Fünf Kriterien zur Beurteilung Ihrer Pensionskasse
Bei den Leistungen bestehen riesige Unterschiede. Mit unserer Checkliste finden Sie heraus, wie grosszügig Ihre Pensionskasse ist.
Rund 1200 Milliarden Franken haben Herr und Frau Schweizer in der zweiten Säule angespart. Doch die Differenzen zwischen den einzelnen Pensionskassen sind enorm. Deshalb sollten Sie prüfen, wie hoch die Leistungen bei Ihrer eigenen Vorsorge ausfallen. Denn sie sind ein wichtiger Bestandteil Ihres Lohnpakets. Überdies zeigt Ihnen eine solche Prüfung, ob ein freiwilliger Einkauf in Ihre Pensionskasse Sinn macht. Mit unserer Checkliste sehen Sie, welche Kriterien zu beachten sind.
Das wichtigste Dokument für die Beurteilung Ihrer Pensionskasse ist Ihr persönlicher Vorsorgeausweis, den Sie einmal jährlich von Ihrem Arbeitgeber zugeschickt erhalten. Doch leider ist dieser Ausweis meist ein regelrechter Zahlensalat und für einen Laien kaum noch verständlich ist. Wir haben deshalb unter diesem Link einen vereinfachten Musterausweis publiziert, in welchem alle wichtigen Zahlen klar und anschaulich erklärt sind. Auch wenn Sie wissen möchten, wie sich die fünf nachfolgenden Kriterien konkret in der Praxis auswirken, können Sie das auf unserem Musterausweis nachschauen.
1. Finanzielle Gesundheit der Pensionskasse
- Deckungsgrad der Pensionskasse: Dieser gibt Auskunft darüber, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen durch die eigenen Vermögenswerte gedeckt sind. Ein Wert von z.B. 110 Prozent kann im aktuellen Umfeld als gut bezeichnet werden. Je niedriger der Deckungsgrad, desto grösser ist das Risiko einer künftigen Leistungskürzung. Bei einer vertieften Analyse Ihrer Pensionskasse sollten Sie auch den technischen Zinssatz, die ausgewiesenen Kosten und das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern berücksichtigen.
- Kosten: Die Kosten pro versicherte Person sind ein Mass dafür, wie kosteneffizient eine Pensionskasse wirtschaftet. Dazu teilen Sie die Gesamtkosten durch die Anzahl der Versicherten (Erwerbstätige und Rentner). Der Schweizer Durchschnitt liegt bei gut 1500 Franken pro Person gemäss einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle.
- Verhältnis Aktive zu Rentnern: Die erwerbstätigen Versicherten (sogenannte Aktive) zahlen in die Pensionskasse ein, die Rentnerinnen und Rentner beziehen Geld aus ihr. Grundsätzlich gilt, dass ein höherer Anteil an erwerbstätigen Versicherten in der Pensionskasse besser ist.
2. Höhe des Arbeitgeberbeitrags
- Der minimale Sparbeitrag für die berufliche Vorsorge ist gesetzlich festgelegt. Und zwar abhängig vom Alter: Ab 25 Jahren beträgt er 7 Prozent des versicherten Lohns. Ab 35 steigt dieser Satz auf 10 Prozent, ab 45 auf 15 Prozent und ab 55 auf 18 Prozent. Gemäss Gesetz muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte davon übernehmen.
- Etliche Firmen bezahlen aber freiwillig deutlich mehr – oftmals, ohne dies an die grosse Glocke zu hängen. Prüfen Sie also, wie hoch der Anteil bei Ihnen ausfällt.
3. Höhe des Koordinationsabzugs
- Massgeblich für Ihre Leistungen in der beruflichen Vorsorge ist der sogenannte versicherte Lohn oder BVG-Lohn. Diesen erhalten Sie, wenn Sie vom Jahreslohn einen Koordinationsabzug von 26'880 Franken subtrahieren (Stand 2027). Dieser Abzug wird damit begründet, dass im Alter ein zusätzliches Einkommen von der AHV kommt. Wer allerdings Teilzeit arbeitet, wird bei diesem System stark benachteiligt: Beispielsweise kann eine Reduktion des Arbeitspensums um 50 Prozent dazu führen, dass die Rente um drei Viertel sinkt (vgl. «Teilzeitarbeit als Vorsorgefalle»).
- Viele Unternehmen bieten deshalb eine grosszügigere Lösung an, indem sie den Koordinationsabzug proportional dem Arbeitspensum anpassen.
4. Überobligatorische Leistungen
Die obere Limite des Jahreslohns für die obligatorische berufliche Vorsorge beträgt zurzeit 92‘160 Franken (Stand 2026). Das heisst, der gesetzliche Mindestzinssatz (2027: 1,75 Prozent gemäss BVG-Kommission) sowie der Umwandlungssatz (6,8 Prozent) gelten nur bis zu dieser Lohnhöhe. Darüber kann die Pensionskasse diese beiden Eckdaten nach eigenem Ermessen festlegen. So haben manche Kassen den überobligatorischen Umwandlungssatz auf 5 Prozent gesenkt.
Diese Prozentzahl hat einen enormen Einfluss auf Ihre künftige Rente. Zur Erinnerung: Ein Satz von 6,8 Prozent bedeutet, dass Sie auf einem Altersguthaben von 100‘000 Franken eine jährliche Rente von 6800 Franken erhalten. Prüfen Sie also auf Ihrem Vorsorgeausweis, wo hoch diese Zahl bei Ihnen ist.
5. Risikoleistungen
Die berufliche Vorsorge enthält auch eine Versicherung im Todesfall sowie bei Invalidität. Bei diesen so genannten Risikoleistungen besteht ebenfalls eine grosse Spanne:
- Verheiratete Paare sollten prüfen, welche Renten für den Ehepartner und allfällige Kinder geleistet werden.
- Nicht verheiratete Paare sollten unbedingt abklären, ob und unter welchen Bedingungen Konkubinatspartner versichert werden können. Die jeweilige Praxis geht bei diesem Kriterium weit auseinander.
Fazit
Das Abklären der fünf oben genannten Kriterien benötigt zwar etwas Zeit. Doch ist diese in jedem Fall gut investiert. Denn für viele wichtige Weichenstellungen müssen Sie die Qualität Ihrer Pensionskasse ohnehin beurteilen können. Zum Beispiel, wenn Sie mittels Einkauf in die Pensionskasse Steuern sparen möchten oder bei der Frage Kapital vs. Rente vor der Pensionierung.
Fragen rund um die Vorsorge? Gemeinsam finden wir Antworten.
Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.
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