Wie melden Sie uns einen Todesfall?

In einem ersten Schritt benötigen Sie:

Zusammenfassung

Sie können uns einen Todesfall telefonisch, persönlich in einer Niederlassung oder schriftlich per Post melden. Für die Abwicklung des Erbschaftsfalles benötigen wir zudem Kopien einiger Dokumente.

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Schriftlich melden

Melden Sie uns den Todesfall schriftlich per Post, an folgende Adresse:

Migros Bank AG 
Dienstleistungszentrum, LOKDAE 
Postfach 
8010 Zürich 

Bitte senden Sie uns die folgenden Dokumente per Post:

  • eine Kopie der Todesurkunde (Sterbeurkunde oder Todesschein genannt)
  • eine Kopie Ihres Ausweises (meldende Person)

Zusätzlich benötigen wir die folgenden Dokumente als Kopie:

  • bei Erben / Erbinnen: eine Kopie eines Zivilstanddokument, welches Sie als pflichtteilsgeschützten Erben bzw. als pflichtteilsgeschützte Erbin legitimiert (z.B. Ausweis über den registrierten Familienstand der verstorbenen Person, Familienbüchlein, Erbenbescheinigung etc.)
  • bei Willensvollstreckung: eine Kopie des Willensvollstreckerzeugnis

Melden Sie uns den Todesfall schriftlich per Post, an folgende Adresse:

Migros Bank AG 
Dienstleistungszentrum, LOKDAE 
Postfach 
8010 Zürich 

Bitte senden Sie uns die folgenden Dokumente per Post:

  • eine Kopie der Todesurkunde (Sterbeurkunde oder Todesschein genannt)
  • eine Kopie Ihres Ausweises (meldende Person)

Zusätzlich benötigen wir die folgenden Dokumente als Kopie:

  • bei Erben / Erbinnen: eine Kopie eines Zivilstanddokument, welches Sie als pflichtteilsgeschützten Erben bzw. als pflichtteilsgeschützte Erbin legitimiert (z.B. Ausweis über den registrierten Familienstand der verstorbenen Person, Familienbüchlein, Erbenbescheinigung etc.)
  • bei Willensvollstreckung: eine Kopie des Willensvollstreckerzeugnis
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Telefonisch melden

Sie können uns den Todesfall telefonisch via unserem Anruf- und Rückrufservice melden. Wir informieren Sie über die weitere Vorgehensweise und welche Dokumente benötigt werden.

Sie können uns den Todesfall telefonisch via unserem Anruf- und Rückrufservice melden. Wir informieren Sie über die weitere Vorgehensweise und welche Dokumente benötigt werden.

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In einer Niederlassung melden

Einen Todesfall können Sie auch persönlich in einer Niederlassung melden. Zur einfacheren Abwicklung empfehlen wir Ihnen, dass Sie die folgenden Dokumente mitnehmen:

  • eine Kopie der Todesurkunde (Sterbeurkunde oder Todesschein genannt)
  • eine Kopie Ihres Ausweises (meldende Person)

» Niederlassungen in Ihrer Nähe finden

Einen Todesfall können Sie auch persönlich in einer Niederlassung melden. Zur einfacheren Abwicklung empfehlen wir Ihnen, dass Sie die folgenden Dokumente mitnehmen:

  • eine Kopie der Todesurkunde (Sterbeurkunde oder Todesschein genannt)
  • eine Kopie Ihres Ausweises (meldende Person)

» Niederlassungen in Ihrer Nähe finden

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Was geschieht nach dem der Todesfall gemeldet wird?

Nach Meldung über das Ableben einer Kundin oder eines Kunden erfolgt die Sperrung von Konten und Karten. Dies gilt ausschliesslich für Produkte, die allein auf die verstorbene Kundin bzw. den verstorbenen Kunden laufen. Zahlungseingänge auf diese Konten werden weiterhin verarbeitet. Dringende Zahlungsausgänge können durch einen schriftlichen Antrag der Erben durchgeführt werden. Lesen Sie dazu unsere FAQs.

Konten und Karten, auf die mindestens eine weitere Person berechtigt ist, werden nicht gesperrt. 

Sie erhalten ein Informationsschreiben per Post, in dem die benötigten Dokumente zur Abwicklung des Erbschaftsfalles angeführt sind. Sobald Sie uns diese Dokumente per Post gesendet haben, können wir den Erbschaftsfall weiter bearbeiten bzw. abschliessen. 

Nach Meldung über das Ableben einer Kundin oder eines Kunden erfolgt die Sperrung von Konten und Karten. Dies gilt ausschliesslich für Produkte, die allein auf die verstorbene Kundin bzw. den verstorbenen Kunden laufen. Zahlungseingänge auf diese Konten werden weiterhin verarbeitet. Dringende Zahlungsausgänge können durch einen schriftlichen Antrag der Erben durchgeführt werden. Lesen Sie dazu unsere FAQs.

Konten und Karten, auf die mindestens eine weitere Person berechtigt ist, werden nicht gesperrt. 

Sie erhalten ein Informationsschreiben per Post, in dem die benötigten Dokumente zur Abwicklung des Erbschaftsfalles angeführt sind. Sobald Sie uns diese Dokumente per Post gesendet haben, können wir den Erbschaftsfall weiter bearbeiten bzw. abschliessen. 

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Todesfall und Nachlassabwicklung finden Sie in unserem Merkblatt Nachlassabwicklung.

» Merkblatt Nachlassabwicklung herunterladen

Weitere Informationen zum Thema Todesfall und Nachlassabwicklung finden Sie in unserem Merkblatt Nachlassabwicklung.

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