Bezug und Auszahlung der Säule 3a
Der Bezug der Säule 3a ist ein einma/ratgeber/GettyImages-2209156791.jpgmit welcher Strategie Sie dabei Steuern sparen.
Zusammenfassung
– Der ordentliche Bezug ist frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter möglich. Solange Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie ihn längstens bis 5 Jahre danach aufschieben.
– Ein Vorbezug ist nur für Wohneigentum, Selbständigkeit, Auswanderung, den Einkauf in die Pensionskasse oder bei einer vollen IV-Rente möglich.
– Sie versteuern die Auszahlung separat vom übrigen Einkommen – zu einem reduzierten, aber progressiven Satz.
– Mit mehreren 3a-Konten verteilen Sie den Bezug auf mehrere Jahre und senken so Ihre Steuerlast spürbar.
– Seit 2025 entstandene Beitragslücken können Sie bis zu 10 Jahre rückwirkend nachzahlen – aber nur, solange Sie noch keine Altersleistung bezogen haben.
– Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung ein. Legen Sie dabei alle nötigen Unterlagen bei.
– Auf unserer Produktseite zur Säule 3a finden Sie zudem alle Grundlagen zum Vorsorgesparen.
| Bezugsart | Vorgehen | Kapitalauszahlungssteuer (Richtwert) | |
|---|---|---|---|
Bezug in einem Jahr |
Beide Konten (total 150'000 Franken) werden im selben Kalenderjahr aufgelöst |
ca. 4000 bis 12'000 Franken* |
|
Gestaffelter Bezug über 2 Jahre |
Je ein Konto (75'000 Franken) wird in zwei aufeinanderfolgenden Jahren aufgelöst |
rund 3000 bis 11'000 Franken* |
|
Ersparnis durch Staffelung |
– |
rund 700 bis 3000 Franken* |
Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschliesslich zu Informationszwecken für Personen in der Schweiz und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Jegliche Haftung, die aus der Nutzung der Inhalte entstehen, wird ausgeschlossen. Für (individuelle) Beratung und spezifische Fragestellungen empfehlen wir, sich an eine qualifizierte Fachberaterin bzw. einen qualifizierten Fachberater oder an eine Steuerexpertin bzw. einen Steuerexperten zu wenden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Links übernehmen.
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