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steuererklärung

Neue freigrenze bei der verrechnungssteuer

Eine positive Nachricht für Kontoinhaber: Zinserträge bis 200 Franken sind künftig von der Verrechnungssteuer befreit.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat per 1. Januar 2010 die Freigrenze für die Verrechnungssteuer von bisher 50 auf neu 200 Franken erhöht. Diese Regelung kommt erstmals bei der Steuererklärung im nächsten Jahr zur Anwendung.

Freigrenze betrifft weitere Konten
Neu gilt diese Freigrenze nicht mehr nur für reine Spareinlagen, sondern für sämtliche Kundenguthaben auf Kontobasis, die einmal jährlich abgeschlossen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Konten zum Zahlen:
    Privatkonto, Privatkonto light, Jugendstartkonto, Euro-Privatkonto, Euro-Kontokorrent, CHF-Kontokorrent, Mietzinskonto, Depositenkonto und Premium-Konto
  • Konten zumSparen:
    Sparkonto, Anlagesparkonto, Jugendsparkonto, Seniorensparkonto, Geschenksparkonto und Mietzinsdepot.

Steuervorteil bei der Vorsorge
Die Freigrenze gilt im Weiteren auch für Festgeldanlagen, nicht jedoch für Kassenobligationen, Termingeld- und Callgeldanlagen.
Gänzlich von der Einkommenssteuer befreit sind wie bisher die Zinserträge aus dem Vorsorgesparen-3-Konto und dem Freizügigkeitskonto der 2. Säule.

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