. 20 Prozent).

– Vorsorgegelder: Gelder aus der 2. Säule und der Säule 3a können Sie nicht für den Kauf einer Zweitwohnung nutzen.

– Die Tragbarkeitsprüfung: Die Migros Bank rechnet mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 4,75 Prozent und bei den Nebenkosten mit 0,8 Prozent (Minergie- und bestimmte GEAK-Objekte 0,6 Prozent).

– Steuern: Steuerlich werden Eigenmietwert und Hypothekarzinsen am Standort der Ferienwohnung erfasst.

Hauptunterschiede in der Finanzierung

Banken behandeln Zweitwohnungen anders als selbst genutztes Wohneigentum. Aus gutem Grund: Das Ausfallrisiko ist höher. Bei finanziellen Engpässen trennen sich nämlich Besitzer/-innen in der Regel zuerst von der Ferienwohnung – oft sogar mit Verlust. Daher gelten in der Schweizer Bankbranche meist strengere Finanzierungsbedingungen:

Kriterium Hauptwohnsitz Ferienimmobilie

Belehnungsgrenze

i.d.R. bis 80% des Verkehrswerts

i.d.R. bis 67% des Verkehrswerts

Eigenkapital

i.d.R. mindestens 20%

i.d.R. mindestens 33%

Vorsorgegelder (2. Säule, Säule 3a)

nutzbar

nicht nutzbar

Amortisation

2. Hypothek (Teil der Belehnung von >67%) bis Pensionierung, aber max. innert 15 Jahren

2. Hypothek (Teil der Belehnung von 60%-67%) innert max. 15 Jahren

Hypothekarzinsen

Marktzins

Marktzins + 0,25%

Tragbarkeit

Kosten max. 33% des Bruttoeinkommens

Kosten max. 33% des Bruttoeinkommens

Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Zweitwohnung?

Bei einer Ferienwohnung verlangt die Bank i.d.R. mindestens 33 Prozent Eigenkapital – mehr als beim Hauptwohnsitz (20 Prozent). Die restlichen maximal 67 Prozent (Hauptwohnsitz 80 Prozent) finanziert die Bank via Hypothek.

Kann ich Vorsorgegelder nutzen?

Nein. Gelder aus der 2. Säule (Pensionskasse) und der Säule 3a können Sie nur für selbst genutztes Wohneigentum einsetzen. Eine Ferienwohnung gilt nicht als selbst genutztes Wohneigentum im Sinne der Vorsorgegesetzgebung – selbst wenn Sie sie regelmässig nutzen.

Amortisation

Sowohl beim Ferienobjekt als auch beim Hauptwohnsitz muss nicht die ganze Hypothek amortisiert (zurückbezahlt) werden. Innert max. 15 Jahren ist beim Ferienhaus jener Teil der Belehnung zurückzuzahlen, der über 60 Prozent liegt; beim Hauptwohnsitz ist es der Teil über 67 Prozent.

Hypothekarzinsen

Die Hypothekarzinsen für Ferienwohnungen liegen in der Regel leicht über denjenigen für selbst genutztes Wohneigentum. Bei der Migros Bank beträgt der Aufschlag 0,25 Prozent, unabhängig von Bonität, Belehnungsgrad und Standort.

Tragbarkeit und laufende Kosten

Auch wenn Sie das Eigenkapital aufbringen können – die Bank prüft genau, ob Sie sich die Ferienwohnung längerfristig leisten können. Dabei greift die sogenannte 33%-Regel: Die gesamten Wohnkosten (Hypothekarzinsen, Amortisationen, Nebenkosten) dürfen maximal einen Drittel Ihres Bruttoeinkommens ausmachen.

