Markteinschätzung

EU-Binnenmarkt: Ein Markt, viele Grenzen

Der EU-Binnenmarkt ist in der schweizerischen Europapolitik derzeit omnipräsent. Dabei scheiden sich die Geister oft daran, was darunter zu verstehen ist. Eine Klärung tut also Not. Sowohl zur Versachlichung der politischen Debatte als auch für Schweizer Exportunternehmen. Für letzte-re zeigt sich, dass der EU-Binnenmarkt durchaus eine Verheissung sein kann. Allerdings keine grenzenlose.

Santosh Brivio
Publiziert
Lesedauer: 5 Minuten

Marktzugang ist nicht dasselbe wie einheitliche Marktbedingungen

In den Diskussionen um den Rahmenvertrag mit der EU (auch «Bilateralen III») fällt ein Begriff mit bemerkenswerter Selbstverständlichkeit: der Zugang zum EU-Binnenmarkt. Das klingt nach einer Eingangstür, hinter der Unternehmen einen weitgehend einheitlichen Wirtschaftsraum vorfinden. Einmal eintreten, überall verkaufen. Doch entspricht dieses Bild der wirtschaftlichen Realität?

Nur bedingt. Zwar hat die EU einen gemeinsamen Markt geschaffen, der weit über eine Freihandelszone hinausgeht. Gleichzeitig bestehen innerhalb dieses Marktes aber nationale Grenzen fort, die auf keiner Strassenkarte verzeichnet sind: unterschiedliche Vorschriften, administrative Verfahren, steuerliche Anforderungen und Aufsichtspraktiken. Insofern scheint uns zunächst mal die Schärfung der Begrifflichkeit entscheidend: Marktzugang ist nicht dasselbe wie einheitliche Marktbedingungen.

Angesichts der Tatsache, dass die EU trotz abnehmender Bedeutung immer noch der wichtigste Absatzmarkt ist (siehe Grafik), ist diese Unterscheidung für Schweizer Unternehmen weit mehr als semantische Spitzfindigkeit. Davon hängen die Kosten ihrer Expansion, die Organisation ihres Vertriebs und letztlich die Rentabilität ihres Europageschäfts ab.

Eine wirtschaftliche Errungenschaft mit offenen Baustellen

Der Binnenmarkt ist zunächst kein Etikettenschwindel. Der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen bildet einen gemeinsamen Ordnungsrahmen. Harmonisierte Produktvorschriften und die gegenseitige Anerkennung haben Handelshemmnisse abgebaut. Wie stark die Integration vorangekommen ist, zeigt der Warenhandel innerhalb der EU: Gemessen als Summe der grenzüberschreitenden Warenexporte und -importe stieg er von rund 30 Prozent des EU-Bruttoinlandprodukts im Jahr 1999 auf über 40 Prozent im Jahr 2024.

Diese Fortschritte sind jedoch nicht überall gleichermassen wirksam. Der Warenmarkt ist stärker integriert als der Dienstleistungsmarkt. Und selbst ein Produkt, dessen technische Anforderungen europaweit vereinheitlicht sind, bewegt sich nicht automatisch in einem einheitlichen administrativen, steuerlichen und vertrieblichen Umfeld. Der Binnenmarkt hat viele Grenzen beseitigt. Er hat die nationalen Wirtschaftsräume aber nicht aufgelöst.

Gleiche Grundregel, unterschiedliche Zusatzkosten

Eine zentrale Bruchstelle liegt zwischen europäischer Regelsetzung und nationaler Umsetzung. EU-Richtlinien müssen in nationales Recht überführt werden. Dabei entstehen unterschiedliche Ausgestaltungen; teilweise kommen Anforderungen hinzu, die über das europäische Mindestmass hinausgehen. Dieses sogenannte Gold-Plating macht aus einer gemeinsamen Vorgabe mehrere nationale Pflichtenhefte. Hinzu kommen Unterschiede bei Auslegung und Vollzug.

Abweichende nationale Anforderungen sowie unterschiedliche aufsichtsrechtliche Interpretationen erhöhen den Abklärungs- und Anpassungsbedarf. Ein europaweit ausgerichtetes Geschäftsmodell benötigt damit weiterhin länderspezifische Rechts- und Compliance-Arbeit.

Das bedeutet nicht, dass jedes bereits zugelassene Industrieprodukt in jedem EU-Staat nochmals vollständig geprüft werden müsste. Gerade harmonisierte Produktregeln verhindern solche Doppelspurigkeiten. Die Fragmentierung verlagert sich vielmehr häufig auf das Umfeld des Produkts: Kennzeichnung, administrative Nachweise, steuerliche Behandlung oder die Bedingungen seiner Vermarktung. Die technische Verkehrsfähigkeit ist europäisch; der Weg zum Kunden bleibt teilweise national.

