EU-Taxonomie: Ihr Leitfaden für nachhaltige Investitionen
Die EU-Taxonomie definiert konkrete Kriterien für nachhaltigere Aktivitäten und unterstützt Investitionen in eine nachhaltigere Zukunft. Sie fördert Transparenz, die Anlegerinnen und Anleger dabei unterstützt, Investitionsmöglichkeiten im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren. Die EU-Taxonomie betrifft auch Schweizer Unternehmen.

Detaillierte Transparenzpflicht
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitsstrategien und -praktiken offenzulegen, um mehr Transparenz hinsichtlich ökologischer, sozialer und Governance-bezogener Faktoren zu schaffen. Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen, zur Berichterstattung verpflichtet: mehr als 250 Beschäftigte, eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro.
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