Viele Käufer/-innen unterschätzen dabei die Nebenkosten einer Ferienwohnung. Anders als beim Hauptwohnsitz fallen diese auch dann an, wenn Sie die Wohnung nur wenige Wochen im Jahr nutzen:

  • Unterhaltskosten: Heizung, Strom und Wasser laufen oft das ganze Jahr, auch wenn die Wohnung leer steht.
  • Renovationen: Besonders bei älteren Objekten stehen früher oder später grössere Sanierungen an – etwa der Fassade, des Dachs oder der Heizung. Diese Arbeiten können schnell mehrere 10‘000 Franken kosten.
  • Stockwerkeigentum: Bei gemeinschaftlichen Teilen des Hauses (Treppenhaus, Lift, Aussenfassade) müssen Sie sich mit den anderen Eigentümer/-innen einigen. Oft fallen zusätzliche Kosten an, die Sie im Voraus nicht exakt kalkulieren können. Stockwerkeigentümergemeinschaften engagieren zudem in der Regel eine Treuhandgesellschaft für die Verwaltung, was weitere Kosten bewirkt.
  • Vermietung: Planen Sie, die Ferienwohnung zu vermieten, entstehen weitere Kosten für Verwaltung, Reinigung und Instandhaltung.

Hürde Standortwahl

  • Der Standort Ihrer Ferienwohnung spielt eine zentrale Rolle – nicht nur für Ihren persönlichen Genuss, sondern auch für die Finanzierbarkeit und die Wiederverkäuflichkeit. Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 gelten in vielen Schweizer Feriengemeinden strenge Regeln: Maximal 20 Prozent der Wohnimmobilien dürfen Zweitwohnungen sein. In Gemeinden, die diese Quote bereits überschritten haben, werden keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt.
  • Das bedeutet: In beliebten Ferienorten wie z.B. Verbier, Zermatt oder St. Moritz ist das Angebot an Zweitwohnungen stark eingeschränkt. Die Preise sind entsprechend hoch, und die Auswahl ist begrenzt. Zudem können Sie in solchen Gemeinden oft nur bestehende Zweitwohnungen kaufen – Neubauten sind in vielen Fällen nicht mehr als Zweitwohnungen bewilligungsfähig.
  • Prüfen Sie daher vor dem Kauf: Ist die Wohnung als Zweitwohnung bewilligt? Gibt es Einschränkungen bei der Vermietung? Welche Auflagen gelten am Standort? Diese Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder beim Notar.

Steuerliche Auswirkungen beachten

  • Eine Ferienwohnung hat steuerliche Konsequenzen – und zwar sowohl auf Ihre Einkommens- als auch auf Ihre Vermögenssteuern. Immobilien sind dort steuerbar, wo sie sich befinden. Das bedeutet: Die Ferienliegenschaft muss in der Steuererklärung am Standort der Immobilie deklariert werden – selbst wenn sie im Ausland liegt.
  • Wichtig: Sie müssen zwei Steuererklärungen ausfüllen – eine am Wohnort und eine am Standort der Ferienwohnung. Der Steuerwert des Hauses zählt zum Vermögen, der Eigenmietwert bzw. die Mieteinnahmen (abzüglich Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen) zum Einkommen.

Eigenmietwert – und seine baldige Abschaffung

  • Eigenmietwert: Nutzen Sie die Ferienwohnung selbst, müssen Sie derzeit noch einen sogenannten Eigenmietwert versteuern. Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietertrag, den Sie erzielen könnten, wenn Sie die Wohnung vermieten würden. Er wird von der Steuerverwaltung des Kantons festgelegt, in dem die Ferienwohnung liegt, und zu Ihrem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet.
  • Abzüge: Im Gegenzug können Sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten steuerlich abziehen. Sind diese Kosten höher als der Eigenmietwert, reduziert sich Ihr steuerbares Einkommen. Bei teuren Renovationen oder hohen Hypothekarzinsen kann sich das durchaus lohnen.
  • Abschaffung des Eigenmietwerts: Der Eigenmietwert wird künftig abgeschafft – voraussichtlich per Anfang 2028. Bis dahin gelten jedoch die bisherigen Regelungen. Nach der Abschaffung entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts für Ferienwohnungen. Im Gegenzug werden die steuerlichen Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten eingeschränkt. Die genauen Details sind noch nicht in allen Kantonen ausgearbeitet. Das heisst: Den Kantonen steht es frei, für die wegfallenden Steuereinnahmen aus dem Eigenmietwert eine neue Objektsteuer für Zweitwohnungen einzuführen. Es kann also sein, dass Sie auch weiterhin mit Ihrem Zweitwohnsitz nicht nur der normalen Vermögenssteuer, sondern einer zusätzlichen Steuer unterliegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Steuerverwaltung über den aktuellen Stand.

