Vorsorgen

30 Steuertipps (Teil 3/3): Steuerabzüge für Ihre privaten Finanzen

Schuldzinsen dürfen grundsätzlich von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Und zwar egal, ob es sich um Kreditzinsen (aus Hypotheken, Privatkrediten, Kreditkartenschulden, privaten Darlehen usw.) oder um Verzugszinsen handelt. Es gibt aber zwei Ausnahmen und eine Einschränkung. Ausnahme eins: Nicht abzugsfähig sind Baukredit- und Baurechtszinsen beim Bund und bei den meisten Kantonen. Ausnahme zwei: Grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen können Sie Leasingzinsen bzw. -raten. Und die Einschränkung: Schuldzinsen dürfen Sie höchsten im Umfang von 50’000 Franken zuzüglich Ihres persönlichen Vermögensertrags abziehen. Das ist freilich eine Höhe, die Sie kaum je erreichen werden.

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