Vorsorgen

Bezug und Auszahlung der Säule 3a

Der Bezug der Säule 3a ist ein einmaliger, unwiderruflicher Schritt, der ganz bestimmten Regeln folgt. Wir zeigen Ihnen, wann ein Bezug oder Vorbezug möglich ist, wie Sie die Auszahlung versteuern und mit welcher Strategie Sie dabei Steuern sparen.

Marlies Keck
Publiziert
Lesedauer: 4 Minuten

Zusammenfassung

– Der ordentliche Bezug ist frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter möglich. Solange Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie ihn längstens bis 5 Jahre danach aufschieben.

– Ein Vorbezug ist nur für Wohneigentum, Selbständigkeit, Auswanderung, den Einkauf in die Pensionskasse oder bei einer vollen IV-Rente möglich.

– Sie versteuern die Auszahlung separat vom übrigen Einkommen – zu einem reduzierten, aber progressiven Satz.

– Mit mehreren 3a-Konten verteilen Sie den Bezug auf mehrere Jahre und senken so Ihre Steuerlast spürbar.

– Seit 2025 entstandene Beitragslücken können Sie bis zu 10 Jahre rückwirkend nachzahlen – aber nur, solange Sie noch keine Altersleistung bezogen haben.

– Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung ein. Legen Sie dabei alle nötigen Unterlagen bei.

– Auf unserer Produktseite zur Säule 3a finden Sie zudem alle Grundlagen zum Vorsorgesparen.

Wann kann ich meine Säule 3a beziehen?

Den ordentlichen Bezug können Sie frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter verlangen. Ausserhalb der Pensionierung ist ein Bezug nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt.

  • Regulärer Bezug: frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter (2026: 65 Jahre für Männer, für Frauen schrittweise steigend im Rahmen von AHV 21).
  • Aufschub: Solange Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie den Bezug aufschieben – längstens bis 5 Jahre nach dem Referenzalter. Geben Sie die Erwerbstätigkeit vorher auf, müssen Sie das Guthaben schon dann beziehen.
  • Vorbezug: Möglich beim Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei definitiver Auswanderung aus der Schweiz, beim Einkauf in die Pensionskasse sowie beim Bezug einer vollen IV-Rente. Beim Tod erhalten die gesetzlich vorgesehenen Begünstigten das Kapital.

Wie hoch sind die Steuern bei der Auszahlung der 3. Säule?

Sie versteuern die Auszahlung der Säule 3a getrennt von Ihrem übrigen Einkommen – zu einem reduzierten, aber progressiven Satz auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde. Je höher der Betrag, den Sie in einem Kalenderjahr beziehen, desto höher der anwendbare Steuersatz.

Beziehen Sie im selben Jahr zusätzlich Kapital aus der Pensionskasse oder bezieht Ihr Ehepartner ebenfalls Vorsorgegeld, rechnen viele Kantone diese Beträge zusammen – das erhöht die Progression zusätzlich.  Beachten Sie: Am 8. März 2026 hat die Schweizer Bevölkerung der Individualbesteuerung zugestimmt. Ab spätestens 2032 besteuern Bund und Kantone auch Kapitalbezüge aus der Säule 3a bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften getrennt statt gemeinsam. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Ja zur Individualbesteuerung: Was ändert sich?.

Nutzen Sie unseren Vorsorgerechner, um Ihre persönliche Steuerersparnis abzuschätzen. Wie Sie schon bei der Einzahlung Steuern sparen, lesen Sie im Beitrag Steuerersparnis mit der Säule 3a.

Gestaffelter Bezug: Warum sollte ich mehrere 3a-Konten haben?

Jedes 3a-Konto müssen Sie als Ganzes auflösen – einen Teilbezug gibt es nur bei einem Vorbezug für Wohneigentum. Wer mehrere Konten führt und den Bezug über mehrere Jahre verteilt, bricht die Steuerprogression und zahlt insgesamt weniger Steuern. Als Richtwert lohnt sich ein zusätzliches Konto, sobald ein bestehendes Guthaben rund 50'000 bis 75'000 Franken erreicht.

Rechenbeispiel Steuerersparnis (z.B. Kanton Zürich)

Vereinfachtes, fiktives Beispiel: eine alleinstehende Person mit CHF 150'000 Guthaben auf zwei 3a-Konten (je 75'000 Franken).