Vermietung

  • Vermieten Sie die Ferienwohnung, entfällt der Eigenmietwert. Stattdessen müssen Sie die Mieteinnahmen als Einkommen versteuern. Auch hier können Sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Zusätzlich sind auch Verwaltungskosten, Versicherungsprämien und Renovationskosten steuerlich absetzbar.
  • Achtung bei teilweiser Vermietung: Nutzen Sie die Ferienwohnung teilweise selbst und vermieten sie teilweise, wird ein anteiliger Eigenmietwert berechnet. Die Steuerverwaltung berücksichtigt, wie viele Wochen Sie die Wohnung selbst nutzen und wie viele Wochen sie vermietet ist.

Wie finde ich die passende Hypothek für eine Ferienwohnung?

Die Wahl der richtigen Hypothek hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrer Risikobereitschaft, Ihrer finanziellen Situation und Ihren Plänen mit der Ferienwohnung. Grundsätzlich stehen Ihnen die gleichen Hypothekarmodelle zur Verfügung wie beim Hauptwohnsitz – mit einigen Besonderheiten.

Festhypothek

Bei einer Festhypothek vereinbaren Sie einen festen Zinssatz über eine bestimmte Laufzeit (in der Regel 2 bis 10 Jahre). Das bietet Ihnen Planungssicherheit: Sie wissen genau, wie viel Sie monatlich zahlen, und sind gegen Zinserhöhungen geschützt. Allerdings sind Sie auch weniger flexibel – bei einem vorzeitigen Verkauf der Ferienwohnung können hohe Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.
Tipp: Da Ferienwohnungen oft schneller verkauft werden als der Hauptwohnsitz, sollten Sie die Laufzeit der Festhypothek gut durchdenken. Planen Sie, die Wohnung längerfristig zu behalten? Dann kann eine längere Laufzeit sinnvoll sein. Sind Sie unsicher, wählen Sie lieber eine kürzere Laufzeit oder einen Hypothekenmix.

SARON-Hypothek

Die SARON-Hypothek ist eine Geldmarkthypothek mit unbefristeter Laufzeit. Der Zinssatz passt sich quartalsweise an die aktuellen Marktzinsen an. Das macht Sie flexibel: Sie können die Hypothek jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auflösen oder in eine Festhypothek umwandeln – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Tipp: Bei steigenden Zinsen kann die SARON-Hypothek teuer werden. Wenn Sie sich für dieses Modell entscheiden, sollten Sie finanzielle Reserven haben, um Zinserhöhungen verkraften zu können. Alternativ können Sie einen Teil der Hypothek als Festhypothek abschliessen und so einen Mittelweg zwischen Sicherheit und Flexibilität finden.

Hypothekenmix

Viele Käufer/-innen entscheiden sich für einen Hypothekenmix: Ein Teil der Hypothek wird als Festhypothek mit langer Laufzeit abgeschlossen (für Sicherheit), der andere Teil als SARON-Hypothek oder Festhypothek mit kurzer Laufzeit (für Flexibilität). So kombinieren Sie die Vorteile beider Modelle und reduzieren das Zinsrisiko.

Renditeobjekt: Lohnt sich die Vermietung der Ferienwohnung?

