Nachhaltigkeit

EU-Taxonomie: Ihr Leitfaden für nachhaltige Investitionen

Die EU-Taxonomie definiert konkrete Kriterien für nachhaltigere Aktivitäten und unterstützt Investitionen in eine nachhaltigere Zukunft. Sie fördert Transparenz, die Anlegerinnen und Anleger dabei unterstützt, Investitionsmöglichkeiten im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren. Die EU-Taxonomie betrifft auch Schweizer Unternehmen.

Benjamin Gränicher
Publiziert Aktualisiert
Lesedauer: 9 Minuten

Detaillierte Transparenzpflicht

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitsstrategien und -praktiken offenzulegen, um mehr Transparenz hinsichtlich ökologischer, sozialer und Governance-bezogener Faktoren zu schaffen. Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen, zur Berichterstattung verpflichtet: mehr als 250 Beschäftigte, eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro.

Investitionen im Themenbereich Nachhaltigkeit sind heute gefragter denn je. Prognosen von Bloomberg Intelligence zufolge könnten ESG-Investitionen weltweit bis 2030 die 40-Billionen-Dollar-Marke knacken, was mehr als 25 Prozent des global verwalteten Vermögens entsprechen würde. Europa nimmt dabei eine führende Rolle ein: Bis 2030 könnten europäische Investitionen rund 45 Prozent des globalen ESG-Marktes ausmachen.

Diese Entwicklung verdeutlicht, wie sehr Nachhaltigkeit die Finanzmärkte von heute prägt. Doch mit dem wachsenden Interesse steigt auch das Risiko von Greenwashing. Wie können Anlegerinnen und Anleger sicherstellen, dass Unternehmen tatsächlich einen Beitrag zu Nachhaltigkeit leisten und sich nicht nur als solche vermarkten?

In Europa spielt dabei die sogenannte EU-Taxonomie eine zentrale Rolle. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente, um Geschäftsaktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit zu bewerten, und schafft eine verlässliche Grundlage für Investierende.

Die Grundlagen der EU-Taxonomie

Aber was ist die EU-Taxonomie? Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk, das die Nachhaltigkeit von Unternehmensaktivitäten anhand von sechs zentralen Umweltzielen definiert:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Schutz der biologischen Vielfalt

Eine Aktivität gilt als nachhaltig oder «taxonomiekonform», wenn sie wesentlich zu mindestens einem dieser Ziele beiträgt, ohne andere Ziele negativ zu beeinflussen. Zusätzlich müssen soziale Mindeststandards, wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, eingehalten werden.

Die Relevanz der EU-Taxonomie für die Schweiz

Die EU-Taxonomie wurde zwar in erster Linie für Unternehmen in der EU entwickelt, betrifft jedoch auch zunehmend Schweizer Firmen. Besonders Unternehmen, die in der EU tätig oder Teil europäischer Lieferketten sind, müssen sich an die neuen Standards anpassen.

Im Rahmen der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind grössere Unternehmen sowie Finanzinstitute verpflichtet, regelmässig offenzulegen, wie nachhaltig ihre Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben sind. Auch kleinere Unternehmen können indirekt betroffen sein, wenn sie Zulieferer berichtspflichtiger Firmen sind.

Vorteile der Taxonomie für Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit

Die EU-Taxonomie bietet nicht nur Unternehmen, sondern auch Anlegerinnen und Anlegern klare Vorteile. Sie schafft Transparenz, indem sie eine einheitliche Definition für nachhaltige Aktivitäten bietet und Unternehmen zu mehr Offenlegung verpflichtet. Dadurch können Investierende auf taxonomierelevante  Informationen aus den Jahres- oder Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen zurückgreifen und so fundierte Entscheidungen bezüglich ihrer Investitionen treffen. Dies gibt ihnen die Sicherheit, dass ihr Kapital tatsächlich in Aktivitäten fliesst, die einen positiven Beitrag zu Umwelt- und Klimazielen leisten – und nicht in solche, die nur den entsprechenden Schein erwecken, Stichwort Greenwashing.

Wo besteht Verbesserungsbedarf?

Trotz ihrer wichtigen Rolle im Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft steht die EU-Taxonomie nicht ohne Kritik da. Häufig wird bemängelt, dass die komplexen Kriterien einen hohen administrativen und finanziellen Aufwand für Unternehmen verursachen, der zukunftsgerichtete Investitionen verzögern könnte.

Auch ist der soziale Aspekt von wirtschaftlichen Aktivitäten in der aktuellen Taxonomie nur bedingt sichtbar. Um dieser Herausforderung zu begegnen, wird der Vorschlag einer «Sozialtaxonomie» diskutiert. Sie soll es ermöglichen, Unternehmen zu bewerten, die positive soziale Auswirkungen erzielen, wie faire Arbeitsbedingungen oder die Förderung von Chancengleichheit.

Am meisten thematisiert wird jedoch die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als «nachhaltige» Übergangstechnologien. Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, dass diese Entscheidung die langfristigen Umweltprobleme – etwa den radioaktiven Abfall der Atomkraft und die hohen CO2-Emissionen von Erdgas – nicht ausreichend berücksichtige.

Im Juli 2024 forderte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die EU-Kommission auf, das Regelwerk zu vereinfachen und Investitionen in drei Kategorien einzuteilen: nachhaltige, transformative und ausgeschlossene Aktivitäten. Auch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) betont die Notwendigkeit einer Taxonomie, die stärker auf Privatanlegerinnen und -anleger ausgerichtet sei. Die EU-Kommission steht nun vor der Aufgabe, diese Vorschläge aufzugreifen und die Offenlegungsverordnung zu überarbeiten.

Ein verlässlicher Leitfaden für Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit

Trotz der Kritik bietet die EU-Taxonomie eine transparente Grundlage, um die Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten zu bewerten. Mit ihren einheitlich definierten Umweltzielen und spezifisch aufgeführten Aktivitäten schafft sie eine Orientierung und stärkt das Vertrauen in zukunftsgerichtete Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit.

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