Bei einem vorübergehenden oder längerfristigen Unterbruch der Erwerbstätigkeit wird Ihre Freizügigkeitsleistung aus der Pensionskasse nicht einfach ausbezahlt, sondern Sie müssen das Guthaben wieder zweckgebunden anlegen. Mit dem Freizügigkeitskonto 2. Säule profitieren Sie von einem Vorzugszins und bezahlen erst noch keine Kontoführungsgebühr.
Mehr Ertragschancen mit unseren Vorsorgefonds: Mi-Fonds (CH) V
Wenn Sie von den langfristigen höheren Ertragschancen an den Wertpapiermärkten profitieren wollen, dann können Sie Ihr Vorsorgevermögen in der Säule 3a und in der 2. Säule (Freizügigkeitsleistungen) teilweise oder vollständig in unsere drei Vorsorgefonds mit unterschiedlichem Aktienanteil investieren. Die Mi-Fonds (CH) V unterliegen strengen Anlagerestriktionen unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Verordnungen.