Strukturierte Adressen für Ihre Zahlungsaufträge (Pain.001)
Struktur der Adressen: Was ist neu?
Gemäss internationalen Vorgaben stellt der Finanzplatz Schweiz auf strukturierte Adressen um. Deshalb sind ab 14. November 2026 im Schweizer Zahlungsverkehr Zahlungsfiles (pain.001) mit strukturierten Adressen für alle Aufträge erforderlich. Ab dem 14. November 2026 werden Zahlungsaufträge ohne strukturierten Adressen abgelehnt.
Was muss ich tun?
Tipp: Falls Ihnen erforderliche Adressangaben fehlen, kontaktieren Sie Zahlungsempfängerinnen und -empfänger frühzeitig.
Strukturierte Adressangaben in Ihrer Zahlungssoftware
Nutzen Sie eine Zahlungssoftware, die pain.-Dateien generiert? Dann ist es zwingend erforderlich, dass Ihre Zahlungssoftware bis 14. November 2026 sämtliche Zahlungsdateien mit strukturierten Adressen erstellt.
Zahlungsdateien mit unstrukturierten Adressen kann die Migros Bank ab dem 14. November 2026 nicht mehr verarbeiten und ausführen.
Wie unterscheiden sich unstrukturierte und strukturierte Adressen?
Haben Sie Fragen?
Benötigen Sie bei der Strukturierung Ihrer Adressdaten in Ihrer Zahlungssoftware Unterstützung? Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre IT-Abteilung oder Ihren externen Softwarepartner.
Weitere Informationen stellt Ihnen SIX mit den Merkblättern zu strukturierten Adressen zur Verfügung.