Gleichbleibender Referenzzinssatz: Ein wichtiges Stabilitätssignal
Der hypothekarische Referenzzinssatz verharrt zum zweiten Mal in Folge auf historisch tiefem Niveau. Diese Nichtveränderung wurde erwartet und ist daher nicht per se aufsehenerregend. Doch in der momentanen Konjunkturlage ist sie als Stabilitätssignal nicht zu unterschätzen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent. Das gab das Bundesamt für Wohnungswesen heute Montag bekannt. Dieses Stillhalten ist angesichts der Entwicklung der durchschnittlichen Hypothekarsätze keine Überraschung und wurde auf breiter Front so erwartet, da der Referenzzinssatz rein arithmetisch auf einen Viertelprozentpunkt gerundet wird.
Keine zusätzliche Verschärfung
Der heutige Entscheid ist dementsprechend unspektakulär. Dennoch werten wir ihn als grundsätzlich gute Nachricht für die Stabilität auf dem Mietmarkt. Denn er zeigt, dass der anhaltende Angebotsdruck auf dem Immobilienmarkt nicht noch zusätzlich durch steigende Mieten verschärft wird, obschon die Hypothekarsätze leicht angezogen haben. Das sorgt insbesondere bei Privatmietern für ein Durchatmen: Auf der einen Seite ergibt sich kein neuer Erhöhungsanspruch für Vermieter. Auf der anderen Seite bleiben bestehende Ansprüche auf Zinssenkung – wenn die Mieten auf einem früheren Referenzzinssatz von über 1,25 Prozent basieren – grundsätzlich bestehen und können geltend gemacht werden.
Geschäftsmieter profitieren ähnlich: Kommerzielle Mietverträge orientieren sich oft am Referenzzinssatz, daher droht keine automatische Erhöhung. Unternehmen können folglich Budgets stabil halten, was in der aktuellen Konjunktur mit einem nur schwachen Wachstum eine wohltuende Konstanthaltung der Liegenschaftskosten bedeutet. Langfristig könnte die niedrige Zinslage Investitionen in Gewerbeimmobilien begünstigen.
Immobilieninvestitionen bleiben attraktiv
Auch für institutionelle Immobilieninvestoren ist die Nichtveränderung beim Referenzzinssatz generell ein positives Signal: Die im aktuellen Zinsumfeld niedrigen Finanzierungskosten bleiben attraktiv, ohne dass die Erosionsgefahr durch Mietzinssenkungsdruck zunimmt. Dies trägt zur Stabilisierung des Portfolios bei und sorgt dafür, dass Immobilieninvestitionen vorerst weiterhin eine interessante Ertragsquelle darstellen.
Und schliesslich gewinnen auch Vermieter Planungssicherheit durch den heutigen Entscheid. Da nicht nur keine Erhöhung, sondern auch keine Senkung des Referenzzinssatzes erfolgte, resultiert auch keine Pflicht zu Mietzinssenkungen. Die Einnahmen bleiben daher grundsätzlich konstant, und bestehende Verträge auf niedrigen Zinssätzen sind geschützt. In einem Markt mit steigenden Immobilienpreisen stärkt das die Attraktivität von Bestandsobjekten.
Stabilitätsanker in einem herausfordernden Umfeld
Mit der Gleichhaltung des Referenzzinssatzes kommt es wohnungsseitig aber auch nicht zu einem zunehmenden Inflationsdruck. Das heisst, dass die Teuerung keine Impulse durch die Mietkosten erhält – was aber die Schweizerische Nationalbank (SNB) wohl nicht ganz ungern gesehen hätte, da der Preisauftrieb seit geraumer Zeit am unteren Ende des SNB-Zielbandes (0-2 Prozent) klebt.
Abgesehen von diesem kleinen geldpolitischen Wehmutstropfen überwiegen aus unserer Sicht jedoch die positiven Aspekte des weder gesunkenen noch gestiegenen Referenzzinssatzes: Investoren und Vermieter sehen sich mit keiner Ertragsminderung konfrontiert, während Haushalte und Unternehmen keine Liquiditätseinengung erhöhte Mieten vergegenwärtigen müssen. Dies erscheint uns im aktuellen Konjunkturumfeld als nicht zu unterschätzender Stabilitätsanker.
(Foto: Keystone /Alessandro della Bella)
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