Markteinschätzung

Zölle mit Ansage: Was der neue US-Aufschlag für Schweizer Unternehmen bedeutet

Die neue US-Zölle gegen die Schweiz sind im Rahmen der Erwartungen ausgefallen. Schön ist das nicht. Vor allem wichtige Schlüsselbranchen stehen vor noch grösseren Herausforderungen. Die grösste Bedrohung ist jedoch eine andere und bleibt der eigentliche Elefant im Raum.

Santosh Brivio
Publiziert
Lesedauer: 5 Minuten

Seit diesem Freitagmorgen zahlen Schweizer Exporteure in die USA auf Basis von Section 301 einen neuen Zollsatz von 12,5 Prozent, begründet mit dem – faktisch schwer haltbaren – Vorwurf unzureichender Massnahmen gegen Zwangsarbeit. Drei Punkte sind für die wirtschaftliche Beurteilung entscheidend:

  • Es ist, erstens, ein Zieltarif, kein additiver Strafzoll. Die Präsidialverfügung strukturiert den Satz «net of MFN»: Meistbegünstigungszoll plus Section-301-Zoll ergeben zusammen 12,5 Prozent; liegt der MFN-Satz bereits darüber, entfällt der Zusatzzoll 
  • Zweitens hält der Rahmen. Mit 12,5 Prozent bleiben die USA unter der 15-Prozent-Obergrenze des Joint Statement vom 14. November 2025; Pharma und Halbleiter bleiben über den Section-232-Deckel geschützt. Der 39-Prozent-Schock vom Sommer 2025 bleibt vom Tisch.
  • Und drittens ist der wunde Punkt die EU. Sie liegt dank ihres 2024 beschlossenen Importverbots für Zwangsarbeits-Güter bei nur 10 Prozent – ebenso Grossbritannien. Die Schweiz mit ihrem Sorgfaltspflicht-Ansatz landet mit Japan und Korea in der höheren Kategorie. Der strukturelle Nachteil: 2,5 Prozentpunkte gegenüber dem wichtigsten europäischen Konkurrenten.

2,5 schmerzhafte Prozentpunkte

Die USA sind kein beliebiger Absatzmarkt: Rund 40 Prozent der Schweizer Exporte fallen unter das Zollregime, die Gesamtausfuhren erreichten 2025 mit 287 Milliarden Franken einen Rekord. Der Zollnachteil wirkt dabei nicht als Durchschnittsgrösse, sondern trifft einzelne Branchen sehr unterschiedlich – und genau in dieser Asymmetrie liegt die eigentliche Herausforderung für Schweizer Unternehmen.

Die betriebswirtschaftliche Mechanik ist unerbittlich: Im margensensiblen B2B-Investitionsgütergeschäft entscheiden 2,5 Prozentpunkte über Auftrag oder Absage. Wer als Schweizer Maschinenbauer gegen einen deutschen Anbieter offeriert, muss den Nachteil entweder über die eigene Marge auffangen (Gewinnerosion) oder an den US-Kunden weitergeben (Volumenverlust). Beides schmälert den Return, und beides wirkt kumulativ über die Zeit – jeder verlorene Erstauftrag zieht entgangene Folge- und Serviceumsätze nach sich.

Gewinner, Verlierer und Wackelkandidaten

Weitgehend geschützt bleiben Pharma und Chemie. Der grösste und wertvollste Exportblock bleibt durch die Ausnahmen und den 15-Prozent-Deckel auf Section-232-Zölle verschont. Hier liegt die eigentliche Entwarnung, denn dieser Block dominiert die Schweizer USA-Ausfuhren. Euphorie ist deswegen aber noch lange nicht angezeigt: Die extreme Konzentration auf wenige Wirkstoffe und Firmen macht die Gesamtstatistik schlagartig anfällig, sollte dieser Schutz je fallen – ein Damoklesschwert. Für Chemie/Pharma gilt zudem: Selbst innerhalb des Deckels können steigende Kosten für Wirkstoffe und Ausgangsmaterialien die Margen und – bei essenziellen Medikamenten – die Versorgung belasten.

Die Verliererin des neuen Zollregimes ist hingegen die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM). Werkzeugmaschinen, Präzisionsinstrumente, Automation: Diese Güter tragen die vollen 12,5 Prozent, kennen kaum Ausnahmen und stehen im direkten Preiskampf mit Deutschland, Italien und Österreich – allesamt im 10-Prozent-Block. Für die MEM-Branche ist der Nachteil unmittelbar margenwirksam und nicht durch Produktdifferenzierung wegzuargumentieren, weil der Wettbewerb hier stark über den Preis läuft. Swissmem nennt den von den USA erhobenen Vorwurf «absurd», weil die Vorprodukte aus der Schweiz oder EU stammen – ändert an der Zollrechnung aber nichts.

