Teilnahmebedingungen

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Privatpersonen ab 18 Jahren mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen bis ins Jahr 2029 und Wohnsitz in der Schweiz,
    • die im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 15. Dezember 2026 Inhaberin oder Inhaber eines Vorsorgekontos 3a bei der Vorsorgestiftung Migros Bank sind oder in diesem Zeitraum ein solches Vorsorgekonto 3a eröffnen,
    • die sich im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 15. Dezember 2026 für den Wettbewerb anmelden oder automatisch teilnahmeberechtigt sind und
    • die im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 15. Dezember 2026 auf diesem Vorsorgekonto 3a Zahlungseingänge verzeichnen.
      • Privatpersonen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 15. Dezember 2026 ein Vorsorgekonto eröffnen, nehmen automatisch am Wettbewerb teil.
      • Für Kundinnen und Kunden, die bereits ein Vorsorgekonto 3a besitzen, erfolgt die Teilnahme am Wettbewerb über ein separates Webformular
      • Als Zahlungseingänge gilt mindestens ein Zahlungseingang mit frei wählbarem Betrag vom 1. Januar 2026 bis 15. Dezember 2026.
  • Als Vorsorgekonto 3a gelten alle über die Migros Bank angebotenen Vorsorgelösungen im Produkteangebot der Vorsorgestiftung der Migros Bank. Der Begriff «Vorsorgekonto 3a» umfasst das 3a-Konto, das 3a Depot und den Fondssparplan 3a sowie die digitale Vorsorge MiFuturo. 
  • Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme möglich.  

Wettbewerbsveranstalterin

Wettbewerbsveranstalterin ist die Migros Bank AG, Seidengasse 12, 8001 Zürich.

Verlosung und Benachrichtigung

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 1. Februar 2027 per Zufallsverlosung durch die Migros Bank AG ermittelt. 

Ausschluss von der Teilnahme

Mitarbeitende der Migros Bank AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahmeschluss

Der Teilnahmeschluss ist der 15. Dezember 2026.

Gewinne

Die Gewinne bestehen in Gutschriften auf das Vorsorgekonto 3a bei der Vorsorgestiftung der Migros Bank in der Höhe des Maximalbetrags für Personen mit Pensionskasse:

  1. Preis: Gutschrift in der Höhe des 3a-Maximalbetrags* der Jahre 2027, 2028 und 2029
  2. Preis: Gutschrift in der Höhe des 3a-Maximalbetrags* der Jahre 2027 und 2028  
  3. Preis: Gutschrift in der Höhe des 3a-Maximalbetrags* des Jahrs 2027

    *Zur Orientierung: Der Maximalbetrag für das Jahr 2026 beträgt CHF 7’258.--. Die effektive Höhe richtet sich nach dem für das jeweilige Jahr durch den Bundesrat festgelegten Maximalbetrag für Einzahlungen in 3a Vorsorgekonti für Privatpersonen mit Pensionskasse.

Konkretisierung des Gewinns

Die Auszahlung der Gewinne erfolgt jeweils im ersten Quartal der Jahre, für welche die Gewinner berechtigt sind. Sie erfolgen ausschliesslich auf ein Vorsorgekonto 3a lautend auf die Gewinner bei der Vorsorgestiftung der Migros Bank. Falls die Gewinner über mehrere Vorsorgekonti 3a bei der Vorsorgestiftung der Migros Bank verfügen, erfolgt die Gutschrift nach vorgängiger Absprache. 

Fälligkeit und Ausschluss eines Gesamtanspruchs

Die Fälligkeit eines Gewinnanteils tritt erst im betreffenden Beitragsjahr ein und setzt im Sinne einer aufschiebenden Bedingung voraus, dass die Gutschrift auf das teilnahmeberechtigte Vorsorgekonto 3a bei der Vorsorgestiftung der Migros Bank rechtlich und tatsächlich zulässig ist.

Ausschluss, Reduktion und Verfall der Gewinne

Die Gewinne dürfen ausschliesslich für die beschriebenen Zwecke verwendet werden. Es besteht insbesondere kein Anspruch

  • auf Verwendung der Gewinne für den Auskauf von Beitragslücken gemäss Art. 7a und Art. 7b BVV3,
  • auf Barauszahlung oder eine alternative Geldleistung, auf Übertragung des Gewinns auf Dritte.

    Jede zusätzliche Einzahlung auf ein Vorsorgekonto 3a eines Gewinners oder einer Gewinnerin bei der Vorsorgestiftung der Migros Bank oder einer anderen Vorsorgestiftung in einem Jahr, in welchem aufgrund dieses Wettbewerbs ein Gewinn ausbezahlt werden soll, reduziert die Gewinnsumme um die Höhe der zusätzlichen Einzahlung. 
    Können die Gewinne ganz oder teilweise nicht auf das teilnahmeberechtigtes Vorsorgekonto 3a bei der Migros Bank gutgeschrieben werden, verfällt der betreffende Gewinn bzw. Gewinnteil ersatzlos.
    In keinem Fall, insbesondere weder im Fall einer Reduktion noch eines Verfalls, besteht ein Anspruch auf eine Ersatzleistung, Barauszahlung oder Übertragen auf einen Dritten.

Ausschluss und Änderungen

Die Migros Bank AG behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch, Verstösse gegen die Teilnahmebedingungen oder andere wichtige Gründe vermutet oder festgestellt werden. Zudem ist die Migros Bank AG berechtigt, den Wettbewerbsmodus jederzeit anzupassen sowie den Wettbewerb bei Vorliegen wichtiger Gründe auszusetzen, abzubrechen, vorzeitig zu beenden oder zu verlängern. Die Migros Bank AG behält sich ebenso vor, Zahlungseingänge, deren Ursprung der Wertehaltung der Migros Bank AG (Kriminalität, Glücksspiel, Waffen, Rotlicht etc.) nicht entsprechen, vom Gewinn auszuschliessen.
Die Migros Bank AG behält sich vor, die steuerliche Abwicklung des Wettbewerbs, die Form der Deklaration, die Abwicklung der Gutschrift sowie diese Teilnahmebedingungen anzupassen, soweit dies aufgrund der Beurteilung oder Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder einer anderen zuständigen Behörde erforderlich oder zweckmässig ist.

Steuerfolgen

Die Gewinne sind verrechnungssteuerpflichtig. Für die Details zu den Steuerfolgen kontaktiert Migros Bank AG die Gewinnerinnen und Gewinnern direkt.

Weitere Bestimmungen

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – mit Ausnahme der Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner – keine Korrespondenz geführt.
  • Ergänzende Informationen zum Umgang mit Ihren Personendaten finden Sie in unseren «Informationen zum Datenschutz», die in elektronischer Form auf unserer Website unter www.migrosbank.ch/grundlagen abrufbar sind oder bei Bedarf bei uns in Papierform bezogen werden können.
  • Die Migros Bank AG hat das Recht, von den Gewinnerinnen und Gewinnern jeweils eine Wohnsitzbestätigung zu verlangen, sofern diese für die Gutschrift oder zu Steuerzwecken erforderlich ist. 
  • Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. 

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