Das Wichtigste zur Anstellung
Das Arbeitsverhältnis wird rechtlich innerhalb eines Einzelarbeitsvertrages geregelt. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für die Migros-Gemeinschaft (L-GAV) bildet einen integrierenden Bestandteil.
Arbeitszeit
41 Std. pro Woche = 8,2 Std. pro Tag. Gleitende Arbeitszeit.
Je nach Abteilung können individuelle Arbeitszeiten bestehen.
Ferien
Anspruch 5 Wochen pro Kalenderjahr, 6 Wochen bis zur Vollendung des 20. Altersjahres. Ab
21. Dienstjahr oder 50. Altersjahr 6 Wochen. Ab 31. Dienstjahr oder 60. Altersjahr 7 Wochen.
Krankheit
Krankentaggeldzahlung in der Höhe des vollen Nettolohnes ab dem 1. Krankheitstag während 730 Tagen.
Unfall
Deckung gegen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen (Arzt, Arznei und Heilungskosten). Alle Mitarbeitenden sind in der privaten Spitalabteilung versichert.
Pensionskasse
Leistungen der Kasse gemäss Reglement (Leistungsprimat). Pensionsalter 63 Jahre für weibliche und männliche Mitarbeitende.
Generelle Vergünstigungen
Sie erhalten einen Vorzugszins beim Personal- und Anlagekonto sowie den Hypotheken
Personalkurs bei Geldwechsel/Change
Vergünstigungen auf Versicherungen der Generali (10 bis 25%)
Gewährung von Flottenrabatt
M-Boutique
In der M-Boutique finden Sie ein vielfältiges Angebot, mit dem Sie sich etwas gönnen können, ohne dabei die Gesundheit Ihrer Finanzen zu gefährden. Die Migros Bank übernimmt bis zu einem festgesetzten Betrag Ihre Ausgaben im Bereich Hobby/Ferien, Kurse, Fitness und Wellness sowie Abonnements und Kultur.
Ausbildung
Die Migros Bank steht Ausbildungsanstrengungen ihrer Mitarbeitenden sehr positiv gegenüber und bietet ein attraktives internes Ausbildungsangebot an. Auch externe Ausbildungsaktivitäten unterstützt sie in grosszügiger Weise. Über die Gewährung von unbezahltem Urlaub kann diskutiert werden.