Persönliche Daten - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen zu Nachlassabwicklung, Beistandschaft und Betreibung/Konkurs
Nachlassabwicklung / Todesfall
Wie melden Sie uns den Todesfall?
Kontaktieren Sie so rasch wie möglich die Kundenberaterin bzw. den Kundenberater der verstorbenen Person, oder melden Sie uns den Todesfall telefonisch, schriftlich oder persönlich in unserer nächsten Niederlassung. Wenn möglich, reichen Sie uns die Todesurkunde ein.
Schriftlich via Post:
Migros Bank AG
Dienstleistungszentrum, LOKDAE
Postfach
8010 Zürich
Telefonisch:
Anruf oder Rückruf - Migros Bank
In einer Niederlassung:
Wer hat Zugriff auf die Konten des Erblassers bzw. der Erblasserin?
Mit dem Ableben des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin gehen sämtliche Vermögenswerte bei der Bank an die Erb*innen über. Diese bilden bis zur definitiven Erbteilung eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über den Nachlass verfügen kann. So ist z.B. für Bezüge oder die Saldierung des Kontos das schriftliche Einverständnis aller mittels Erbschein und Ausweiskopie legitimierten Erb*innen erforderlich. Sofern der Erblasser bzw. die Erblasserin mittels Testament einen Willensvollstrecker ernannt und dieser das Mandat angenommen hat, ist der Willensvollstrecker ausschliesslich verfügungsberechtigt. Den Erb*innen steht in diesem Fall aber weiterhin ein Auskunftsrecht zu.
Können Rechnungen weiterhin über das Konto der verstorbenen Kundin bzw. des verstorbenen Kunden beglichen werden?
In beschränktem Mass bleiben dringende Zahlungen im Zusammenhang mit dem Todesfall (z.B. für Bestattungskosten, Arzt- und Spitexrechnungen, Spitalrechnungen) bei ausreichender Deckung auch ohne Zustimmung sämtlicher Erb*innen zulasten des Kontos des Erblassers bzw. der Erblasserin möglich. Vorausgesetzt wird, dass die Rechnung auf die verstorbene Kundin bzw. den verstorbenen Kunden lautet und/oder klar im Zusammenhang mit dem Todesfall steht, die Begleichung der Rechnung im mutmasslichen Interesse sämtlicher Erb*innen erfolgt und die Rechnung insgesamt als plausibel erscheint.
Bitte senden Sie uns die entsprechenden Rechnungskopien zusammen mit den Einzahlungsscheinen an folgende Adresse:
Migros Bank AG
Dienstleistungszentrum, LOKDAE
Postfach
8010 Zürich
Geeignet für die Ausführung der Zahlungen sind insbesondere Zahlungsverkehrskonten (Privatkonto, Premiumkonto oder Kontokorrent). Bei Sparkonten fallen höhere Zahlungsverkehrsspesen an. Unsere aktuell geltenden Gebühren und Spesen entnehmen Sie bitte unserer Broschüre «Preise für Dienstleistungen».
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir Einzahlungsscheine, welche uns ohne dazugehörige Rechnungskopien zugestellt werden, nicht bearbeiten können und daher retournieren müssen.
Für Rückvergütungen sämtlicher Art (Rentenrückvergütungen, Auslagen für bereits bezahlte Rechnungen durch einen Erben bzw. eine Erbin usw.) benötigen wir das schriftliche Einverständnis aller Erben sowie deren Ausweiskopien und die Erbbescheinigung.
Gelten Bankvollmachten im Todesfall weiter?
Bestehende Bankvollmachten, welche von der verstorbenen Kundin bzw. vom verstorbenen Kunden über den Tod hinaus erteilt wurden, können wir gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung in Bezug auf das Auskunftsrecht nur noch eingeschränkt berücksichtigen. Ein Verfügungsrecht besteht grundsätzlich nicht.
Wo erhalten die Erb*innen den Erbschein?
Erbschein oder Willensvollstreckerzeugnis werden von der hierfür zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person ausgestellt. Der Erbschein wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Erbschein hält fest, wer als einzige Erb*innen anerkannt sind, und berechtigt die Erb*innen, gemeinsam über die Vermögenswerte zu verfügen.
Unter welchen Bedingungen können die Erb*innen ausnahmsweise ohne Erbschein verfügen?
Falls das Gesamtvermögen der verstorbenen Kundin bzw. des verstorbenen Kunden bei der Migros Bank weniger als 20'000 Franken beträgt, sehen wir eine Erleichterung vor. Ein pflichtteilsgeschützter Erbe bzw. eine pflichtteilsgeschützte Erbin mit Wohnsitz in der Schweiz kann mit einer entsprechenden Schadloserklärung ausnahmsweise ohne Erbschein über das Nachlassvermögen verfügen, sofern er bis zum Tod des Kunden bzw. der Kundin über eine bei uns hinterlegte Bankvollmacht über die Kundenbeziehung verfügte. Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen? – eine Kopie der Todesurkunde der verstorbenen Kundin bzw. des verstorbenen Kunden – ein Zivilstanddokument, welches Sie als pflichtteilsgeschützten Erben bzw. als pflichtteilsgeschützte Erbin legitimiert (z.B. Ausweis über den registrierten Familienstand der verstorbenen Person, Familienbüchlein, Erbenverzeichnis etc.) – eine Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
Welche Unterlagen sind für die Regelung der Hypothek erforderlich?
Wenn der Erblasser bzw. die Erblasserin über eine Hypothek bei der Migros Bank verfügte, benötigen wir auf jeden Fall den Erbschein.Allfällige Grundpfandschulden gehen von Gesetzes wegen auf die Erb*innen als Solidarschuldner*innen über.Für die Regelung der Hypothek bitten wir Sie, sich direkt an die zuständige Niederlassung zu wenden.)
Welche Gebühren fallen im Zusammenhang mit der Erbfallbearbeitung an?
Aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften sind wir verpflichtet, unsere Geschäftsbeziehungen regelmässig zu dokumentieren. Dies erfolgt zum Schutz unserer Kund*innen. Wir erheben daher eine Dossierführungsgebühr bei der Erbfallbearbeitung. Im 1. Jahr ist die Dossierführung kostenlos. Ab dem 2. Jahr wird eine Dossierführungsgebühr fällig. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte unserer Broschüre «Preise für Dienstleistungen». Diese Informationen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsauskunft und/oder Rechtsberatung dar.
Beistandschaft
Wie kann ein neues Konto eröffnet werden?
Wir bitten Sie, uns die Ernennungsurkunde, eine einfache Ausweiskopie (Beistandsperson) sowie eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie der neu zu eröffnenden Kundin / des neu zu eröffnenden Kunden, mit der Bitte ein neues Konto bei der Migros Bank zu eröffnen, an folgende Adresse zuzustellen.
Migros Bank AG
Dienstleistungszentrum, LOKDAE
Postfach
8010 Zürich
Wir werden die Unterlagen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Betreibung / Konkurs
Das Konto / die Kundenbeziehung ist durch das Betreibungs- oder Konkursamt gesperrt?
Falls ein Konto oder eine Kundenbeziehung durch das Betreibungs- oder das Konkursamt gesperrt wird, bitten wir Sie sich direkt an das zuständige Amt zu wenden.