Aus ökonomischer Sicht entspricht dies einer Art wiederkehrender Markteintrittskosten. Ein Konzern kann sie auf hohe Umsätze verteilen. Für ein kleineres Unternehmen kann derselbe Aufwand darüber entscheiden, ob es einen zusätzlichen Absatzmarkt überhaupt erschliesst.

Dienstleistungen: Die Grenze reist mit

Besonders ausgeprägt sind die Hindernisse bei Dienstleistungen. Eine Ware lässt sich über die Grenze transportieren. Bei einer Dienstleistung müssen häufig auch Mitarbeitende, Qualifikationen oder betriebliche Strukturen grenzüberschreitend eingesetzt werden. Damit treffen mehrere nationale Regelwerke aufeinander.

Die Europäische Zentralbank (EZB) nennt in einer Untersuchung vom August 2025 etwa die Anerkennung beruflicher Qualifikationen, aufwendige Bewilligungsverfahren und Einschränkungen der grenzüberschreitenden Leistungserbringung als fortbestehende Hürden. Besonders langsam verläuft zudem der Integrationsfortschritt bei unternehmensbezogenen Dienstleistungen, im Handel sowie bei transport- und baunahen Leistungen.

Anschaulich wird dies beispielsweise bei einem Anlagenlieferanten: Der Verkauf der Maschine ist nur ein Teil des Geschäfts. Montage, Inbetriebnahme und Wartung verlangen den Einsatz von Fachpersonal vor Ort. Unterschiedliche Meldeverfahren, Qualifikationsanforderungen und arbeitsrechtliche Vorgaben können deshalb die Serviceleistung erschweren, obwohl das Produkt selbst weitgehend harmonisierten Regeln unterliegt. Für den Kunden zählt jedoch das Gesamtpaket, nicht die juristische Trennung zwischen Ware und Dienstleistung.

Das bremst auch die Industrie. Denn deren Wettbewerbsfähigkeit hängt nicht allein von der Fabrik ab, sondern ebenso von verfügbaren Ingenieur-, IT-, Logistik- und Finanzdienstleistungen.

Steuern und Kapital: Der Euro allein schafft keinen einheitlichen Markt

Auch bei der Mehrwertsteuer bleibt die EU ein Geflecht nationaler Systeme innerhalb eines gemeinsamen Rahmens. Unterschiede bei Vorschriften und Verfahren verursachen zusätzlichen Aufwand im grenzüberschreitenden Geschäft. Bei Unternehmenssteuern, Rechnungslegung und Insolvenzrecht bestehen ebenfalls Unterschiede. Ein Unternehmen kann seine Expansion deshalb nicht einfach als Vergrösserung des Heimmarktes organisieren. Es muss zusätzliche Rechtsräume bewirtschaften.

Ähnlich verhält es sich mit Kapital. Eine gemeinsame Währung beseitigt das Wechselkursrisiko zwischen den teilnehmenden Ländern. Sie vereinheitlicht aber weder Insolvenzverfahren noch Wertpapierrecht oder sämtliche Aufsichtspraktiken. Zu berücksichtigen sind zudem die zersplitterte europäische Wertpapierabwicklung und die aufwendige Quellensteuer-Rückerstattungen. Kapital kann Grenzen überschreiten, muss dabei aber weiterhin nationale Verfahrensketten durchlaufen.

Das ist mehr als ein Problem der Finanzbranche. Wenn Ersparnisse nicht möglichst effizient zu produktiven Investitionen gelangen, leiden Finanzierungsmöglichkeiten und Unternehmenswachstum. Gerade junge Firmen mit immateriellen Vermögenswerten benötigen Eigenkapital, das sich nicht auf ihren nationalen Herkunftsmarkt beschränkt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) sieht in der begrenzten Kapitalmarktintegration entsprechend ein Hindernis für Innovation und Skalierung.

Die unsichtbaren Grenzen sind teuer – aber keine echten Zölle

Wie gross ist die Belastung? Eine EZB-Untersuchung schätzt die verbleibenden innereuropäischen Handelsfriktionen auf Zolläquivalente von 67 Prozent bei Waren und rund 95 Prozent bei Dienstleistungen. Die Zahlen verdeutlichen, dass eine Staatsgrenze wirtschaftlich weiterhin einen erheblichen Unterschied gegenüber einem Geschäft im Inland macht.

Sie verlangen unseres Erachtens allerdings eine sorgfältige Einordnung. Es handelt sich weder um tatsächlich erhobene Zölle noch um gemessene Bürokratiekosten auf jeder Rechnung. Die modellbasierten Schätzungen erfassen auch Faktoren wie unterschiedliche Konsumpräferenzen, gewachsene Geschäftsbeziehungen und die begrenzte Handelbarkeit bestimmter Leistungen. Zudem reagieren die Ergebnisse stark auf Daten und Berechnungsmethoden. Die gesamte geschätzte Friktion als administrativ verursachte und vollständig abschaffbare Belastung auszugeben, halten wir für ökonomisch nur bedingt haltbar.