Einnahmen realistisch einschätzen

Die Mieteinnahmen hängen stark vom Standort, der Ausstattung und der Saison ab. In beliebten Skiorten erzielen Sie im Winter hohe Einnahmen, im Sommer bleibt die Wohnung oft leer. In Seenähe ist es umgekehrt. Zudem müssen Sie bedenken: Die attraktivsten Wochen – Weihnachten, Neujahr, Schulferien – möchten Sie vermutlich selbst nutzen. Diese Zeiten fallen dann für die Vermietung weg.
Realistische Auslastung: Eine gute Auslastung liegt bei 15–20 Wochen pro Jahr. Bei einem Wochenmietpreis von 1500 Franken ergibt das Einnahmen von rund 22'500 bis 30'000 Franken pro Jahr. Davon gehen jedoch noch Kosten ab.

Kosten der Vermietung

Die Vermietung einer Ferienwohnung verursacht laufende Kosten:

  • Verwaltung: Ein professioneller Vermietungsservice kostet etwa 20–30 Prozent der Mieteinnahmen.
  • Reinigung: Nach jedem Gast muss die Wohnung gereinigt werden. Rechnen Sie mit 100–200 Franken pro Wechsel.
  • Reparaturen: Vermietete Objekte verschleissen schneller. Küche, Bad und Möbel müssen häufiger erneuert werden.
  • Versicherung: Für vermietete Ferienwohnungen benötigen Sie eine erweiterte Versicherung.

Fallbeispiel aus dem Berner Oberland

Nehmen wir als Fallbeispiel Hans Muster. Er leistete sich in Lenk im Berner Simmental eine hübsche Ferienwohnung mit einem Verkehrswert von 650’000 Franken, die er teilweise vermietet:

Jährliche Einnahmen in Franken (1)
10 Wochen Vermietung Winter (2): 15'275
6 Wochen Vermietung Sommer: 5320
Total Einnahmen: 20'595

Jährliche Ausgaben in Franken (3)
Hypothekarzinsen (1,5 Prozent bei 50 Prozent Belehnung): 4875
Betrieb und Verwaltungskosten der Stockwerkeigentümergemeinschaft (4): 4645
Steuern Kanton und Gemeinde: 2800
Diverses (Strom, Telecom, Versicherungen, Abgabe Tourismus): 3124
Abschreibungen (Möbel, Malerarbeiten, Geräte): 3650
Total Ausgaben: 19'094

Jährlicher Ertragsüberschuss: 1501

Bemerkungen: Es handelt sich um eine Musterrechnung zur Illustration. Je nach den getroffenen Annahmen wird das Resultat stark variieren. Die Ertragsmöglichkeiten in einer entlegenen Berggemeinde sind natürlich wesentlich schlechter als etwa in Davos während des Ansturms anlässlich des Weltwirtschaftsforums WEF
(1) Ohne Anrechnung des Eigengebrauchs (bzw. ohne eingesparte Hotelkosten)
(2) Der Eigentümer ist bereit, die Wohnung während den beliebtesten Wochen im Jahr (Weihnachten, Neujahr, Januar/Februar) Dritten zur Verfügung zu stellen
(3) Ohne entgangene Erträge aus dem Eigenkapital von 325 000 Franken, das alternativ angelegt werden könnte.
(4) Ohne Berücksichtigung der Kosten für Vermietungsplattform, für Gästebetreuung (Organisation von Schlüsselübergabe, von Reparaturen usw.), für Reinigung usw.

Einschätzung: Übers ganze Jahr erzielt Hans Muster Mieterträge von rund 20’000 Franken. Dem stehen allerdings diverse Kosten gegenüber:

