Vorsorgen

Haus an Kinder überschreiben

Mit fortschreitendem Alter ändern sich oft auch die Bedürfnisse und Ansprüche an die eigenen vier Wände. Vielleicht möchten Sie Ihren Haushalt verkleinern und das Haus Ihren Kindern anbieten. Oder Sie wollen weiterhin in Ihrem Eigenheim wohnen bleiben, aber schon mal vorausschauend die Eigentumsverhältnisse regeln – und dabei sichergehen, dass das geliebte Elternhaus weiterhin im Besitz der Familie bleibt. So oder so: Beim Thema «Haus an Kinder überschreiben» gibt es einiges zu beachten.

Publiziert
Lesedauer: 12 Minuten
Finanziell Erbrechtlich Steuerlich

Erbvorbezug

Unentgeltlich

Ausgleichspflicht: Pflichtteile sind zu wahren

Je nach Kanton: i.d.R. Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben, i.d.R. keine Handänderungssteuer

Verkauf

Verkauf zum Marktpreis

Keine Folgen

Je nach Kanton: i.d.R. sowohl  Grundstückgewinnsteuer als auch Handänderungssteuer

Gemischte Schenkung

Zu einem reduzierten Marktpreis

Ausgleichspflicht: Pflichtteile sind zu wahren

Je nach Kanton: i.d.R. teilweise oder aufgeschobene Grundstückgewinnsteuer, i.d.R. Handänderungssteuer nur auf dem entgeltlichen Teil der gemischten Schenkung

Wohnrecht Nutzniessung

Begründung

Grundsatz: öffentliche Beurkundung. Ausnahme: einfache Schriftlichkeit bei Testament bzw. Erbvertrag.

Grundsatz: öffentliche Beurkundung. Ausnahme: einfache Schriftlichkeit bei Testament bzw. Erbvertrag.

Dauer Befristet oder lebenslänglich. Vorzeitige Beendigung durch einseitigen Verzicht des Wohnberechtigten möglich. Befristet oder lebenslänglich. Vorzeitige Beendigung durch einseitigen Verzicht des Nutzniessers möglich.
Rechte Der Wohnberechtigte darf die Immobilie selbst bewohnen. Das Wohnrecht ist unvererblich und unübertragbar, weshalb eine Vermietung nicht erlaubt ist. Der Nutzniesser darf die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Die Mieteinnahmen stehen dem Nutzniesser zu.
Gewöhnlicher Unterhalt* Vom Wohnberechtigten zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Ausserordentlicher Unterhalt Vom Eigentümer zu tragen Vom Eigentümer zu tragen
Hypothekarzinsen* Vom Eigentümer zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Versicherungsprämien* Vom Eigentümer zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Gebühren* Vom Eigentümer zu tragen Vom Nutzniesser zu tragen
Einkommenssteuer Der Eigenmietwert wird durch den Wohnberechtigten versteuert. Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und Versicherungsprämien können vom Eigentümer in Abzug gebracht werden. Der Eigenmietwert wird durch den Nutzniesser versteuert, Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen und Versicherungsprämien können von ihm in Abzug gebracht werden.
Vermögenssteuer Vom Eigentümer zu versteuern, Hypotheken können von ihm in Abzug gebracht werden. Vom Nutzniesser zu versteuern, Hypotheken können von ihm in Abzug gebracht werden.

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