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Revision des Geldwäschereigesetzes

Im März 2021 verabschiedete das Parlament die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG), um internationalen Standards und den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung zu tragen. Das revidierte Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Was die Bestimmungen für unsere Kundinnen und Kunden und für die Migros Bank als Schweizer Finanzinstitut bedeuten, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste im Überblick

GwG-Revision: Was muss ich wissen?

Was verändert sich durch das revidierte GwG?

Das revidierte Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) und seine Ausführungsbestimmungen bringen erweiterte Sorgfalts- und Meldepflichten mit sich. Das revidierte GwG beinhaltet insbesondere zwei neue Pflichten:

  • Die Verifizierung der Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person
  • Die regelmässige Aktualisierung der Kundendaten

Kommen die Finanzinstitute diesen Verpflichtungen nicht nach, drohen Mahnungen und Sanktionen durch die Finanzmarktaufsicht.

Was bedeutet «wirtschaftlich berechtigte Person»?

Die wirtschaftliche Berechtigung gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse und definiert, wer über die Vermögenswerte tatsächlich bestimmen kann und wem sie effektiv gehören.

Was ist mit KYC (Know your Customer) gemeint?

KYC steht für «Know your Customer», also «Kenne deinen Kunden». Die KYC-Prüfung verpflichtet Finanzinstitute, die Identität Ihrer Kundinnen und Kunden sowie die wirtschaftliche Berechtigung zu prüfen und den Zweck der Geschäftsbeziehung zu klären. Diese Überprüfung basiert auf den sogenannten KYC-Daten und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Worum geht es bei der Verifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person?

Das revidierte GwG verlangt explizit, dass jedes Finanzinstitut die Angaben seiner Kundinnen und Kunden zur wirtschaftlich berechtigten Person anhand von aussagekräftigen KYC-Daten (z. B. Angaben zum Einkommen oder Herkunft der Vermögenswerte) überprüft und angemessen dokumentiert.

Was bedeutet die regelmässige Aktualisierung der Kundendaten?

Die Finanzinstitute sind verpflichtet, die KYC-Daten ihrer Kundinnen und Kunden regelmässig zu aktualisieren. Daher werden diese ihre Kundinnen und Kunden periodisch kontaktieren, um deren Aktualität zu überprüfen. Die Häufigkeit der Datenaktualisierung hängt von der Kundensituation ab und kann von Gesetzes wegen sogar jährlich notwendig sein.

Für welche Kundenbeziehungen gilt die Verpflichtung der Angabe der KYC-Daten?

Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gilt bei sämtlichen Kundenbeziehungen. Die Einholung und die periodische Aktualisierung der notwendigen KYC-Daten erfolgen daher sowohl bei Privatpersonen als auch bei juristischen Personen.

Wie kommt die Migros Bank den Pflichten nach?

Seit Januar 2023 aktualisiert die Migros Bank periodisch die KYC-Daten bei ihren bestehenden Kundinnen und Kunden. Die Datenaktualisierung erfolgt einerseits zur Bestätigung vorliegender Angaben zur Kundenbeziehung, andererseits zur Einholung notwendiger zusätzlicher KYC-Daten (z. B. Erwerbstätigkeit, Beruf, Funktion, Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Einkommen und Gesamtvermögen). Als Kundin oder Kunde der Migros Bank kontaktieren wir Sie direkt per Post oder via Ihr E-Banking. Bei Neukundinnen und -kunden erhebt die Migros Bank diese Angaben bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung.

Was geschieht, wenn ich die KYC-Daten nicht zur Verfügung stelle?

Das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) verpflichtet uns, die Geschäftsbeziehung zu unseren Kundinnen und Kunden zu prüfen und die KYC-Daten regelmässig zu aktualisieren. Die Angabe dieser Daten ist daher notwendig und zwingend. Falls wir die KYC-Daten trotz wiederholter Nachfrage nicht von Ihnen erhalten, können wir unserer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nicht nachkommen und müssen die Geschäftsbeziehung gegebenenfalls auflösen.

Wie sicher sind meine Daten?

Die Vertraulichkeit Ihrer Daten hat für die Migros Bank höchste Priorität. Sie müssen nur die Informationen weitergeben, die wir benötigen, damit wir den gesetzlichen Pflichten nachkommen können. Die Migros Bank hält selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben des Bankkunden-geheimnisses sowie des Datenschutzes jederzeit ein.

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