Finanztipps für werdende Eltern: Elternzeit clever planen
Die Geburt eines Kindes stellt das bisherige Leben auf den Kopf. Und sie bringt finanzielle Veränderungen. Allein die Erstausstattung fürs Baby kann mehrere 1000 Franken kosten. Hinzu kommen laufenden Kinderkosten, die sich pro Monat schnell auf 500 Franken und mehr summieren und die mit dem Alter des Kindes rasch zunehmen. Je nachdem sind auch Kinderbetreuungskosten und Einkommensausfälle zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich also, frühzeitig zu planen und zu budgetieren.

Vorsorge und Versicherungen: Was ist bei der Geburt des Kindes zu beachten?
AHV, Pensionskasse, Säule 3a: Wie vermeiden Sie Lücken infolge der Geburt Ihres Kindes?
- AHV: Sie müssen keine eigenen AHV-Beiträge bezahlen, wenn Ihr Ehepartner ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt und jährlich mindestens 1060 Franken (doppelter Mindestbeitrag) als AHV-Beitrag entrichtet. Diese Regelung gilt nicht für Konkubinatspaare; nichterwerbstätige Konkubinatspartner sollten sich daher direkt bei der AHV anmelden und selbst den Beitrag für Nichterwerbstätigen einzahlen. Immerhin, egal ob verheiratet oder im Konkubinat lebend: Für jedes Jahr, in dem Sie sich um ein oder mehrere Kinder unter 16 Jahren kümmern, wird Ihnen eine Erziehungsgutschrift in Höhe der dreifachen jährlichen Minimalrente angerechnet.
- Pensionskasse und Säule 3a: Wenn Sie Ihr Pensum reduzieren, fallen die Pensionskassenbeiträge und damit die Leistungen tiefer aus. (Achtung: Bei einer Teilzeitarbeit mit weniger als 22'050 Franken Brutto-Jahreseinkommen fallen Sie sogar ganz aus der obligatorischen Pensionskassendeckung.). Umso wichtiger ist es., weiterhin in die Säule 3a einzuzahlen und so den geringeren Pensionskassenleistungen entgegenzuwirken. Voraussetzung für 3a-Einzahlungen ist, dass Sie im entsprechenden Kalenderjahr einen AHV-pflichtigen Lohn erzielen.
Kranken- und Unfallversicherung: Wie sind Mutter und Kind versichert?
- Kranken- und Unfallversicherung der Eltern: Während des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs bleiben Sie als Eltern in der Krankentaggeld -und Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers versichert.
- Versicherung der Geburtskosten: Die Krankenkasse deckt über die Grundversicherung die Kosten für die Geburt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton. Falls die Mutter in einem Privatspital oder in einem anderen Kanton gebären möchte, braucht sie eine Zusatzversicherung (halbprivat oder privat). Diese Versicherung ist vor der Schwangerschaft abzuschliessen.
- Kranken- und Unfallversicherung des Kindes: Sie müssen Ihr Kind innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse anmelden. Mit der obligatorischen Grundversicherung ist es gleichzeitig gegen Unfall versichert. Da bei Kleinkindern häufig Arztbesuche anfallen, ist eine tiefe Franchise (z.B. 0 bis 300 Franken) prüfenswert. Tipp: Es empfiehlt sich, die Anmeldung bereits vor der Geburt vorzunehmen, damit das Kind ab dem ersten Lebenstag versichert ist. Eine vorgeburtliche Anmeldung lohnt sich zudem mit Blick auf allenfalls gewünschte Zusatzversicherungen. Nach einer Frühgeburt oder anderen gesundheitlichen Problemen nach der Geburt kann nämlich der Abschluss einer Zusatzversicherung verweigert oder nur mit Einschränkungen gewährt werden.
Vaterschaftsanerkennung: Worauf ist zu achten?
- Ehepaare: Bei verheirateten Paaren gilt der Ehemann automatisch als Vater.
- Konkubinatspaare: Im Unterschied zu Ehepaaren müssen unverheiratete Eltern die Vaterschaft offiziell beim Zivilstandsamt anerkennen lassen. Dieser Schritt ist vor allem im Hinblick auf das Sorgerecht und Erbrecht wichtig. Tipp: Eine Vaterschaftsanerkennung kann von den Eltern bereits vor Geburt des Kindes gemacht werden.
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