Reiseunterbruchversicherung

Wenn Sie Ihre Reise unterbrechen, abbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie die Kosten für den Rest Ihrer Reise sowie die entstandenen Mehrkosten für Rückreise und Unterkunft von der Versicherung zurück.

Was ist versichert?

Geschieht etwas während Ihrer Reise, so dass Sie diese unterbrechen, abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen oder mitreisenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Reise sowie die Mehrkosten für Rückreise und Unterkunft zurück.

Wer ist versichert?

Vom Versicherungsschutz profitieren die karteninhabenden Personen (Haupt- und Zusatzkarten), die im gleichen Haushalt lebende Person in Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Was sind die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses unterbrochen, verlängert oder abgebrochen.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert (unbegrenzte Reisedauer bei Visa Platinum).
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 60% mit einer Kreditkarte resp. zwingend mit der Kredit-Funktion einer kombinierten Zahlkarte bezahlt.

Wie hoch sind die Versicherungssummen?

Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:

  • CHF 4'000
  • Es besteht kein Selbstbehalt.