Testament: Das müssen Sie wissen
Viele Menschen schieben das Thema Testament auf die lange Bank. Denn über den eigenen Tod spricht man nicht gern. Lesen Sie, warum es Sinn macht, den Nachlass frühzeitig zu regeln – und welche Rolle dabei Ihre Bank spielt.

Zusammenfassung
– In einem Testament regeln Sie, wer was nach Ihrem Tod erhält. Dabei sind gesetzliche Pflichtteile zu berücksichtigen.
– Ein Testament ist entweder persönlich von Hand zu verfassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Oder Sie lassen es von einem Notar erstellen und öffentlich beurkunden.
– Sie können in einem Testament einen Willensvollstrecker einsetzen, der die Verwaltung und Teilung Ihres Nachlasses übernimmt.
– Für die Regelung komplexer Nachlasssituationen empfiehlt sich ein Erbvertrag anstelle eines Testaments.
– Es ist nie zu früh, die Nachlassregelung an die Hand zu nehmen. Das schafft Klarheit für Sie selber und Ihre Angehörigen.
Checkliste für Ihren Nachlass
– Erbschaftsberatung durchgeführt (z.B. durch Treuhänder, Notar, Anwalt usw.)
– Testament bzw. Erbvertrag erstellt (allenfalls mit Einsetzung von Willensvollstrecker)
– Testament bzw. Erbvertrag an einem sicheren Ort hinterlegt (z.B. bei sich zuhause oder bei einem Notar)
– Angehörige, weitere Vertrauenspersonen und allfälligen Willensvollstrecker über den Hinterlegungsort informiert
– Begünstigungsordnung in der Säule 3a überprüft und bei Bedarf angepasst
Disclaimer
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