  • Hypothek: Im Fallbeispiel gehen wir davon aus, dass die Hälfte der Investition über eine Hypothek finanziert wird.
  • Verwaltung: Der Eigentümer hat seinen Kostenanteil für die Stockwerkeigentümergemeinschaft zu leisten (Verwaltung, Nebenkosten, Einlagen in den Erneuerungsfonds).
  • Vermietungsplattform: Das Ausschreiben des Ferienobjekts über Online-Plattformen bringt zwar mehr Gäste, ist aber auch mit Vermittlungskosten verbunden.
  • Gästebetreuung/Reinigung: Hans Muster wohnt im Unterland. Das heisst: Für die Organisation der Wohnungsübergaben, der Reparaturen, Reinigung u.ä. fallen zusätzliche Kosten an.
  • Abschreibungen: Die Wohnung ist möbliert und frisch gestrichen. Durch den laufenden Gebrauch sind gewisse Abschreibungen und je nachdem die Altersentwertung zu berücksichtigen.
  • Steuern: In der Regel fallen im Standortkanton der Wohnung Steuern an – die Besteuerung der Mieteinnahmen als Einkommen und der anteilmässige Eigenmietwert. Beispiel: Bewohnt der Eigentümer die Wohnung während drei Monaten selbst, muss er für diese Zeit den Eigenmietwert versteuern. Für die restlichen Monate ist massgeblich, ob und in welchem Umfang Mieterträge anfallen.

Resultat:

  • Die Kosten für ein Ferienobjekt und der Aufwand für seine Vermietung sind nicht zu unterschätzen. Wer sie scheut, partizipiert einfacher über Immobilienfonds und -aktien am Immobilienmarkt. Wenn das Ferienobjekt aber gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann sich der Besitz bezahlt machen: Wie die Tabelle zeigt, ist bei häufiger Vermietung ein leichtes Plus realistisch.
  • Für eine vollständige Rechnung muss umgekehrt auch der Eigengebrauch berücksichtigt werden. Immerhin spart der Eigentümer einer solchen Immobilie meist etliche 1000 Franken pro Jahr, da ja für ihn keine Hotel- oder sonstige Kosten für die Unterkunft anfallen. Je mehr Zeit man am gleichen Ferienort verbringt, desto eher kann sich der Kauf einer Ferienwohnung zumindest unter dem Gesichtspunkt der Eigennutzung lohnen.

Fazit

Die Finanzierung einer Ferienwohnung ist anspruchsvoll – aber machbar, wenn Sie gut vorbereitet sind. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Planen Sie mit mindestens 33 Prozent Eigenkapital und rechnen Sie realistisch, ob Sie sich die laufenden Kosten leisten können.
  • Berücksichtigen Sie alle Kosten: Nicht nur Zinsen und Amortisation, sondern auch Unterhalts-, Neben- und Renovationskosten.
  • Prüfen Sie den Standort genau: Die Zweitwohnungsinitiative schränkt das Angebot in vielen Feriengemeinden stark ein.
  • Klären Sie die steuerlichen Auswirkungen: Eigenmietwert, Hypothekarzinsabzug und Vermögenssteuern können Ihre Gesamtbelastung erheblich beeinflussen.
  • Wählen Sie die Hypothek mit Bedacht: Ein Hypothekenmix aus Festhypothek und SARON-Hypothek bietet oft das beste Verhältnis zwischen Sicherheit und Flexibilität.
  • Seien Sie realistisch bei der Vermietung: Eine Ferienwohnung rechnet sich selten als reine Kapitalanlage. Kaufen Sie nur, wenn Sie die Wohnung auch selbst geniessen möchten.

Eine Ferienwohnung ist mehr als eine Investition – sie ist ein Stück Lebensqualität. Mit der richtigen Planung und Finanzierung steht Ihrem Traum vom eigenen Feriendomizil nichts im Weg.

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Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschliesslich zu Informationszwecken für Personen in der Schweiz und ohne Steuerpflicht in den USA und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vorliegenden Informationen übernehmen. Die Migros Bank AG lehnt jegliche Haftung für allfällige Verluste oder Schäden irgendwelcher Art ab, welche im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen könnten. Für (individuelle) Beratung und spezifische Fragestellungen empfehlen wir, sich an eine qualifizierte Fachberaterin bzw. einen qualifizierten Fachberater oder an eine Steuerexpertin bzw. einen Steuerexperten zu wenden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Links übernehmen.

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