Bei der Medizinaltechnik ist die Beurteilung nicht ganz eindeutig – wir ordnen sie gegenwärtig als «Wackelkandidatin» ein. Zwar ist sie ähnlich exponiert wie die MEM-Industrie. Aber die Verhandlungsmacht ist angesichts umfangreicher Exporte von US-Produkten in die Schweiz ungleich höher. Swiss Medtech fordert deshalb konkrete Gegenmassnahmen: rasche Anerkennung US-zugelassener Produkte in der Schweiz (als Verhandlungspfand) und Verzicht auf neue Inlandkosten wie geplante Aufsichtsabgaben auf Medizinprodukte.

Kaum betroffen bleiben schliesslich Uhren und Käse. Bereits im November wurden die Sätze auf 15 bzw. reduzierte Sätze gesenkt; der 12,5-Prozent-Rahmen verändert für diese Segmente wenig.

Kapitalabfluss statt Zollrechnung

Für Schweizer Unternehmen ist die sichtbare Zollrechnung womöglich gar nicht der teuerste Posten. Der Deal ist mit der Zusage verknüpft, dass Schweizer Firmen bis 2028 Direktinvestitionen von 200 Milliarden Dollar in den USA tätigen – ein Drittel davon bereits 2026. Ein grosser Teil entfällt auf Pharma (u.a. Roche 50 Mrd., Novartis 23 Mrd.).

Ökonomisch ist das ein zweischneidiges Schwert. Kurzfristig sichert es Marktzugang und Zollschutz; mittelfristig verlagert es Produktion, Forschung und Arbeitsplätze in Richtung USA. Bereits heute liegen rund 22 Prozent der gesamten Schweizer Direktinvestitionsbestände in den USA. Wirtschaftsminister Guy Parmelin würde – wie wohl viele andere auch – die 200 Milliarden «lieber in der Schweiz» investiert sehen. Doch der Zoll wirkt als Katalysator einer schleichenden Standortverlagerung. Für einzelne Firmen kann die «Local-for-Local»-Produktion in den USA sogar zur rationalen Antwort auf die Zölle machen; für den Werkplatz Schweiz ist es der eigentliche strukturelle Preis.

Unserer Einschätzung nach bleibt die makroökonomische Betroffenheit gemessen am Schreckensszenario moderat. Unsere Wachstumsprognose für das Schweizer Bruttoinlandprodukt (BIP) von 1,1 Prozent für 2026 sehen wir nicht bedroht. Der volkswirtschaftliche Schaden ist also verkraftbar – konzentriert sich aber auf die exportstarke, arbeitsplatzintensive Industrie und wirkt über Margendruck, verlorene Marktanteile und Investitionsverlagerung stärker, als es die aggregierte BIP-Zahl vermuten lässt.

Das Risiko, das noch aussteht

Entscheidend für die Schweizer Unternehmen ist aus unserer Sicht jedoch Folgendes: Der Zwangsarbeits-Zoll ist nur die erste von zwei Section-301-Untersuchungen. Die zweite – gegen «strukturelle Überkapazitäten», auf deren Liste auch die Schweiz steht – läuft noch und würde einen etwaigen Zuschlag «on top» auf die heutigen 12,5 Prozent setzen (USTR). Anders als beim Zwangsarbeits-Vorwurf, den die Schweiz theoretisch durch ein Importverbot entkräften könnte, ist der Überkapazitäts-Vorwurf gegen unsere kleine, exportstarke Nischenökonomie kaum durch eigenes Handeln zu neutralisieren. Das grösste unternehmerische Risiko ist damit nicht der Satz von heute, sondern die anhaltende Planungsunsicherheit unter einem rechtlich unverbindlichen Joint Statement.

Vor diesem Hintergrund gilt es, zwei Dinge anzugehen: 

  • Erstens sollten Unternehmen die Preiskalkulation und Lieferketten robust gegen die 2,5-Punkte-Differenz aufstellen; US-Investitionsentscheide sind als bewusste strategische (nicht nur zollgetriebene) Weichenstellung zu behandelnt; Szenarien für einen möglichen Überkapazitäts-Zuschlag sind bereits heute durchzurechnen.
  • Zweitens muss die Politik das Joint Statement zügig in einen verbindlichen Staatsvertrag überführen (der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat im Dezember 2025 entworfen) und darin die Gleichbehandlung mit der EU vertraglich verankern. Flankierend dazu sind neue Freihandelsabkommen (Mercosur, Malaysia, China-Update) und Bürokratieabbau zu forcieren, damit möglichst viel Wertschöpfung im Inland bleibt.

Für das Economic Research der Migros Bank ist (Stand heute) klar: Die akute Gefahr ist zwar gebannt, doch für die MEM- und Medtech-Industrie ist der EU-Nachteil real und margenwirksam, während Pharma/Chemie geschützt bleiben. Die grössere, leisere Bedrohung ist die Verlagerung von Kapital und Wertschöpfung in die USA – und die noch offene Überkapazitäts-Untersuchung. Schweizer Unternehmen tun gut daran, den heutigen Zollsatz nicht als Endpunkt, sondern als Zwischenstand einer weiterhin unberechenbaren US-Handelspolitik zu behandeln.

(Foto: Keystone / Christian Beutler)

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