Bezug und Auszahlung der Säule 3a
Der Bezug der Säule 3a ist ein einmaliger, unwiderruflicher Schritt, der ganz bestimmten Regeln folgt. Wir zeigen Ihnen, wann ein Bezug oder Vorbezug möglich ist, wie Sie die Auszahlung versteuern und mit welcher Strategie Sie dabei Steuern sparen.
Zusammenfassung
– Der ordentliche Bezug ist frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter möglich. Solange Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie ihn längstens bis 5 Jahre danach aufschieben.
– Ein Vorbezug ist nur für Wohneigentum, Selbständigkeit, Auswanderung, den Einkauf in die Pensionskasse oder bei einer vollen IV-Rente möglich.
– Sie versteuern die Auszahlung separat vom übrigen Einkommen – zu einem reduzierten, aber progressiven Satz.
– Mit mehreren 3a-Konten verteilen Sie den Bezug auf mehrere Jahre und senken so Ihre Steuerlast spürbar.
– Seit 2025 entstandene Beitragslücken können Sie bis zu 10 Jahre rückwirkend nachzahlen – aber nur, solange Sie noch keine Altersleistung bezogen haben.
– Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung ein. Legen Sie dabei alle nötigen Unterlagen bei.
– Auf unserer Produktseite zur Säule 3a finden Sie zudem alle Grundlagen zum Vorsorgesparen.
| Bezugsart | Vorgehen | Kapitalauszahlungssteuer (Richtwert) | |
|---|---|---|---|
Bezug in einem Jahr |
Beide Konten (total 150'000 Franken) werden im selben Kalenderjahr aufgelöst |
ca. 4000 bis 12'000 Franken* |
|
Gestaffelter Bezug über 2 Jahre |
Je ein Konto (75'000 Franken) wird in zwei aufeinanderfolgenden Jahren aufgelöst |
rund 3000 bis 11'000 Franken* |
|
Ersparnis durch Staffelung |
– |
rund 700 bis 3000 Franken* |
Disclaimer
Diese Informationen richten sich zu Werbezwecken an Personen mit Domizil in der Schweiz und ohne Steuerpflicht in den USA. Sie haben ausschliesslich beschreibenden, informativen Charakter und stellen kein Angebot, keine Anlageberatung und keine Finanzplanung dar. Sie sind keine persönliche Empfehlung zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten oder zur Durchführung bestimmter Transaktionen oder zum Abschluss eines anderen Rechtsgeschäftes. Die Migros Bank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vorliegenden Informationen und lehnt jegliche Haftung für allfällige Verluste oder Schäden irgendwelcher Art ab, welche im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen könnten. Die vorliegenden Informationen stellen lediglich eine Momentaufnahme im Zeitpunkt der Veröffentlichung dar; es erfolgen keine automatischen, regelmässigen Anpassungen.