* Richtwerte, keine Rechtsberatung: Die effektive Steuerbelastung hängt von Wohnkanton, Gemeinde, Zivilstand und weiteren Faktoren ab. Nutzen Sie für Ihre persönliche Situation den Vorsorgerechner der Migros Bank oder den Steuerrechner Ihres Kantons.
Bezugsart Vorgehen Kapitalauszahlungssteuer (Richtwert)

Bezug in einem Jahr

Beide Konten (total 150'000 Franken) werden im selben Kalenderjahr aufgelöst

ca. 4000 bis 12'000 Franken*

Gestaffelter Bezug über 2 Jahre

Je ein Konto (75'000 Franken) wird in zwei aufeinanderfolgenden Jahren aufgelöst

rund 3000 bis 11'000 Franken*

Ersparnis durch Staffelung

–

rund 700 bis 3000 Franken*

Darf ich nach einem Bezug noch auf weitere 3a-Konten einzahlen?

Ja, solange Sie das jeweilige Konto noch nicht bezogen haben und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, dürfen Sie dort regulär weiter einzahlen. Anders sieht es bei nachträglichen Einzahlungen für verpasste Beitragsjahre aus: Sobald Sie irgendein 3a-Konto altersbedingt bezogen haben, sind solche Nachzahlungen nicht mehr möglich – unabhängig davon, ob noch weitere Lücken bestehen.

Anleitung Bezug Säule 3a: Wie muss ich vorgehen?

Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen sie aktiv und rechtzeitig bei jeder Vorsorgeeinrichtung beantragen, bei der Sie ein 3a-Konto führen.

  1. Antrag stellen: Melden Sie sich schriftlich bei Ihrer Bank oder Versicherung und geben Sie den gewünschten Auszahlungsgrund an. 
  2. Fristen einhalten: Reichen Sie den Antrag frühzeitig ein, damit die Auszahlung pünktlich zum gewünschten Termin erfolgt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung nach der genauen Vorlaufzeit.
  3. Dokumente einreichen:  Je nach Bezugsgrund benötigen Sie unter anderem einen Identitätsnachweis, eine Zivilstandsbestätigung sowie – bei Vorbezug – zusätzliche Nachweise (z.B. Kaufvertrag, Handelsregisterauszug oder Wohnsitzbestätigung im Ausland). Führen Sie Ihr 3a-Konto bei der Migros Bank? Verwenden Sie dazu das Formular für die Auszahlung der Säule 3a.
  4. Kosten prüfen: Klären Sie vorab, ob Ihre Vorsorgeeinrichtung für die Auszahlung Gebühren erhebt.

Muss der Ehepartner dem Säule 3a-Bezug zustimmen?

Bei einem Vorbezug für Wohneigentum muss Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner schriftlich zustimmen – das schreibt das Gesetz vor. Beim ordentlichen Bezug zum Pensionierungszeitpunkt verlangen die meisten Vorsorgeeinrichtungen ebenfalls eine Bestätigung Ihres Zivilstands, auch wenn keine generelle gesetzliche Zustimmungspflicht besteht.

Darf ich nach einem Bezug noch verpasste 3a-Nachzahlungen tätigen?

Nein. Sobald Sie eine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen haben, können Sie keine Beitragslücken mehr nachträglich schliessen – auch nicht für Lücken, die vor dem Bezug entstanden sind. Planen Sie eine Nachzahlung, prüfen Sie diese daher vor einem Bezug. Alle Details dazu finden Sie im Beitrag «Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a».

Fazit

Planen Sie Ihren Bezug frühzeitig – das lohnt sich. Prüfen Sie, ob für Sie ein ordentlicher Bezug oder ein Vorbezug infrage kommt, und klären Sie die steuerlichen Folgen vorab ab. Mit mehreren 3a-Konten und einem gestaffelten Bezug über mehrere Jahre reduzieren Sie Ihre Steuerlast spürbar. Reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag rechtzeitig ein und legen Sie die nötigen Unterlagen bei, denn die Auszahlung erfolgt nie automatisch. Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Vorsorge-Team.

Säule 3a: Heute beginnen, morgen profitieren.

Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.

Disclaimer
Diese Informationen richten sich zu Werbezwecken an Personen mit Domizil in der Schweiz und ohne Steuerpflicht in den USA. Sie haben ausschliesslich beschreibenden, informativen Charakter und stellen kein Angebot, keine Anlageberatung und keine Finanzplanung dar. Sie sind keine persönliche Empfehlung zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten oder zur Durchführung bestimmter Transaktionen oder zum Abschluss eines anderen Rechtsgeschäftes. Die Migros Bank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vorliegenden Informationen und lehnt jegliche Haftung für allfällige Verluste oder Schäden irgendwelcher Art ab, welche im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen könnten. Die vorliegenden Informationen stellen lediglich eine Momentaufnahme im Zeitpunkt der Veröffentlichung dar; es erfolgen keine automatischen, regelmässigen Anpassungen.

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