Der belastbare Befund ist damit weniger spektakulär, aber dennoch nicht bedeutungslos. Im Gegenteil: Vermeidbare nationale Unterschiede begrenzen die effektiv nutzbare Marktgrösse. Unternehmen erreichen weniger Kunden, verteilen Entwicklungs- und Verwaltungskosten auf kleinere Absatzvolumen und verzichten eher auf Expansion. So wird aus administrativer Fragmentierung ein Produktivitätsproblem. Nicht jede nationale Besonderheit ist ineffizient. Ineffizient wird sie dort, wo sie bei gleichem Schutzziel zusätzliche Kosten schafft, ohne einen entsprechenden Nutzen zu liefern.

Was Schweizer Unternehmen bereits heute spüren

Für Schweizer Exporteure sind zwei Ebenen auseinanderzuhalten: die Bedingungen zwischen der Schweiz und der EU und die verbleibenden Hindernisse innerhalb der EU. Beide beeinflussen das Geschäft, doch sie lassen sich nicht mit denselben Instrumenten beseitigen (siehe Grafik).

Auf der ersten Ebene bringt gegenseitige Anerkennung einen konkreten wirtschaftlichen Vorteil. Das Abkommen über Konformitätsbewertungen (MRA) vermeidet in den erfassten Bereichen doppelte Prüfungen. Eine anerkannte Schweizer Konformitätsbewertung kann damit für den Markteintritt genügen. Das reduziert Kosten und verkürzt die Zeit bis zur Vermarktung.

Auf der zweiten Ebene bleiben nationale Anforderungen bestehen, mit denen auch EU-Unternehmen konfrontiert sind. Ein erleichterter Zugang beseitigt diese nicht. Schweizer Unternehmen müssen deshalb ihr Europageschäft bereits heute entlang mehrerer Dimensionen planen:

  • Erstens ist die EU zwar als Absatzraum zu betrachten, aber nicht überall als einheitlicher Vertriebsmarkt. Zusätzliche Länder bringen zusätzliche Erträge – und häufig zusätzlichen Rechts-, Steuer- und Verwaltungsaufwand. Gerade für KMUs kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, Märkte schrittweise zu erschliessen, statt nominelle Reichweite mit rentabler Präsenz zu verwechseln. Das ist die betriebswirtschaftliche Konsequenz der dokumentierten Fixkosten und nationalen Regelunterschiede.
  • Zweitens muss die Kalkulation das gesamte Leistungsangebot erfassen. Wer eine Maschine verkauft, aber deren Wartung im Zielland nur mit erheblichem Zusatzaufwand organisieren kann, hat noch kein durchgehend skalierbares Geschäftsmodell. Entsprechend wichtig sind verlässliche lokale Partner, gebündelte Compliance-Prozesse und eine Preisgestaltung, die länderspezifische Kosten berücksichtigt. Eine EU-Niederlassung kann dabei helfen; sie beseitigt jedoch nicht automatisch die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Drittens wirkt die Fragmentierung indirekt über die Kunden. Wenn europäische Unternehmen wegen begrenzter Skalierungsmöglichkeiten oder schwieriger Finanzierung weniger investieren, schmälert dies auch Absatzchancen für Schweizer Maschinenbauer, Zulieferer und Dienstleister. Umgekehrt würde eine effizientere Integration die Nachfragebasis stärken. Die Schweiz ist damit nicht nur an möglichst günstigen eigenen Zugangsbedingungen interessiert, sondern wirtschaftlich auch an der Leistungsfähigkeit des Marktes dahinter.

Die Tür ist wichtig – der Markt dahinter ebenso

Zurück zu einem möglichen Rahmenvertrag zwischen der Schweiz und der EU: Der Begriff «Zugang zum Binnenmarkt» beschreibt eine wirtschaftlich wichtige Beziehung. Er darf aber nicht die Vorstellung wecken, hinter dieser Tür verschwänden sämtliche nationalen Unterschiede.

Ebenso falsch wäre der umgekehrte Schluss: Ein unvollständiger Binnenmarkt macht erleichterten Zugang nicht wertlos. Vermiedene Doppelprüfungen und verlässlichere Bedingungen bleiben wirtschaftliche Vorteile – auch wenn daneben weitere Hindernisse bestehen. Zugang und interne Integration sind zwei unterschiedliche Grössen. Beide bestimmen, wie viel vom europäischen Marktpotenzial tatsächlich nutzbar wird.

Der sachliche Massstab lautet deshalb nicht, ob Europa überall gleich funktioniert. Entscheidend ist, ob Unternehmen über Grenzen hinweg wachsen können, ohne sachlich unnötige Kosten mehrfach zu tragen. Der EU-Binnenmarkt ist eine reale Integrationsleistung. Sein volles ökonomisches Versprechen löst er aber erst dort ein, wo aus gemeinsamer Marktgrösse auch gemeinsam nutzbare Marktgrösse wird.

(Foto: Keystone / Gaetan Bally)

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