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länderrestriktionen beim handel mit direktanlagen

Informationen zu den Länderrestriktionen und deren Zusatzvereinbarungen

Aufgrund regulatorischer Vorschriften ist für den Handel mit Wertschriften (Aktien, Obligationen, Futures) aufgrund diverser Kriterien (z.B. Börsenplatz, Domizil des Unternehmens, Domizil des Investors, etc.) die Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung notwendig. Davon sind zurzeit Wertschriften folgender Art betroffen:

  • Hong Kong (Börsenplatz)
  • Italien (Domizil)
  • Norwegen (Domizil oder Custody)
  • Island (Börsenplatz)

Wenn Sie beabsichtigen, in den oben erwähnten Ländern zu investieren, bitten wir Sie, das entsprechende Formular zur Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen und an uns zurück zu senden.

Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an eine Beraterin oder einem Berater Ihrer Migros Bank-Niederlassung oder an unsere Service Line unter +41 848 845 400.

Zusatzvereinbarung

  • Hong Kong (PDF)
  • Italien (PDF)
  • Norwegen (PDF)
  • Island (PDF)